YCBerlin-G. 1 Fabian Zander GER775, Martin Postleb GER65
Elias Baganz GER 614, Robert Kinzl GER 611
YCBG 2 EriK Wolter G 72, Max Bredenbeck G 221 Jugend
Niclas Sponholz G 450, Max Rubbert G 337
YCBG 3 Kevin Günther G 993, Max Brandtner G 693 Jugend
Luise Albrecht G 932, Sarah Korten G 567
YCBG 4 Florian Albrecht G 613, Max Horstmann G575 Jugend
Max Klaus, Mick Mönnig G 610
WC Hamburg 1 David Luke 333, Rainer Frohböse 239, Master
Bernd Neumann 967, Rainer Rothhoff 607
WC Hamburg 2 Kevin Bebensee 91, Christian von Graevenitz Jugend
557
WC Hamburg 3 Manuela Buch 2211, Beate Hoffmann 406 Damen
Lübecker YC Siegfried Büschler G 392, Sven Lohse G 395
Carsten Bühre G 391, Susanne Striepe-Langer 305
Sga Müggelsee 1 Marco Rotter 96, Dieter Leitzsch 810, Master
Hartmut Puls 1381, Gregor Behrbohm 30
DSVE Salzgitter Andre Hartung GER , Lars Deiterding GER
466, Walter Radeke GER 519, Robert Schulz
GER 236
TKJ Sarstedt Malte Heuer GER667,Jens Levin Möller GER95 Jugend
Robin Unger GER 98
11 Teams, 16.4.2008
Surf-Bundesliga
2008 Region West 1. Liga
TV Bruckhausen 1 Thomas Kleine GER 717, Matthias Kleine 787,
Kevin Kessler GER 187, Holger Klose GER 767
TV Bruckhausen 2 Björn Rheinbach, Matthias Martschin, Jugend
Timon Stender, Sven Scholten
Brühler SC Daniela Pilgram G 64, Uta Zimmer G 791 Damen
WSC Dreiländersee 1 Fabian Grundmann GER 933, Tobias Kauf- Jugend
Mann GER 934, Lucas Priebe GER 7779,
Hendrik Hölscher GER 935
Hildener WC 1 Horst Leesmann G182, Peter Gurzinski G88, Master
Klaus Huth G341, Walter Brandenburg G309
SSC Kempen 1 Volker Müller GER 996, Frank Rothkegel Master
GER 217, Günter Van Sambeck GER 969
RWSG Köln 1 Alex Maucher G 132, Benedikt Klinkhammer
G 507, Michael Selent G 4711, Mario
Lamberty G 197
WC Meerbusch Jan
Pollack 141, Josef Malik 11,
Julian Fiege, Sebastian Loll
Oberhausener SC Dirk Hoekzema G 911, Dirk Schenk G 238,
Onne Hoekzema G 902, Norbert Plicht G 136
Paderborner
YC 1 Matthias Freericks, Philipp Oesterle
G 154, Stefan Zimmer
Paderborner YC 2 Christian Kowollik G 475, Carl Klein NED 176 Master
Heiner Homrighausen G 201, Matthias
Reimann G 342
SC Warendorf Yannick Wild GER 245, Stefan Sieme GER 988,
Alexander Becker GER 542, Malte Kumpf GER 55
RTG Wesel 1 Klaus Hochwarter GER 131, Andree Wiegand Master
231, Ulrich Krause 286,m Holger Sonnen-
Schein GER 18
RTG Wesel 2 Jonas Freitag GER 331, Jannik Heise GER 431 Jugend
David Osietzki GER 531
RTG Wesel 3 Florian Mewes GER 931, Arne Heuser GER 930 Jugend
15 Teams, 4.4.2008
SC Augsburg Michael Geiger GER 505, Bernd Klein GER 489,
Harald Hofmann GER 572, Daniel Raum (GER 737)
RSC Chiemsee 1 Christoph Liese GER 393, Anton Stadler Mixed
GER 404, Regina Stadler GER 515, Moritz
Schoentag GER 686
RSC Chiemsee 2 Alfred Dillmann GER 532, Rolf Huber 121 Master
Frank Spöttel GER 114, Harry Schön-
Müller GER 3
WSV Roxheim Marcel Schmitt GER 910, Fabian Wäldin GER
590, Frank Bender GER 79, Christian
Hoffmann 714
4 Teams,
4.4.2008
Insgesamt 31 Teams
Region Teamanzahl Jugend Master Mixed Frauen.
Finaleplätze Finaleplätze Sonderklassen
Nord 11 5
2 -
1
6 5 1
- 1
West 15 4 4 -
1
8 4 2
- 1
Süd 4 -
1 1
-
6
-
1 1
-
Teams: 30 9
7 1
2
Finalepl.: 9
4 1
2
und 20 Startplätze über die Tabellen.
In den Sonderwertungsklassen (Master, Mixed und Damen) gibt
es in diesem Jahr mangels ausreichender Beteiligung keine offiziellen DM-Titel.
Zur besonderen Förderung der Jugend, sind alle Teams,
die in der Vorrunde mindestens zweimal angetreten sind,
beim Finale startberechtigt. Hier wird künftig
eine offizielle Deutsche Jugendmeisterschaft ausge-
tragen.
Alle am Finale teilnehmenden Teams müssen in der
Vorrunde mindestens zweimal angetreten sein
!
Hamburg, den 17.4.2009
Region Nord-Ost 1. Liga
10.-11.05. Berlin/Müggelsee
14.-15.06. Greifswald
05.-06.07. Bad Zwischenahn
06.-07.09. Hamburg
Region West 1. Liga
26.-27.04. Paderborn
10.-11.05. Krefeld
17.-18.05. Zülpich
16.-17.08. Wesel
Ersatzveranstaltung:
30.-31.08. Hilden
Region Süd 1. Liga
19.-20.04. Altmühlsee
26.-27.04. Chiemsee
03.-04.05. Augsburg
21.-22.06. Überlingen
Ersatzveranstaltung:
28.-29.06. Silbersee
Bundesligafinale / DMM:
19.-21.09. Bruckhausen
Bitte bis zum 15.2.
an den DSV schicken (Meldegebühr i.H.v.
€ 25,- je Team
bitte überweisen an DB, HH, BLZ 20070000, Nr.: 4068649 mit Vermerk des Teamnamens oder als Scheck mitschicken). Nachmeldungen sind bis zum
15.3. gegen eine Nachmeldegebühr i.H.v.
€ 15,-/Team möglich.
Deutscher
Segler-Verband
Surfabteilung
Gründgensstr. 18
22309 Hamburg
Hiermit melden wir
verbindlich folgende(s) Team(s) für die Surfbundesliga:
Vereinsname:
___________________ , Teamcoach: ____________________
________________________________________________________________
Anschrift und Tel.
(tagsüber erreichbar)
Region: ________
, 1. Liga , ggf. Teamnr.: ___ ( ), 2. Liga
, ggf. T.nr. ____ ( ),
Teamnummer: 1 |
|
Ggf. Sonderwer-tung: |
|
|
Nachname |
Vorname |
Geburtsdatum |
Segelnummer |
|
1: |
|
|
|
|
2: |
|
|
|
|
3: |
|
|
|
|
4: |
|
|
|
|
Teamnummer 2 |
|
Sonderwertung: |
|
|
1: |
|
|
|
|
2: |
|
|
|
|
3: |
|
|
|
|
4: |
|
|
|
|
Teamnummer 3 |
|
Sonderwertung: |
|
|
1: |
|
|
|
|
2: |
|
|
|
|
3: |
|
|
|
|
4: |
|
|
|
Vereinsstempel
Ort und Datum
und Unterschrift
Platz Verein Titel offizielle
Gesamt Sonderwertungen Inoffiz. Ges
Jug.,Masters,Mix.
Titel
1. SC
Kiel 5
5
2. WS
Nordschwarz. 3 5 3 11
3. Paderborner
YC 2 5 2 9
4. WSN
Kirchent. 2
2
5. WCW
Lippstadt 1 1
2
6. YC
Berlin Grünau 5 3 8
7. WS
Kaarst 4 1 5
8. WC
Hamburg 2 3 5
9. WSC
Dreiländers. 2 2 4
USV TU Dresden 2 2 4
11. DSVE Salzgitter 1 1
2
WSV Bobenh.-R. 1
1 2
13. SKB Uerdingen 1
1
Zwischenahner SK 1
1
15. SSC Pulheim 1 GT
1
Rostocker SC 1 “ 1
18. Rheinische WSG 2 SW
2
SF Peiting-Lechsee 2 “ 2
20. WGC Krefeld 1 “ 1
SSC Kempen 1 “ 1
SC Husum 1 “ 1
WSC Lübeck 1 “ 1
VDS
/ Damen 1 “ 1
Insgesamt haben sich somit 25 Vereine in die Siegerliste
eingetragen. 2002 ist das Ligafinale mangels Wind ausgefallen, 2005 konnten nicht genügend Wettfahrten
durchgeführt werden.
Abkürzungen: GT
= Gesamttitel SW =
Sonderwertung
Stand: 1.10.2007

Deutscher Segler-Verband
ORDNUNGSVORSCHRIFTEN
SPEZIELLE SEGELDISZIPLINEN
SURFWETTSEGELORDNUNG (SWO)
SURFRANGLISTENORDNUNG (SRO)
SURFMEISTERSCHAFTSORDNUNG (SMO)
WINDSURFMEISTERSCHAFTSORDNUNG
OLYMPISCHES FORMAT (WSMO-F)
SURFBUNDESLIGAORDNUNG (SBO) mit
Durchführungsvorschrift und
SURFBUNDESLIGAGEBÜHRENORDNUNG
ANERKENNUNGSORDNUNG FÜR SURFKLASSEN UND KLASSENVEREINIGUNGEN
ORDNUNGSVORSCHRIFT MODELLSEGELN (OMS)
DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFT FÜR
DOPINGKONTROLLEN
bei Deutschen Meisterschaften und
hochrangigen Regatten
Gültig
ab: 1.1.2008
-
Amtliche Mitteilungen -
__________________________________________________
_____________________________________________________________________________
SCHRIFTENREIHE
DES DSV
Herausgeber: Deutscher Segler-Verband e.
V
Gründgensstraße 18 22309 Hamburg
Telefon (040) 6 32 00 90
Alle Rechte vorbehalten.
Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit
schriftlicher Genehmigung
des Deutschen Segler Verbandes e. V.
Inhaltsverzeichnis:
SURFWETTSEGELORDNUNG (SWO) Seite 5
1. Allgemeines
2. Begriffsbestimmungen
3. Einstufung der Regatten
4. Teilnahmevoraussetzungen
5.
Wettfahrtleitung Seite 6
6. Schiedsgericht
7. Berufungen
8. Protestgebühr Seite 7
9. Wertung
10. Werbung
11. Abweichungen
Anlage
zur Surfwettsegelordnung
(Jugend-
und Jüngstensurfen im DSV) Seite 7
SURFRANGLISTENORDNUNG (SRO) Seite 8
1. Allgemeines
2. Zielsetzung
3. Berechnung der Rangliste
4. Inhalt der DSV-Rangliste
5. Ranglistenregatta
6.
Verstöße
gegen die Ranglistenordnung Seite 9
Anlage
zur Surfranglistenordnung
(Rechnungssystem) Seite 9
SURFMEISTERSCHAFTSORDNUNG (SMO) Seite 10
1. Allgemeines
2. Meisterschaftswürdigkeit für Deutsche
Meisterschaften
3. Anträge
4. Ausschreibung
5. Meldungen
6.
Termine Seite 11
7. Voraussetzungen für die Gültigkeit einer
Deutschen Meisterschaft
8. Anzahl der Wettfahrten
9. Wertung
10. Schiedsgericht
11. Preise Seite 12
12. Verbot von Ausnahmen
13. Meisterschaftsbericht
Anlage
1 zur Surfmeisterschaftsordnung
Deutsche
Meisterschaften der Surferinnen Seite 12
Abweichung zu 7.
Voraussetzungen für die Gültigkeit einer
Deutschen Meisterschaft
Anlage
2 zur Surfmeisterschaftsordnung Seite 12
Deutsche
Juniorenmeisterschaften
Anlage
3 zur Surfmeisterschaftsordnung Seite 13
Deutsche
Jugend- und Jüngstenmeisterschaften
Ergänzung zu 2. -
Meisterschaftswürdigkeit
Ergänzung zu 4. - Ausschreibung
Ergänzung zu 5. - Meldungen
Ergänzung zu 6. – Termine Seite 14
Ergänzung zu 7. - Voraussetzungen für die
Gültigkeit einer Deutschen Jugend- und
Jüngstenmeisterschaft
Ergänzung zu 11. - Preise
WINDSURFMEISTERSCHAFTSORDNUNG OLYMP. FORMAT (WSMO-F)
Seite 15
SURFBUNDESLIGAORDNUNG (SBO) Seite 18
Durchführungsvorschrift zur
Surfbundesligaordnung Seite 19
SURFBUNDESLIGAGEBÜHRENORDNUNG Seite 22
ANERKENNUNGSORDNUNG FÜR SURFKLASSEN UND
KLASSENVEREINIGUNGEN Seite 23
ORDNUNGSVORSCHRIFT MODELLSEGELN (OMS) Seite 25
ORDNUNGSVORSCHRIFT EIS-, LAND- UND STRANDSEGELN (OELS) Seite 27
DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFT FÜR DOPINGKONTROLLEN Seite
bei Deutschen Meisterschaften und hochrangigen
Regatten
SURFWETTSEGELORDNUNG (SWO)
1. Allgemeines
Federführend in allen das Wind- und Kitesurfen betreffenden Fragen ist der Ausschuss für Wind-
und Kitesurfen im Arbeitskreis IV (Spezielle
Segeldisziplinen). Für das Wind- und Kitesurfen
gelten die nachstehend aufgeführten Vorschriften in der jeweils gültigen
Fassung, wobei der Begriff der Einfachheit halber nachfolgend Surfen genannt
wird:
1.1. die "Wettfahrtregeln – Segeln - der
International Sailing Federation"
(WR) mit den Zusatzbestimmungen des DSV,
1.2. die Surfwettsegelordnung mit Anlage,
1.3. die Surfmeisterschaftsordnung mit den
Anlagen,
1.4. die Surfbundesligaordnung und deren
Durchführungsvorschrift
1.5. die Surfranglistenordnung mit Anlage,
1.6. die von der ISAF bzw. dem DSV anerkannten
Klassenregeln.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Wettfahrt
(race) =
Einzelwettfahrt
2.2. Regatta
= eine oder
mehrere Wettfahrten einer oder mehrerer
Klassen an einem oder mehreren Tagen.
2.3. Regattaserie = mehrere Regatten
3. Einstufung
der Regatten
Im Bereich des Deutschen Segler-Verbandes
unterscheidet man folgende Regatten:
Meisterschaften
Meisterschaften sind Weltmeisterschaften,
Europameisterschaften und Deutsche Meisterschaften. Sie können auch für
bestimmte Gruppen, wie z.B. Senioren, Jugendliche, Frauen, offen sein oder sich
auf eine bestimmte Art des Surfens (z.B. Slalom) beschränken. Surf-Meisterschaften
bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den DSV.
Ranglistenregatten
Ranglistenregatten sind die von einer
Klassenvereinigung an den DSV gemeldeten Regatten, deren Ergebnisse in die
Berechnung der Rangliste eingehen. Ranglistenregatten müssen den Vorschriften
der Surfranglistenordnung (SRO) des DSV entsprechen.
Jugend- und Jüngstenregatten
Jugend- und Jüngstenregatten
sind Regatten, für die ein Höchstalter festgelegt ist. Näheres ist in der
Anlage zur SWO festgelegt.
Vereinsregatten
Vereinsregatten sind Regatten, die nur
für Mitglieder des Vereines ausgeschrieben sind. Diese sollten nach den WR
durchgeführt werden.
4. Teilnahmevoraussetzungen
4.1.
In Ergänzung zu den WR -Regel 46- muss bei Regatten jeder Windsurfer den
für
das Fahrtgebiet vorgeschriebenen Surfschein des DSV besitzen. Von
ausländischen
Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige
Befähigungsnachweis
gefordert. Diese Surfscheinpflicht muss in der Ausschreibung bekannt
gegeben werden.
Kitesurfer haben vor der ersten
Wettbewerbsteilnahme nur den Nachweis an der Teilnahme
einer Sicherheitseinweisung zu erbringen.
4.2.
Jeder Surfer muss eine
Haftpflichtversicherung mit dem Einschluss des Regattarisikos
nachweisen. Der Nachweis ist auf Verlangen dem durchführenden Verein
vorzulegen.
4.3. Sollten
Wettfahrtteilnehmer Mitglieder in mehreren Verbandsvereinen des DSV sein und
sind auf dem Meldeformular mehrere Vereine angegeben, so gilt nur der
erstgeschriebene Verein.
4.4. Jeder
Surfer muss Mitglied eines Vereines des Deutschen Segler-Verbandes sein. Jeder
Surfer, der an Deutschen Meisterschaften, Deutschen Mannschaftsmeisterschaften,
Deutschen Jugend-, Jüngsten- oder Juniorenmeisterschaften im Wind- oder Kitesurfen teilnimmt, muss sich über die Internetseite des
Deutschen Segler-Verbandes registriert haben. Die Liste wird auf der
Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes veröffentlicht. Nur im Fall einer
nicht gewünschten Internet-Veröffentlichung erfolgt die Registrierung auf
Einzelantrag gegen eine vom Präsidium festzulegende Gebühr (10,00 Euro).
5. Wettfahrtleitung
5.1. Die
Wettfahrtleitung ist für die sachgemäße Abwicklung aller technischen
Angelegenheiten einer Regatta verantwortlich.
5.2. Der
Wettfahrtleiter entscheidet,
5.2.1. ob
die Wettfahrt gesurft wird oder nicht,
5.2.2. über
die Bahnen und deren Länge,
5.2.3. über
die Art des Startes, evtl. Wiederholung und die
Festlegung der Start- und Ziellinie,
5.2.4. über
die nach den Regeln zu setzenden Signale,
5.2.5. über
die Sicherheitsmaßnahmen,
5.2.6. über
Verschiebung, Abkürzung oder Abbruch einer Wettfahrt.
5.3. Die
Wettfahrtleitung überwacht die Einhaltung der Klassen-, Vermessungs- und
Führerscheinbestimmungen. Sie kann einen Vermesser einsetzen. Beanstandungen
sind im Protestwege zu klären.
5.4. Wettfahrtleiter, die bei Deutschen Windsurf-Meisterschaften,
Junioren-, Jugend- und Jüngstenmeisterschaften sowie
den vom Ausschuss für Wind- und Kitesurfen gemäß
Wettfahrtleiter- und Schiedsrichterlizenzordnung festgelegten ‘hochrangigen
Regatten’ eingesetzt werden, müssen im Besitz einer gültigen
DSV-Wettfahrtleiterlizenz sein.
5.5. Wettfahrtleiter bei Kitesurfwettbewerben
werden vom ausrichtenden DSV-Verein bestimmt.
6. Schiedsgericht
6.1. Das
Schiedsgericht besteht aus mindestens drei Personen und behandelt und
entscheidet Proteste, Anträge und Mitteilungen. Ist ein ernannter
Schiedsrichter verhindert und sind andere ernannte Schiedsrichter nicht
verfügbar, so hat das Schiedsgericht das Recht, sich durch Zuwahl
qualifizierter Personen zu ergänzen.
Das Schiedsgericht soll, soweit möglich,
aus eigener Anschauung urteilen. Der durchführende Verein sorgt dafür, dass die
Schiedsrichter in die Lage versetzt werden, den Ablauf der Wettfahrten zu
verfolgen und bei Regelverstößen tätig zu werden. Sind mehrere Schiedsgerichte
eingesetzt, so ist ein Obmann für diese zu benennen.
6.2. Ein
Vermessungsprotest über Tatsachen, deren Feststellung bereits an den
vorhergehenden Tagen zumutbar gewesen wäre, wird am Tag der letzten Wettfahrt
nicht mehr angenommen.
6.3. Die
Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind durch Aushang bekannt zu geben.
6.4. Obleute
des Schiedsgerichtes, die bei Deutschen Windsurf-Meisterschaften, Junioren-, Jugend-
und Jüngstenmeisterschaften sowie den vom Ausschuss
für Wind- und Kitesurfen gemäß Wettfahrtleiter- und
Schiedsrichterlizenzordnung festgelegten ‘hochrangigen Regatten’ eingesetzt
werden, müssen im Besitz einer gültigen DSV-Schiedsrichterlizenz sein.
6.5. Schiedsrichter bei Kitesurfwettbewerben
werden vom ausrichtenden DSV-Verein bestimmt.
6.6. Wird
eine Internationale Jury eingesetzt, bedarf diese der vorherigen Zustimmung des
Deutschen Segler-Verbandes.
7. Berufungen
7.1. Berufungen
werden durch den Berufungsausschuss des DSV entschieden. Es wird eine
Berufungsgebühr erhoben
7.2. Nicht
berufungsfähig sind:
7.2.1. Jüngstenregatten, sofern es sich nicht um
Ranglistenregatten handelt,
7.2.2. Vereinsregatten.
7.3. Falls
vom Berufungsausschuss zur erneuten Verhandlung zurückgewiesene Fälle nicht
innerhalb der gesetzten Frist neu verhandelt und mit ihrem Ergebnis dem
Berufungsführer und dem Berufungsausschuss mitgeteilt sind, kann der
Schlichtungsausschuss des DSV auf Antrag entsprechende Maßnahmen ergreifen.
7.4. Die
aus einer Entscheidung des Berufungsausschusses entstehenden Folgen trägt der
Veranstalter.
7.5. Die
Berufungsgebühr beträgt 75,00 Euro, bei Jugend- und Jüngstenregatten
25,00 Euro. Die Berufungsgebühr muss spätestens einen Monat nach Ende der
Berufungsfrist beim DSV eingegangen sein.
8.
Protestgebühr
Im Bereich des DSV dürfen Protestgebühren
nicht erhoben werden.
9. Wertung
Es wird empfohlen, das Low-Point-System anzuwenden.
Im Funboardbereich
kann nach dem Punktsystem der International Funboard Class Association gewertet werden. Für den Kitesurfbereich
können die Regeln der zuständigen nationalen und internationalen Organisationen
angewandt werden.
10. Werbung
Die Nationalen Klassen haben das Recht,
die Werbekategorie gemäss ISAF-Advertising
Code selbst festzulegen. Die Entscheidung muss der DSV-Geschäftsstelle bis zum
1. Oktober für das folgende Jahr schriftlich gemeldet werden. Wenn keine
Meldung erfolgt, gilt Kategorie „C“. Im übrigen gilt
der Advertising Code, der Bestandteil der WR ist.
11. Abweichungen
Wettkampfformen, die von den
Ordnungsvorschriften abweichen, können auf Antrag zeitlich begrenzt vom
Arbeitskreis IV genehmigt werden.
Anlage
zur Surfwettsegelordnung:
Jugend-
und Jüngstensurfen im Deutschen Segler-Verband
1. Jugend-
und Jüngstenregatten
Jugend- und Jüngstenregatten
sind Regatten, an denen nur Surfer/innen teilnehmen können, die im Jahr der
Regatta höchstens das 19. Lebensjahr (Jugendsurfer/innen)/ das 15. Lebensjahr (Jüngstensurfer/innen) vollenden, bzw. vollendet haben.
2.
Werbung
Werbung
in direkter oder indirekter Form für Alkohol und Tabakprodukte an Surfausrüstung
und Kleidung ist Jugend- und Jüngstensurfern
untersagt.
3.
Ranglistenregatten in den Jugend- und Jüngstenmeisterschaftsklassen
Es gilt die Ranglistenordnung mit
folgenden Besonderheiten:
3.1.
Die Teilnahme an Ranglistenregatten in den Jugend- und Jüngstenmeisterschaftsklassen muss auch Jugend- und Jüngstensurfern möglich sein, die noch nicht Mitglied der
betreffenden Klassenvereinigung sind.
3.2. Als
Ranglistenregatten können sowohl (reine) Jugend- bzw. Jüngstenregatten
als auch Regatten, für die eine andere oder keine Altersbeschränkung gilt,
benannt werden. I
in die Berechnung der Rangliste geht
immer die Gesamtergebnisliste ein.
3.3.
Die
Landesjugendobleute können den Klassenvereinigungen der Jugend- und Jüngstenmeisterschaftsklassen bis zum Ende des Vorjahres
eine Ranglistenregatta für ihr Bundesland vorgeben."
SURFRANGLISTENORDNUNG
(SRO)
1. Allgemeines
1.1. Die
Klassenvereinigungen erstellen die Ranglisten nach dieser Ordnung.
1.2. In
DSV-Ranglisten dürfen nur Mitglieder von DSV-Verbandsvereinen geführt werden.
2. Zielsetzung
2.1. Die
DSV-Rangliste informiert über den Leistungsstand der Wind- und Kitesurfer dieser Klasse.
2.2. Die
Jahresrangliste ist Grundlage für die Feststellung der Meisterschaftswürdigkeit
einer Klasse im Folgejahr.
2.3. Die
Aktuelle Rangliste dient als eine Qualifikationsgrundlage für die Teilnahme an
Meisterschaften und anderen Regatten mit Meldebeschränkung.
3. Berechnung
der Rangliste
3.1. Für
die Berechnung der DSV-Ranglisten ist das Rechnungssystem des DSV zu verwenden
(Anlage zu dieser Ordnungsvorschrift).
3.2. Berechnungszeitraum
für eine Rangliste ist ein Jahr. Regatten, die zum Stichtag begonnen haben,
sind in die Wertung einzubeziehen.
3.3. Für
die Erstellung der Jahresrangliste gilt als Stichtag der 30. November.
3.4. Für
die Aktuelle Rangliste gilt als Stichtag 14 Tage vor Meldeschluss. Die Aktuelle
Rangliste umfasst, vom Stichtag an gerechnet, den Zeitraum für die
zurückliegenden 12 Monate. Sie kann nach Abstimmung mit dem AK IV im Funboard- und Kitesurfbereich um
das gesamte Vorjahr erweitert werden.
4. Inhalt
der DSV-Rangliste
Die
DSV-Rangliste ist nach dem DSV-Vordruck zu erstellen.
5. Ranglistenregatta
5.1. Definition
Eine Ranglistenregatta ist für mindestens
5 Wettfahrten/Wertungen an mindestens 2 Tagen auszuschreiben.
Zwei-Tages-Regatten dürfen für nicht mehr als acht Wettfahrten/Wertungen
ausgeschrieben werden. Über die Wertigkeit der Disziplinen entscheidet der AK
IV. Es ist erforderlich, dass mindestens 10 Wind- oder Kitesurfer
in einer Wettfahrt gestartet sind, im Jugend- und Frauenbereich jeweils
mindestens 5 Wind-oder Kitesurfer/innen.
5.2. Ranglistenfaktoren
Die Ranglistenfaktoren werden von den
Klassenvereinigungen vergeben. Die Faktoren liegen zwischen 1,0 und 1,6.
Die Deutschen Meisterschaften erhalten
einen Faktor von mindestens 1,4 (bei Deutschen Jugend- und Jüngstenmeisterschaften
kann der Faktor kleiner sein). Mindestens 50 % der Ranglistenregatten erhalten
einen Faktor von nicht mehr als 1,2.
5.3. Meldung
5.3.1. Die
Klassenvereinigungen melden der DSV-Geschäftsstelle die Ranglistenregatten
ihrer Klasse mit den entsprechenden Faktoren und den Revieren bis zum 31.
Januar des laufenden Jahres. Nicht gemeldete Ranglistenregatten werden nicht
als solche gewertet.
5.3.2. Die
gültige Jahresrangliste muss spätestens bis zum 31. Januar des folgenden Jahres
erstellt und der DSV-Geschäftsstelle schriftlich vorliegen.
5.3.3. Bei
Klassen, die Deutsche Meisterschaften surfen, muss außerdem die Aktuelle
Rangliste der DSV-Geschäftsstelle und dem durchführenden Verein bis zum
Meldeschluss vorliegen.
5.4. Datenerfassung
Nach Beendigung einer Ranglistenregatta muss
das Regattaergebnis auf dem DSV-Formular innerhalb von 14 Tagen vom
Veranstalter der Klassenvereinigung zugestellt werden. Es werden auch
Ergebnislisten anerkannt, die die geforderten Angaben enthalten. Sollte der
Veranstalter dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so kann er im folgenden
Jahr von der Durchführung einer Ranglistenregatta ausgeschlossen werden.
Die Klassenvereinigungen sind berechtigt,
von Nichtmitgliedern für das Führen und Berechnen der Rangliste einen
Kostendeckungsbeitrag zu erheben.
6. Verstöße
gegen die Ranglistenordnung
Stellt
der Ausschuss für Wind- und Kitesurfen Verstöße gegen
die Ranglistenordnung fest, kann er die ihm notwendig erscheinenden
Maßnahmen einleiten.
Anlage
zur Surfranglistenordnung:
Rechnungssystem:
1.
Definition der in der Formel verwendeten
Abkürzungen
f:
Durch die Klassenvereinigung festzulegender Faktor 1,0 < f <
1,6.
Mindestens die Hälfte aller vergebenen Faktoren muss kleiner oder gleich
1,2 sein.
s:
Zahl der Wind- oder Kitesurfer, die in der
Regatta mindestens einmal gezeitet wurden.
x:
Gesamtplatz des entsprechenden Surfers in einer Regatta (Die
Klassenvereinigung legt
einheitlich für ihre Klasse fest,
ob für s und x bei Ranglistenregatten mit mehr als 25%
ausländischer Beteiligung alle Boote oder nur die deutschen Boote
zählen)
m:
Multiplikator; Zahl der Ranglistenwertungen aus einer Regatta
RA:
Punkte aus Regatta A für die Rangliste (kann bis zu m-mal
eingehen)
R:
Ranglistenpunktzahl = arithmetisches Mittel aus den 11 besten
Wertungen RA
des Berechnungszeitraums
2. Berechnungsformel
für RA aus einer Ranglistenregatta:
RA = f x 100 x ( ( s+1-x):s)
3. Bestimmung
des Multiplikators m
In Abhängigkeit von der Zahl der gesegelten
(unabhängig vom Streichresultat)
Wettfahrten
ergibt sich folgender Multiplikator m:
m bei Wettfahrten
m = 1 1
m = 2 2
m = 3 3
m = 4 4
m = 5 5
und mehr Wettfahrten
4. Mittelwertbildung
Jede Ranglistenregatta kann entsprechend
der gesegelten Wettfahrten und dem sich daraus ergebenden Multiplikator m mal
in die Wertung genommen werden.
5. Abweichungen
In den Jüngstenmeisterschaftsklassen
kann der Faktor f auch teilnehmerabhängig definiert werden. Der
Berechnungsmodus für den teilnehmerabhängigen Faktor ist mit der Meldung der
Ranglisten-Regatten an den DSV bekannt zu geben. Alle übrigen Bestimmungen der Surfranglistenordnung
(SRO) einschließlich Anlage zur Surfranglistenordnung (Rechnungssystem) sind
einzuhalten.
Im Funboard-
und Kitesurfbereich können andere Berechnungssysteme
erfolgen. Diese sind dem Arbeitskreis IV vorab zur Genehmigung vorzulegen.
SURFMEISTERSCHAFTSORDNUNG (SMO)
1. Allgemeines
1.1. Welt-,
Europa- und andere internationale Surf-Meisterschaften, die im Bereich des DSV
ausgetragen werden, bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den DSV in
Übereinstimmung mit den Richtlinien der ISAF.
1.2. Vereinen,
die im Nahbereich kein meisterschaftswürdiges Revier haben, kann auf Antrag vom
Präsidium gestattet werden, mit Zustimmung des betreffenden Nationalen
Verbandes, Deutsche Meisterschaften im benachbarten Ausland durchzuführen.
1.3. Die
Bezeichnung Deutsche Meisterschaft kann vom DSV in einzelnen Klassen durch eine
Sponsorbezeichnung ersetzt werden, wobei der Hinweis auf die Deutsche
Meisterschaft als Untertitel erfolgt (z.B. XY-Cup 2008, Deutsche Meisterschaft
in der XX-Klasse)
2. Meisterschaftswürdigkeit
für Deutsche Meisterschaften
2.1. Der
DSV veranstaltet jährlich Deutsche Meisterschaften, Deutsche Juniorenmeisterschaften,
Deutsche Jugendmeisterschaften und Deutsche Jüngstenmeisterschaften.
Er beauftragt Verbandsvereine, diese Veranstaltungen für ihn durchzuführen.
2.2. Meisterschaften
können nur in vom DSV anerkannten Klassen ausgesegelt werden, für die
eine Rangliste gemäß Ranglistenordnung
geführt wird. Im Funboard- und Kitesurfbereich
können auch Titel in den
Einzeldisziplinen vergeben werden.
3. Anträge
3.1. Verbandsvereine,
die zur Durchführung einer Meisterschaft bereit sind, beantragen nach
Abstimmung mit der jeweiligen Klassenvereinigung die Übertragung dieser
Veranstaltung beim DSV bis zum 30. September des Jahres, das der Meisterschaft
vorausgeht.
3.2. Die
Genehmigung zur Durchführung der geplanten Meisterschaft erteilt das DSV-Präsidium.
3.3. Auflagen
und Pflichten aus Fernseh- und Übertragungsrechteverträgen
des DSV sind vom durchführenden Verein einzuhalten.
4. Ausschreibung
Der durchführende Verein muss
Ausschreibung und Segelanweisung gemäß DSV-Musterausschreibung bzw. Mustersegelanweisung
erstellen.
5. Meldungen
5.1. Meldeberechtigt
für Deutsche Meisterschaften sind nur Surfer/innen, die Mitglied eines DSV-Vereins sind:
5.1.1. Surfer/innen, die in der Aktuellen
Rangliste ihrer Klasse mit mindestens 5 Ranglistenwertungen geführt werden.
5.1.2. Surfer/innen,
die Deutsche Meister/Meisterin und/oder Deutsche Junioren-, und/oder
Jugendmeister des Vorjahres sind.
5.1.3. bei
international ausgeschriebenen Deutschen Meisterschaften ausländische Surfer/innen
entsprechend einer zwischen der Klassenvereinigung und dem durchführenden
Verein abzusprechenden Anzahl. Im
Sinne dieser Bestimmung gelten auch Deutsche als ausländische Surfer, die ihren
gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und Mitglied eines Vereins dieses
Landes sind (ISAF Regulation 19).
5.1.4. Die betreffende Klassenvereinigung darf bis zu
drei "Wildcards" vergeben, die zur Teilnahme an der Meisterschaft
berechtigen. Der Antrag für eine Wildcard muss schriftlich bis zum Meldeschluss
der Klassenvereinigung vorliegen.
5.1.5. Die drei
Erstplatzierten und die beste Surferin der jeweiligen Landesmeisterschaften.
5.2. Eine
Meldung wird erst durch Zahlung des Meldegeldes gültig. Die schriftliche
Meldung verpflichtet zur Zahlung des Meldegeldes. Nur bei Ablehnung der Meldung
ist das Meldegeld zurückzuzahlen.
5.3. Der
DSV ist berechtigt, nach Meldeschluss die eingegangenen Meldungen beim
durchführenden Verein zu überprüfen.
6. Termine
6.1. Die
Ausschreibungen sind mindestens einen Monat vor Meldeschluss zu
veröffentlichen.
6.2. Der
Meldeschluss liegt mindestens 14 Tage vor Beginn der Meisterschaft (1.
Wettfahrt). Es gilt das Datum des Eingangs der Meldung bei der Meldestelle. Nachmeldungen
können angenommen werden, wenn zum Meldeschluss die Teilnehmermindestzahl noch
nicht erreicht ist. Für Nachmeldungen ist ein erhöhtes Meldegeld zu zahlen.
6.3. Die
betreffende Klassenvereinigung muss die Aktuelle Rangliste der
DSV-Geschäftsstelle oder dem durchführenden Verein spätestens bis zum
Meldeschluss vorlegen.
7. Voraussetzungen
für die Gültigkeit einer Deutschen Meisterschaft
7.1. Eine
Deutsche Meisterschaft kann nur gesurft werden, wenn bis zum Beginn
mindestens 20 gültige Meldungen
abgegeben sind und die Gesamtzahl der in der Wettfahrtserie gestarteten Surfer
mindestens 18 beträgt.
7.2. Beabsichtigt
der durchführende Verein, die Meisterschaftsregatta abzusagen, so muss er
spätestens sieben Tage nach Meldeschluss (Datum des Eingangs) die gemeldeten
Teilnehmer und die DSV-Geschäftsstelle schriftlich unterrichten.
8. Anzahl
der Wettfahrten
8.1. Jede Deutsche Windsurf-Meisterschaft muss
mindestens sechs Wettfahrten, jede Deutsche Kitesurf-Meisterschaft
mindestens sechs Wertungen an mindestens drei aufeinanderfolgenden
Wettfahrttagen vorsehen.
8.2. Es sind maximal 4 Wettfahrten/Wertungen
an einem Tag zulässig. Fallen Regattatage aus, so kann eine weitere
Wettfahrt/Wertung durchgeführt werden.
8.3.
Die Ausschreibung kann in Absprache mit der Klassenvereinigung vorsehen,
dass
Finalwettfahrten gesurft werden. Zur
Qualifikation zu den Finalwettfahrten müssen
mindestens die zur Gültigkeit einer
Meisterschaft vorgesehenen Wettfahrten gemäß
SMO 9.1 gesurft werden. Für die nicht für das
Finale Qualifizierten sollten ebenfalls
Wettfahrten vorgesehen werden.
9. Wertung
9.1. Zur Gültigkeit einer Meisterschaft müssen
mindestens 4 Wettfahrten oder Wertungen gesurft
werden. Bei weniger Wettfahrten zählt die Regatta
nur als Ranglistenregatta.
9.2. Werden 6, 7 oder 8 Wettfahrten gesurft, so wird das schlechteste
Ergebnis jedes Teilnehmers nicht gewertet, werden mehr als 8 Wettfahrten gesurft,
so werden die zwei schlechtesten Ergebnisse nicht gewertet.
9.3. Sind Finalwettfahrten vorgesehen, so gilt
für die Qualifikation SMO 9.1 und 9.2 mit dem Zusatz, dass bereits ab 4 Wettfahrten das
schlechteste Ergebnis nicht gewertet wird.
9.4. Das Endergebnis der
Qualifikation geht wie eine Wettfahrt in das Finalergebnis ein. Es müssen zusätzlich zur Qualifikation mindestens
2 Finalwettfahrten gesurft werden, sonst zählt
das Ergebnis der Qualifikation als Meisterschaftsergebnis. Ab 3 zusätzlich gesurften
Finalwettfahrten kann das
schlechteste Ergebnis oder die Qualifikation gestrichen werden.
9.5. Beim Speedsurfen
sind für eine Meisterschaft mindestens zwei Regattatage mit Geschwindigkeitsmessungen erforderlich.
9.6. Beim Kitesurfen
werden alle Ergebnisse gewertet.
9.7. Im Funboardbereich
kann die DM auch als Gesamtwertung einer Veranstaltungsserie erfolgen
10. Schiedsgericht
Das Schiedsgericht muss aus mindestens drei qualifizierten
Schiedsrichtern bestehen, die aus mindestens zwei Landesverbänden kommen und
von denen höchstens einer dem durchführenden Verein angehören darf.
Die Einsetzung des Schiedsgerichtes unter
namentlicher Benennung des Obmannes bedarf der Zustimmung des DSV.
Beim Kitesurfen
werden die Schiedsrichter vom ausrichtenden DSV-Verein bestimmt. Eine Zustimmung des DSV ist nicht erforderlich
11. Preise
11.1. Preise
für Meisterschaftsregatten gibt der DSV für den ersten, zweiten und dritten
Platz.
11.2. Ehrenurkunden
werden vom DSV für die Plätze eins bis sechs vergeben.
11.3. Die
siegreiche Mannschaft bzw. die Siegerin bzw. der Sieger trägt den Titel:
"Deutscher
Meister bzw. Deutsche Meisterin der ............-.Klasse
....(Jahr)"
12. Verbot
von Ausnahmen
Ausnahmen zur Surfmeisterschaftsordnung,
soweit diese Vorschrift und die Anlagen solche Ausnahmen nicht ausdrücklich
zulassen, können nicht genehmigt werden, ausgenommen sind Genehmigungen nach WSO
11.
13. Meisterschaftsbericht
Der durchführende Verbandsverein
bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung der Meisterschaft auf dem Vordruck
des DSV. Dieser Vordruck ist innerhalb von sieben Tagen nach Schluss der
Meisterschaft der DSV-Geschäftsstelle vorzulegen.
Anlage
1 zur Surfmeisterschaftsordnung -
Deutsche
Meisterschaften der Surferinnen
Die Deutschen Meisterschaften der Wind-
oder Kitesurferinnen werden im Rahmen der Deutschen
Meisterschaften der jeweiligen Klassen nach der Surfmeisterschaftsordnung
durchgeführt. Für die Durchführung gelten nachstehende Änderungen:
Abweichend
von 7.1. gilt für die Deutschen Meisterschaften der Wind- oder Kitesurferinnen:
7.1. Es
sind mindestens 12 gültige Meldungen erforderlich und es müssen mindestens 10 Surferinnen
während der Meisterschaft gestartet sein.
7.2. Bei
weniger als 12 Meldungen erfolgt eine gemeinsame Meisterschaft der Surfer und
Surferinnen.
7.3. Sollten
die Bedingungen, wie in 7.1. dieser Anlage festgelegt, nicht erfüllt sein, so
trägt die beste Seglerin bzw. Mannschaft den Titel
" Beste Deutsche Wind-/Kitesurferin
in der Deutschen Meisterschaft der ..Klasse (Jahr) .."
Anlage
2 zur Surfmeisterschaftsordnung
-Deutsche
Juniorenmeisterschaften -
Anstelle
von 2.2. bis 2.4 SMO - Meisterschaftswürdigkeit –
gilt
für Deutsche Juniorenmeisterschaften:
2.2. Deutsche Juniorenmeisterschaften können
nur in olympischen Windsurfklassen gesurft werden. Die jeweiligen Klassen
werden vom LSA festgelegt.
2.3. Die Juniorenmeisterschaften sollen auf
einem offenen Seerevier im Rahmen einer hochrangigen Regatta stattfinden. (2.4.
entällt)
Anstelle
von 5. SMO – Meldungen -
gilt für
Deutsche Juniorenmeisterschaften:
5.1. An Deutschen Juniorenmeisterschaften
können nur Windsurfer/innen teilnehmen, die bezogen auf das Jahr, in dem die
Meisterschaft durchgeführt wird, höchstens das 21. Lebensjahr vollenden bzw.
vollendet haben (U22).
5.1.1. Windsurfer/innen, die in einer
Vorjahresrangliste einer Klasse geführt werden oder deren Teilnahme von dem für
ihren Verein zuständigen Landesseglerverband befürwortet wird.
Anstelle
von 7. SMO -Voraussetzung für die Gültigkeit -
gilt
für Deutsche Juniorenmeisterschaften:
7. Voraussetzungen
für die Gültigkeit einer Deutschen Juniorenmeisterschaft
7.1. Eine Deutsche Juniorenmeisterschaft kann
nur gesurft werden, wenn bis zum Meldeschluss mindestens 15 gültige Meldungen
abgegeben sind.
7.2. Beabsichtigt der durchführende Verein, die
Meisterschaftsregatta abzusagen, so muss er spätestens 7 Tage nach Meldeschluss
(Datum des Eingangs) die gemeldeten Teilnehmer und die DSV -Geschäftsstelle
schriftlich unterrichten.
7.4. Die Gesamtzahl der in der Serie
gestarteten Windsurfer/innen muss mindestens 13 betragen.
Anstelle
von 11.3. SMO - Preise –
gilt
für Deutsche Juniorenmeisterschaften:
14.3. Der/Die siegreiche Windsurfer/in:
"Deutscher Juniorenmeister bzw. Deutsche
Juniorenmeisterin U 22 in
der ....-Klasse (Jahr).."
Darüber hinaus wird folgender Titel
vergeben:
Windsurfer/in, die im Jahr der
Meisterschaft höchstens das 18. Lebensjahr vollenden bzw. vollendet haben:
"Deutscher Juniorenmeister bzw.
Deutsche Juniorenmeisterin U 19 in der
....-Klasse (Jahr).."
Anlage
3 zur Surfmeisterschaftsordnung -
Deutsche
Jugend- und Jüngstenmeisterschaften
Anstelle
von 2.2. – Meisterschaftswürdigkeit -
gilt
für Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften:
2.2. Deutsche
Jugend- und Jüngstenmeisterschaften können nur in vom
DSV anerkannten Klassen ausgesurft werden.
2.3. Deutsche
Jugendmeisterschaften können
in zwei Surfbrettklassen, Deutsche Jüngstenmeisterschaften
in einer Surfbrettklasse veranstaltet werden.
2.4. Die
beiden Jugendsurfmeisterschaftsklassen sowie die Jüngstensurfmeisterschaftsklasse
werden alle 4 Jahre auf einem Jugendseglertreffen festgelegt, wobei keine
Klasse gleichzeitig als Jugend- und Jüngstenmeisterschaftsklasse
gewählt werden darf. Die Wahl gilt für die darauf folgenden 4 Jahre.
Ergänzung
zu 4. - Ausschreibung
gilt
für Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften:
Die Durchsicht der Ausschreibung und
Segelanweisung erfolgt in Abstimmung mit dem Jugendobmann.
Anstelle
von 5.1. - Meldungen
gilt
für Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften:
An Deutschen Jugendmeisterschaften können
nur Jugendsurfer, an Deutschen Jüngstenmeisterschaften
nur Jüngstensurfer teilnehmen, die Mitglied eines DSV-Vereines
sind. Ausländische Staatsangehörige, die seit mindestens 12 Monaten ihren
ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und Mitglied in einem
DSV-Verbandsverein sind, sind hinsichtlich
der Qualifikation und Startberechtigung bei national und international
ausgeschriebenen Deutschen Jugend- und Jüngstenmeisterschaften
deutschen Staatsangehörigen
gleichgestellt.
5.1. Meldeberechtigt sind:
5.1.1. Windsurfer/innen, die in der
Aktuellen Rangliste ihrer Klasse mit mindestens 5 Ranglistenwertungen geführt
werden (Wenn in einer Klasse keine Gesamtrangliste geführt wird, sondern
ausschließlich getrennte Ranglisten für Windsurferinnen und Windsurfer für
verschiedene anerkannte Klassen, werden beide Ranglisten als
Qualifikationsgrundlage berücksichtigt.)
5.1.2. Windsurfer/innen,
die Deutsche Jugend- bzw. Jüngstenmeister des
Vorjahres sind
(Gesamtwertung).
5.1.3. Bei
international ausgeschriebenen Deutschen Jugend- und Jüngstenmeisterschaften
ausländische Windsurfer/innen entsprechend einer zwischen Klassenvereinigung
und dem
durchführenden
Verein abzusprechenden Anzahl.
Der durchführende Verein hat bis zu
70 % der unter 5.1.1. Meldeberechtigten vorrangig bei der Zulassung zu
berücksichtigen. Die verbleibenden 30 % können bis zur Höchstmeldezahl mit den
unter 5.1.2. und 5.1.3. Meldeberechtigten aufgefüllt werden.
5.1.4. Soweit
im Bereich eines Landesseglerverbandes keine Windsurfer/innen die in der
Ausschreibung geforderte Mindestranglistenwertungen nachweisen können, kann der
Landesjugendobmann eine Windsurferin bzw. einen Windsurfer seiner Region ohne
die geforderte Punktzahl, jedoch mit mindestens 3 Ranglistenwertungen zur
Teilnahme an der Meisterschaft benennen..
Anstelle
von 6.2. - Termine
gilt
für Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften:
6.2. Der
Meldeschluss liegt 2 Wochen vor Beginn der Meisterschaft (1. Wettfahrt). Es
gilt das Datum des Einganges bei der Meldestelle. Nachmeldungen können
angenommen werden, wenn zum Meldeschluss die Teilnehmermindestzahl noch nicht
erreicht ist. Für Nachmeldungen ist ein erhöhtes Meldegeld zu zahlen.
Anstelle
von 7. - Voraussetzungen für die Gültigkeit
gilt
für Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften:
7.1. Es sind mindestens 15 gültige Meldungen
erforderlich und es müssen mindestens
12Windsurfer/innen während der Meisterschaft
gestartet sein.
7.2. Die Meldungen müssen aus mindestens drei
Landesseglerverbänden stammen.
7.3. Sollten
die Anforderungen für eine Deutsche Jugend- bzw. Jüngstenmeisterschaft
nicht erfüllt sein, kann die Regatta als Ranglistenregatta durchgeführt werden.
7.4. Beabsichtigt
der durchführende Verein, die Meisterschaftsregatta abzusagen, so muss er
spätestens sieben Tage nach Meldeschluss (Datum des Eingangs) die gemeldeten
Teilnehmer und die DSV-Geschäftsstelle schriftlich unterrichten.
Anstelle
von 11. - Preise
gilt
für Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften:
11.1. Der
DSV gibt Preise (Plaketten) für die ersten drei Plätze und Ehrenurkunden für
die ersten sechs Plätze, jeweils in der Gesamtwertung und in der U-Wertung.
11.2. In
die Gesamtwertung gehen alle Meisterschaftsteilnehmer ein; die U-Wertung ist
Auszug aus der Gesamtwertung und beinhaltet nur die Windsurfer/innen, die im
Jahr der Meisterschaft höchstens das 16.Lebensjahr (U17) bei Jugendmeisterschaften)
vollenden.
11.3. Folgende
Titel jeweils mit dem Zusatz "in der .....-Klasse
.... (Jahr)" werden an die siegreichen Mannschaften bzw. Steuerleute
vergeben:
Deutsche(r)
Jugendmeister(in)
Deutsche(r)
Jugendmeister(in) U 17
Deutsche(r)
Jüngstenmeister(in)
11.4. Sollten
U-Windsurfer/innen in der Gesamtwertung Plätze unter den vorderen sechs
belegen, so erhalten diese die entsprechenden Plaketten und/oder Urkunden für
beide Wertungen.
11.5. Ist
bei international ausgeschriebenen Meisterschaften der/die punktbeste
Windsurfer/in in der Gesamt- oder U-Wertung ein Ausländer im Sinne von 5., wird
der jeweilige Titel mit dem Zusatz „Internationale/r“ versehen und zusätzlich
vergeben.
In
diesem Fall geht der entsprechende in 11.3. genannte Titel an den /die
punktbeste/n deutsche/n Windsurfer/in.
Die
übrigen Urkunden für die Plätze 2 bis 6 und alle Plaketten werden bei
international ausgeschriebenen Meisterschaften unabhängig von der Nationalität
entsprechend der jeweiligen Platzierung vergeben.
WINDSURFMEISTERSCHAFTSORDNUNG OLYMPISCHES FORMAT
(WSMO-F)
Diese Meisterschaftsordnung tritt zum
01.01.2008 in Kraft und gilt für alle olympischen Disziplinen sowie die
Juniorenmeisterschaften. Ausrichter anderer Deutschen Meisterschaften, die ihre
Meisterschaft nach dieser WSMO-olympisches Format
ausrichten wollen, müssen dieses beim DSV bis zum 30.4. beantragen.
1. Allgemeines
1.1. Welt-,
Europa- und andere internationale Surf-Meisterschaften, die im Bereich des DSV
ausgetragen werden, bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den DSV in
Übereinstimmung mit den Richtlinien der ISAF.
1.2. Vereinen,
die im Nahbereich kein meisterschaftswürdiges Revier haben, kann auf Antrag vom
Präsidium gestattet werden, mit Zustimmung des betreffenden Nationalen
Verbandes, Deutsche Meisterschaften im benachbarten Ausland durchzuführen.
1.3.
Die Bezeichnung Deutsche Meisterschaft kann vom DSV in einzelnen Klassen
durch eine Sponsorbezeichnung ersetzt
werden, wobei der Hinweis auf die Deutsche Meisterschaft als Untertitel erfolgt
(z.B. XY-Cup 2008, Deutsche Meisterschaft in der XX-Klasse)
2. Meisterschaftswürdigkeit
für Deutsche Meisterschaften
2.1. Der
DSV veranstaltet jährlich Deutsche Meisterschaften, Deutsche
Juniorenmeisterschaften, Deutsche Jugendmeisterschaften und Deutsche Jüngstenmeisterschaften. Er beauftragt Verbandsvereine,
diese Veranstaltungen für ihn durchzuführen.
2.2. Meisterschaften
können nur in vom DSV anerkannten Klassen ausgesegelt werden, für die
eine Rangliste gemäß
Ranglistenordnung geführt wird.
.
3. Anträge
3.1. Verbandsvereine,
die zur Durchführung einer Meisterschaft bereit sind, beantragen nach
Abstimmung mit der jeweiligen Klassenvereinigung die Übertragung dieser
Veranstaltung beim DSV bis zum 30. September des Jahres, das der Meisterschaft
vorausgeht.
3.2. Die
Genehmigung zur Durchführung der geplanten Meisterschaft erteilt das
DSV-Präsidium.
3.3. Auflagen
und Pflichten aus Fernseh- und Übertragungsrechteverträgen
des DSV sind vom durchführenden Verein einzuhalten.
4. Ausschreibung
Der durchführende Verein muss
Ausschreibung und Segelanweisung gemäß DSV-Musterausschreibung bzw.
Mustersegelanweisung erstellen.
5. Meldungen
5.1. Meldeberechtigt
für Deutsche Meisterschaften sind:
5.1.1. Surfer/innen, die Mitglied eines
DSV-Vereins sind,
5.1.2. Surfer, die in der Aktuellen
Rangliste ihrer Klasse mit mindestens 5 Ranglistenwertungen
geführt
werden,
5.1.3. Surferinnen, die in der Aktuellen
Rangliste einer anerkannten Surfklasse geführt werden,
5.1.4. Surfer/innen,
die Deutsche Meister/Meisterin und/oder Deutsche Junioren-, und/oder
Jugendmeister des Vorjahres sind,
5.1.5. bei
international ausgeschriebenen Deutschen Meisterschaften ausländische
Surfer/innen entsprechend einer zwischen der Klassenvereinigung und dem
durchführenden Verein abzusprechenden Anzahl. Im
Sinne dieser Bestimmung gelten auch Deutsche als ausländische Surfer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland
haben und Mitglied eines Vereins dieses Landes sind (ISAF Regulation 19).
5.1.6. Die drei
Erstplatzierten und die beste Dame der jeweiligen Landesmeisterschaften.
5.2. Die betreffende Klassenvereinigung darf bis
zu drei "Wildcards" vergeben, die zur Teilnahme an der Meisterschaft
berechtigen. Der Antrag für eine Wildcard muss schriftlich bis zum Meldeschluss
der Klassenvereinigung vorliegen.
5.3. Eine
Meldung wird erst durch Zahlung des Meldegeldes gültig. Die schriftliche
Meldung verpflichtet zur Zahlung des Meldegeldes. Nur bei Ablehnung der Meldung
ist das Meldegeld zurückzuzahlen.
5.4. Der
DSV ist berechtigt, nach Meldeschluss die eingegangenen Meldungen beim
durchführenden Verein zu überprüfen.
6. Termine
6.1. Die
Ausschreibungen sind mindestens einen Monat vor Meldeschluss zu
veröffentlichen.
6.2. Der
Meldeschluss liegt mindestens 14 Tage vor Beginn der Meisterschaft (1.
Wettfahrt). Es gilt das Datum des Eingangs der Meldung bei der Meldestelle.
Nachmeldungen können angenommen werden, wenn zum Meldeschluss die
Teilnehmermindestzahl noch nicht erreicht ist. Für Nachmeldungen ist ein
erhöhtes Meldegeld zu zahlen.
6.3. Die
betreffende Klassenvereinigung muss die Aktuelle Rangliste der
DSV-Geschäftsstelle oder dem durchführenden Verein spätestens bis zum
Meldeschluss vorlegen.
7. Voraussetzungen
für die Gültigkeit einer Deutschen Meisterschaft
7.1. Eine
Deutsche Meisterschaft kann nur gesurft werden, wenn bis zum Beginn mindestens 20 gültige Meldungen
abgegeben sind und die Gesamtzahl der in der Wettfahrtserie gestarteten Surfer
mindestens 18 beträgt.
7.2. Beabsichtigt
der durchführende Verein, die Meisterschaftsregatta abzusagen, so muss er
spätestens sieben Tage nach Meldeschluss (Datum des Eingangs) die gemeldeten
Teilnehmer und die DSV-Geschäftsstelle schriftlich unterrichten.
8. Anzahl
und Format der Wettfahrten
8.1.
Jede Deutsche Meisterschaft muss
mindestens sechs Wettfahrten an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen
vorsehen, wobei die letzte Wettfahrt als Finalwettfahrt aus einem Finale der
ersten 10 und einem Flottenfinale zu planen ist.
8.2.
In der Ausschreibung ist ein Zeitpunkt
anzugeben, bis zu dem die Finalteilnehmer festzulegen sind.
8.3.
Die Finalwettfahrt wird gesurft, wenn
bis zum Zeitpunkt für die Feststellung der Finalteilnehmer mindestens 4
Wettfahrten gesurftt wurden und beim Windsurfen in
Gruppen sichergestellt ist, dass jeder Teilnehmer gegen alle anderen Teilnehmer
mindestens einmal zum Windsurfen eingeteilt war.
8.4. Wurden bis zum Zeitpunkt für die Feststellung
der Finalteilnehmer weniger als 4 Wettfahrten gesurft bzw. die beim Windsurfen
in Gruppen notwendige Anzahl von Qualifikationswettfahrten (siehe SMO 8.3),
dann werden keine Finalwettfahrten gesurft, es können aber weitere Wettfahrten
gesurft werden, um die Meisterschaft gültig zu machen.
8.5. Es wird ein Finale zwischen den 10
punktbesten Windsurfern zum Zeitpunkt der Feststellung der Finalteilnehmer nach
gesondertem Format und ein Flottenfinale für die restlichen Teilnehmer gesurft.
8.6. Die Qualifikation für die Finalwettfahrt kann
in Absprache mit der Klassenvereinigung Gruppensurfen vorsehen. Beim Modus für
das Gruppensurfen ist sicherzustellen, dass jeder Teilnehmer gegen alle anderen
Teilnehmer angetreten ist und dass nach Abschluss der Qualifikation ein
Ergebnis vorliegt, das die Einteilung für die Finalwettfahrt gemäß SMO 8.5 und
8.7 ermöglicht.
8.7. Flotten-Finale
Die Teilnehmer 11-n aus der Qualifikation
gemäß SMO 8.1 bzw. 8.6, surfen getrennt von der Finalwettfahrt eine Wettfahrt
(Flotten-Finale).
Es wird der gleiche Kurs und
Gruppenmodus wie bei den Wettfahrten der Qualifikation gesurft. Auf Antrag des
durchführenden Vereins in Abstimmung mit der Klassenvereinigung kann auf das
Flottenfinale verzichtet werden. Dieses ist in der Ausschreibung zu vermerken.
9.
Bahnlängen
9.1.
Außer für das Finale der 10 punktbesten
Windsurfer gilt die Bestimmung 6. der Surfranglistenordnung.
9.2.
Für das Finale der 10 punktbesten Windsurfer wird
ein Up- and Down-Kurs gesurft, für den
das erste Windsurfbrett zwischen 15 und 30
Minuten (Startsignal bis Zieldurchgang
führendes Windsurfbrett)
benötigen sollte.
10.
Wertung
10.1. Zur Gültigkeit
einer Meisterschaft müssen mindestens 4 Wettfahrten gesurft werden. Bei
weniger Wettfahrten zählt die Regatta
nur als Ranglistenregatta.
10.2. Werden 5 oder mehr Wettfahrten gesurft, wird die
schlechteste Wertung jedes Teilnehmers
gestrichen, nicht jedoch das Ergebnis
der Finalwettfahrt.
10.3. Die
Punktewertung des Finales der 10 punktbesten Boote wird verdoppelt und
kann nicht
gestrichen werden.
10.4.
Die Punktewertung des Flottenfinales wird verdoppelt und es werden
jeweils 20 Punkte
addiert. Sie
kann nicht gestrichen werden.
10.5. Sollte das
Flottenfinale keine gültige Wertung haben, jedoch aber das Finale, so ergibt
sich das Gesamtergebnis indem jedem Teilnehmer des Flottenfinales 20 Punkte zu
seinen Wertungspunkten aus der Qualifikation addiert werden.
10.6. Sollte bei
gültiger Wertung des Flottenfinales keine gültige Finalwertung zu Stande
kommen, geht die Wertung des Flottenfinales nicht in das Gesamtergebnis ein.
11. Schiedsgericht
und Wasserschiedsrichter
11.2. Die Einsetzung des Schiedsgerichtes,
unter namentlicher Benennung des Obmannes sowie der Wasserschiedsrichter,
bedarf der Zustimmung des DSV.
11.3. Im
Finale der 10 punktbesten Windsurfer wird Addendum Q
angewandt; dieses ist in die Ausschreibung aufzunehmen. Für das Finale sind
mindestens 2 Schiedsrichter mit der Befähigung als Wasserschiedsrichter des DSV
einzusetzen.
12. Preise
12.1. Preise
für Meisterschaftsregatten gibt der DSV für den ersten, zweiten und dritten
Platz.
12.2. Ehrenurkunden
werden vom DSV für die Plätze eins bis sechs vergeben.
12.3. Die
siegreiche Mannschaft bzw. die Siegerin bzw. der Sieger trägt den Titel:
"Deutscher
Meister bzw. Deutsche Meisterin der ............-.Klasse
....(Jahr)"
13. Verbot
von Ausnahmen
Ausnahmen zur
Meisterschaftsordnung, soweit diese Vorschrift und die Anlagen solche Ausnahmen
nicht ausdrücklich zulassen, können nicht genehmigt werden, außer Genehmigungen
nach SWO 11.
14. Meisterschaftsbericht
Der
durchführende Verbandsverein bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung der
Meisterschaft auf dem Vordruck des DSV. Dieser Vordruck ist innerhalb von
sieben Tagen nach Schluss der Meisterschaft der DSV-Geschäftsstelle vorzulegen.
SURFBUNDESLIGAORDNUNG (SBO)
1.
Geltungsbereich
Die
Ligaveranstaltungen sind Vereins-Team-Wettbewerbe mit Fun-/Raceboards,
die bei ausgewählten deutschen Ranglisten-Regatten durchgeführt werden. Dabei
können die Vorrundenveranstaltungen in mehreren Klassen ausgetragen werden.
2.
Zuständigkeit
Der
DSV erlässt und ändert diese Surfbundesligaordnung und die
Durchführungsvorschrift. Zuständig für alle Belange des Surf-Ligabetriebes ist
der AK IV (Spezielle Segeldisziplinen) des DSV.
3.1.
Veranstalter des Surfbundesligafinales ist der
DSV. Er beauftragt einen DSV-Verein mit der Durchführung dieser Veranstaltung.
Veranstalter der anderen Liga-Regatten sind DSV-Vereine.
3.2.
Verbandsvereine, die eine Liga-Regatta
durchführen wollen, stellen einen Antrag beim DSV. Über die Auswahl der
Ranglisten-Regatten entscheidet der DSV.
4.1.
Die Liga-Regatten werden nach den
,,Wettfahrtregeln- Segeln der International Sailing Federation" (WR), den Ordnungsvorschriften
Regattasurfen des DSV einschließlich dieser Ordnung und deren
Durchführungsbestimmungen, den jeweiligen Klassenregeln, den Ausschreibungen
und den Segelanweisungen der durchführenden Verbandsvereine ausgesurft.
4.2.
Ausschreibung und Segelanweisungen sind der
DSV-Geschäftsstelle auf Verlangen vom durchführenden Verein spätestens 3 Monate
vor der Veranstaltung vorzulegen.
5.
Ligen-Einteilung
Der DSV richtet in jeder Region eine oder mehrere Ligen (1. Bundesliga sowie
bei Bedarf 2. Bundesliga, Regional- und Oberligen) ein. Er gibt die
Ligeneinteilung der aktuellen Saison jeweils bekannt.
6.
Teamname
Als Teamname kann nur der offizielle Vereinsname gewählt werden.
7.1.
Teams können in den Kategorien Herren, Frauen,
Mixed, Masters und Jugend gebildet werden.
7.2.
Alle Team-Mitglieder müssen demselben
Verbandsverein angehören. Gemeinschaftsteams mehrerer Vereine sind unzulässig.
7.3.
Für die Teambildung gelten die Beschränkungen
der Durchführungsvorschrift.
7.4.
Die Teams dürfen bei Liga-Regatten nur in der
registrierten Zusammensetzung, mit den lt. Durchführungsvorschrift zulässigen
Abweichungen starten.
8.1.
Die Liga-Teams werden auf Antrag des Vereins,
dem sie angehören, beim DSV registriert.
8.2.
Veranstalter und Teams erhalten nach dem
Nachmeldeschluss eine offizielle Teamliste.
9.1.
Der DSV führt Liga-Vorrundentabellen.
9.2.
Der Team-Rang wird aus den Ergebnissen der
Liga-Regatten berechnet.
9.3.
Die besten Teams nach den Vorrunden-Tabellen
nehmen am Bundesligafinale teil.
10.1.
Protest kann gemäß WR wegen Verletzung der Surfbundesligaordnung
und deren Durchführungsvorschrift eingelegt werden.
10.2.
Protest kann auch von und gegen Teams
eingereicht werden.
10.3.
Als Strafen können zusätzlich zu den
Möglichkeiten, die in den WR vorgesehen sind, ausgesprochen werden:
10.3.1.
Nichtwertung eines Teammitgliedes,
10.3.2.
Nichtwertung des Teamergebnisses für die
Ligatabelle,
10.3.3.
Prozentstrafe für die Wertung in der Ligatabelle
(z.B.: das Ergebnis des Teams geht in die Ligatabelle zu 70 % ein).
11.
Berufungen
Berufungen
werden durch den Berufungsausschuss des DSV entschieden. Es wird eine
Berufungsgebühr erhoben.
12.
Verantwortlichkeit
Die teilnehmenden Teams sind für die Einhaltung der Regeln selbst
verantwortlich.
13.
Gebühren
Für die
Teilnahme am Ligabetrieb bzw. Registrierung von Teams kann eine Gebühr erhoben
werden. Sie wird vom DSV festgesetzt.
14.1.
Die durchführenden Vereine vergeben Preise an
die besten Teams der von ihnen durchgeführten Liga-Regatten.
14.2.
Der DSV vergibt Preise an die besten Teams im
Bundesliga-Finale.
14.3.
Die regionalen Vorrunden der 1. Bundesligen
werden zugleich als Team-Regionalmeisterschaften gewertet (Nord/Ost-, West- und
Süddeutscher Meister). Maßgebend ist hierbei die Abschlußtabelle
nach den Vorrundenveranstaltungen.
14.4.
Die Sieger-Teams im Bundesligafinale (Männer,
Frauen, Masters, Mixed und Jugend) führen den Titel:
"Deutscher (Frauen-, Master-, Jugend- bzw. Mixed-) Meister Surf-Bundesliga
20.."
Titel in den Sonderwertungsklassen werden
nur vergeben, wenn jeweils mindestens 10 Teams gemeldet hatten (bei den Frauen
6 Teams und in der Jugendwertung ohneBeschränkung).
15.
Durchführungsvorschrift
Näheres regelt die Durchführungsvorschrift.
Durchführungsvorschrift
zur Surfbundesligaordnung
Ergänzung zu 3. (Veranstalter)
1. Termin für die Einreichung von Anträgen zur
Durchführung von Liga-Regatten ist der 15.11. des Vorjahres. Der Antrag ist an
die DSV-Geschäftsstelle/Surfen zu richten. Er muss enthalten:
Bezeichnung der Regatta, Ort, Termin, Ersatztermin und Veranstalter der
Ranglistenregatta, Ansprechpartner, Ranglistenfaktor (soweit bekannt) und
ausgeschriebene Klassen.
2. Der DSV legt die in den einzelnen Ligen zu wertenden
Ranglisten-Regatten fest und bestimmt diejenigen Regatten, bei denen sich
Jugendliche für das Finale qualifizieren können.
3. Für die Vorrunde werden in der
- 1. Bundesliga 4,
- 2. Bundesliga 4,
- Regionalliga 3,- Oberliga 1 (und eine Ersatzveranstaltung) sowie
- in der Kategorie Jugend je Liga 2 (Ausnahme Oberliga)
Ranglisten-Regatten ausgewählt.
Bei einer weiteren regionalen Unterteilung einer Region kann von diesen Zahlen
abgewichen werden.
Für jede Region wird vom DSV –soweit möglich- eine Ersatzveranstaltung
festgelegt, die bei Bedarf noch für die Staffel gewertet wird, wenn bis
spätestens eine Woche vor der Ersatzveranstaltung eine reguläre Veranstaltung
nur mit weniger als zwei Wettfahrten durchgeführt werden konnte.
Der AK IV teilt dies ggf. den betreffenden Teams
rechtzeitig mit. Sollten nicht genügend Veranstalter zur Verfügung stehen, so
kann in den drei oberen Ligen je Region jeweils eine Veranstaltung weniger
angesetzt werden.
Ergänzung zu
5. (Ligen-Einteiung)
Regionale
Einteilung
Die Teams werden folgenden Regionen zugeordnet:
Nord/Ost: Schleswig-Holstein,
Hamburg, Bremen, Niedersachsen (ohne Emsland), Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt
West: Nordrhein-Westfalen,
Hessen, Emsland
Süd: Bayern, Baden-Würtemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen
Änderungen der Ligen-Einteilung werden in den ,,Amtlichen Mitteilungen” des DSV
oder durch Mitteilung an alle Teams und durchführenden Vereine bekanntgegeben.
Ligen
In jeder Region besteht eine 1. Bundesliga.
Dabei wird die genaue Teamanzahl in jeder Region bei mehreren Ligen vom DSV
festgelegt.
Aufstieg/Abstieg
Bestehen in einer Region mehrere Ligen, steigen jeweils 3 Teams auf bzw. ab.
Je Verein sind in der 1. Liga einer Region, die mindestens eine Nachfolgeliga
hat, maximal vier Teams -maximal je
zwei je Wertungsklasse- zulässig.
Verzichtet ein Team auf den Aufstieg, rückt das nächstmögliche Team nach. Dies
gilt auch für den Fall, daß Teams nicht melden.
Alle Teams müssen deshalb mit dem entsprechenden DSV-Vordruck eine Teilnahmezu-
bzw. absage bis spätestens zum 31.12. an
den DSV senden.
Verzicht
Beendet ein Team im laufenden Ligabetrieb die Teilnahme an der Liga, so bleibt
sein Ligaplatz für den Rest der Saison unbesetzt.
Ergänzung zu
7.1. (Team—Kategorien)
Teams können in folgenden Kategorien
registriert werden:
Herren: Team—Mitglieder sind
nur Männer;
Frauen: Team-Mitglieder sind
ausschließlich Frauen;
Mixed: den Teams müssen mindestens jeweils eine Frau und ein
Mann angehören;
Masters: das Mindestalter der
Team-Mitglieder beträgt 35 Jahre; Stichtag ist der 1.1. des Jahres;
Jugend: die Teilnehmer können im betreffenden Jahr maximal das
19. Lebensjahr vollenden bzw. vollendet haben.
Ergänzung zu 7.2. und 7.3. (Team—Bildung)
1. Teams bestehen aus mindestens 2, maximal 4 Surfern.
2. Innerhalb einer Saison kann nicht in ein anderes Team
gewechselt werden.
Teams können nach der letzten Meldefrist ihre Teams für die dann laufende
Saison nicht mehr ergänzen bzw. Umstellungen vornehmen.
3. In der 1. Liga ist je Team ein Ausländer
startberechtigt.
Ergänzung
zu 7.4. (Team-Zusammensetzung beim Start)
1. Ein Team wird für die Liga nicht gewertet, wenn nicht
mindestens bei einer Wettfahrt 2 der registrierten Surfer tatsächlich gestartet
sind.
2. Bei Mixed-Teams werden bei
jeder Wettfahrt die beste Surferin und der beste Surfer eines Teams gewertet.
Bei einer Vorrundenveranstaltung können die Mixed- Teams nur mit Herren oder
nur mit Frauen antreten.
3. Beim Bundesligafinale dürfen nur Surfer starten, die
bei mindestens einer Vorrundenregatta für das Team an den Start gegangen sind.
Diese Bestimmung gilt analog auch für Veranstaltungen, die ausgefallen sind.
4. Von einem Jahr zum nächsten Jahr muss mindestens ein
Surfer im Team verbleiben. Diese Bestimmung gilt nicht für die jeweils unterste
Liga einer Region. Hier gibt es keine Wechselbeschränkungen.
5.
Ausnahmen
werden auf schriftlichen Antrag vom AK IV entschieden.
Ergänzung zu
8. (Registrierung)
1. Der Verbandsverein beantragt die Registrierung
seines/r Teams mit der genauen Teamaufstellung bis zum 15.2. der betreffenden
Saison. Nachmeldungen, u.a. auch für verspätete Ligageldeinzahlungen,
personelle Umbesetzungen innerhalb eines Teams (im Rahmen dieser Bestimmungen)
sind bis zum 15.3. (Eingang beim DSV) gegen Zahlung einer Nachmeldegebühr
möglich. Mehrere Teams sind vom Verein durchgehend nach Leistungsstärke zu
nummerieren.
2. Vor der ersten Wettfahrt ist anzugeben, in welcher
Besetzung (Namen der Personen) die Teams starten.
3. Der durchführende Verein prüft anhand der offiziellen
DSV-Meldeliste,
3.1.
ob die
Team-Besetzung zulässig ist und
3.2.
ob evtl.
Abweichungen von der registrierten Team-Zusammensetzung nach 7.4. (bzw.
Ergänzung zu 7.4.) zulässig sind. Er weist das Team auf evtl. Verstöße gegen
die Zulassungsbedingungen hin. Werden diese nicht behoben, lehnt er die Meldung
des Teams ab.
Ergänzung zu
9.1. (Liga-Wertung)
1. Gewertete Regatten
Das Ergebnis einer Liga-Regatta fließt nur dann in die Berechnung der
Vorrunden-Tabelle ein, wenn mindestens 2 Wettfahrten zustandegekommen
sind.
2. Bewertung der Ergebnisse der Ranglisten-Regatten
Für die Berechnung der Vorrunden-Tabelle werden die Regattaergebnisse der
beiden besten Surfer jedes gestarteten Teams nach jeder Wettfahrt addiert.
3. Berechnung der Vorrunden-Tabelle
3.1.
Das Team mit der
niedrigsten Summe (siehe 2.) erhält die höchste Tabellenpunktzahl, die bei 20
beginnt; das zweitbeste Team erhält 18, das drittbeste 17 und das viertbeste 16
Punkte usw.. Starten mehr als 20 Teams in einer Liga
wird das Punktsystem beginnend bei 30 analog angewendet.
3.2.
In die
Vorrunden-Tabelle fließen -addiert-
- in der 1. und 2. Bundesliga die 3 besten Ergebnisse
- in der Regionalliga die 2 besten
Ergebnisse
eines jeden Teams ein; fallen Regatten aus, werden alle restlichen Regatten der
Liga gewertet. In der Kategorie Jugend werden alle Ergebnisse der festgelegten
Jugend-Liga-Regatten für die Qualifikation zum Finale berücksichtigt.
3.3.
Das Team mit der
höchsten Tabellenpunktzahl führt die Tabelle an. Bei gleicher Tabellenpunktzahl
entscheidet das bessere Streichergebnis, wobei ein Nichtantreten mit 0 Punkten
bewertet wird. Herrscht dann noch Punktgleichheit, zählt die bessere
Platzierung beim letzten direkten Vergleich.
3.4.
Haben zwei Teams
das gleiche Punktergebnis vor Ort, so entscheidet das bessere Ergebnis der
letzten Wettfahrt über die Platzierung der betreffenden Teams. Ist dies
ebenfalls gleich, so zählt der bessere Surfer der betreffenden Teams in der
letzten Wettfahrt.
Ergänzung zu 9.3. (Bundesliga-Finale)
1.
Am
Bundesliga-Finale nehmen teil:
1.1.
die besten 50 %
der angetretenen Teams in der Region,
1.2.
die in den
Kategorien Mixed, Masters und Jugend besten Teams der Regionen.
Jedes Team kann nur in einer Wertungskategorie berücksichtigt werden. Dies muss
bei der Anmeldung vermerkt werden. Teams können nur dann am Finale teilnehmen,
wenn Sie bei mindestens 2 Vorrundenveranstaltungen korrekt angetreten sind.
In den Sonderwertungsklassen dürfen aus jeder Region
das beste Drittel, aufgerundet auf die nächste volle Zahl, starten. Maßgebend
sind dabei die bis zum Nachmeldeschluß am 15. März
eingegangenen Teammeldungen.
Je Region kann jeweils ein Team je Sonderwertungsklasse nachrücken, wenn
entsprechende Teams auf den Finalestart verzichten.
Für Teams der Sonderwertungsklassen (s. 1.2.), die bereits nach 1.1 startberechtigt
sind und beim Finale starten, rücken keine Teams nach. Maßgeblich für die
Teilnahme am Finale ist der Rang nach der aktuellen Vorrunden-Tabelle.
2.
Verzichten Teams,
die sich nach 1.1 für das Finale qualifiziert haben, auf die Teilnahme, so kann
je betroffener Region jeweils ein Team nachrücken.
Im Jugendbereich kann das zweitbeste (bzw. drittbeste) Team der Region
teilnehmen, wenn das beste (bzw. zweitbeste) Team nicht antritt und sich nur
ein Team für das Finale qualifiziert hat.
3.
Das Schiedsgericht
beim Bundesliga-Finale besteht aus drei Personen aus mindestens zwei Landes-
verbänden, von denen maximal
ein Mitglied vom durchführenden Verein gestellt werden kann. Entscheidungen
dieses Schiedsgerichtes sind nicht berufungsfähig.
Surfbundesligagebührenordnung
Für die Surf-Ligen gelten folgende Meldegebühren:
1. Für die
Registrierung und Teilnahme am Ligabetrieb
(Ausnahme: Oberligateams)
je Team € 25,-
Sie ist den Registrierungsantrag als Verrechnungsscheck beizufügen.
2. Die
Nachmeldegebühr je Team beträgt € 15,— und ist ebenfalls als Verrechnungsscheck
beizufügen.
3. Auf die
Einziehung der Gebühren kann verzichtet werden, soweit das Aufkommen von einem
Dritten entrichtet wird bzw. soweit eine Kostendeckung erreicht wird.
ANERKENNUNGSORDNUNG FÜR SURFKLASSEN UND
KLASSENVEREINIGUNGEN
Vorbemerkung
Als Grundlage für die Anerkennung von
Klassenvereinigungen und die Einstufung der
Klassen
wird diese Anerkennungsordnung erlassen.
1.1. Eine
Klassenvereinigung ist der Zusammenschluss von Surfern, die den Surfsport in
einer bestimmten Surfklasse ausüben oder fördern
wollen. Diese Definition gilt
unabhängig von einer Anerkennung durch den DSV.
1.2. Klassenvereinigungen können unter folgenden
Voraussetzungen als außerordent-
liches Mitglied in den DSV aufgenommen und damit anerkannt
werden:
- Mindestens 25 Surfer, die Mitglied in einem
DSV-Verein sind, müssen bei der
betreffenden Klasse registriert sein.
- Die Klassenvereinigung muss eine Klassenvorschrift
und eine Satzung haben, die den Bedingungen des Deutschen Segler-Verbandes
entsprechen.
- Die Klassenvereinigung muss ihre Arbeitsfähigkeit
nachgewiesen haben. Unter Arbeits-
fähigkeit ist zu verstehen:
-- Die Klassenvereinigung muss einen handlungsfähigen
Vorstand haben.
-- Die satzungsmäßige Hauptversammlung muss regelmäßig
abgehalten werden.
-- Mindestens zweimal im Jahr muss ein Rundschreiben
bzw. Newsletter an die
Mitglieder verschickt werden.
1.3. Aufnahmeverfahren:
Klassenvereinigungen, die
vom DSV anerkannt und als außerordentliches Mitglied aufge-
nommen werden wollen, stellen dazu frühestens ein Jahr nach
ihrer Gründung einen formlosen Antrag an das Präsidium.
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Klassenvorschriften, bei ausländischen Klassen
Original und deutsche Übersetzung
- Satzung der Klassenvereinigung
- Mitgliederverzeichnis
- Mitteilungsblätter
Abweichend von diesen Regeln können die KV von
Internationalen Klassen ihre Aufnahme als außerordentliches Mitglied im DSV
auch vor Ablauf eines Jahres nach ihrer Gründung
bzw. Anerkennung durch die ISAF beantragen.
1.4. Die als außerordentliches Mitglied im DSV
aufgenommenen KV werden mindestens alle
5 Jahre daraufhin geprüft, ob sie die Bedingungen für
ihre Mitgliedschaft noch erfüllen. Werden diese Bedingungen über einen Zeitraum
von mehr als 3 Jahren nicht mehr erfüllt, erlischt die Mitgliedschaft im DSV.
2. Anerkennung
von Surfklassen
2.1. Grundsätze:
2.1.1. Im
Bereich des DSV werden Klassen in folgenden Kategorien anerkannt:
-
Internationale Klassen (hierzu gehören alle von der ISAF anerkannte Klassen,
also „international
classes“ und „recognized classes“)
- Nationale Klassen
-
Anerkannte ausländische Klassen
-
Verbandsklassen
- registrierte Klassen
Eine ISAF-Anerkennung wird grundsächlich durch den DSV
übernommen.
Über
die Anerkennung aller anderen hier aufgeführten Klassen entscheidet der
DSV
nach Maßgabe dieser Anerkennungsordnung.
2.1.2. Die
Einstufung einer Klasse in eine der o.a. Kategorien
entscheidet über den
Grad der Selbstverwaltung der Klasse.
2.1.3. Grundlegende
Voraussetzung für die Anerkennung einer Surfklasse und damit
verbunden ihre Einstufung in eine der o.a. Kategorien ist die Aufnahme der KV
als außerordentliches Mitglied in den DSV entsprechend
Ziffer 2 dieser
Anerkennungsordnung.
2.1.4. Für
alle vom DSV anerkannten Klassen gilt:
- Die ordnungsgemäße Vermessung/Typenprüfung der Surfboards muss gewähr-
leistet sein.
- Die Vergabe von Segelnummern muss durch den DSV oder
nach Beauftragung
durch die KV nach den Richtlinien des DSV erfolgen.
Bei internationalen Klassen gelten die Bestimmungen
der ISAF.
2.1.5. Die
Einstufung und damit die Zuerkennung eines bestimmten Status ist dann von
der Zahl der bei der betreffenden Klasse registrierten
Surfer, die Mitglied eines
DSV-Vereins sind, abhängig.
2.2. Registrierte
Klassen:
Alle Klassen, die nicht die Voraussetzungen für die
Einstufung in eine höhere Kategorie
erfüllen, deren KV aber vom DSV anerkannt ist, gelten
als registrierte Klasse. Die
Klassen verwalten sich selbst. Dies schließt auch die
Verwaltung der Klassenvor-
schriften ein.
2.3. Verbandsklassen
Die Verbandsklasse gilt als Vorstufe zur nationalen
oder anerkannten ausländischen
Klasse.
2.3.1.
Die
Klassenvorschriften werden von der jeweiligen KV verwaltet.
2.3.2.
Für eine
Anerkennung müssen mindestens 50 Surfer registriert sein.
2.3. Nationale
Klassen
2.4.1. Der DSV
- erlässt und verwaltet die Klassenvorschriften und
kontrolliert ihre Einhaltung,
- verwaltet und vergibt die Baulizenzen unter
Berücksichtigung von Patentrechten.
Lizenzrechte und Lizenzgebühren sind in den
Klassenvorschriften festzulegen.
2.4.2. Für eine Anerkennung als Nationale Klasse
müssen mindestens 100 Surfer registriert sein.
2.4.3. Eine
Surfklasse, die als nationale Klasse durch den DSV anerkannt wird, muss sich
mindestens 1 Jahr als Verbandsklasse bewährt haben.
2.5. Anerkannte
ausländische Klasse
2.5.1. Der
Ursprung der Klasse liegt im Ausland. Die Klassenvorschriften müssen sachlich
mit
den im Ursprungsland geltenden Vorschriften
übereinstimmen und ins Deutsche über-
setzt sein.
2.5.2. Es gilt
2.4.2.
3. Anerkennungsverfahren
für Verbandsklassen, Nationale und anerkannte ausländische
Klassen
3.1. Anträge
auf Anerkennung einer Klasse und deren Einstufung sind von den KV formlos
an des Präsidium des DSV zu richten.
Mit dem Antrag sind einzureichen:
- Klassenvorschriften, bei ausländischen Klassen
Original und deutsche Übersetzung,
- Zeichnungen und Unterlagen des Surfboards
sowie Materialspezifikationen,
- bei nationalen Klassen zusätzlich: Erklärung des
Rechteinhabers, dass er bereit ist,
Lizenzen
an andere Hersteller zu vergeben.
3.2. Über
die Anträge auf Anerkennung als Nationale Klasse bzw. anerkannte ausländische
Klasse
entscheidet der Seglerrat auf Vorschlag des Präsidiums. Bei der Verbandsklasse
entscheidet
das Präsidium auf Vorschlag des Arbeitskreises „Spezielle Segeldisziplinen“.
4.
Rückstufung von Surfklassen
4.1. Erfüllt eine Klasse die Anforderungen
dieser Ordnung nicht mehr, so kann sie in die Klassenkategorie, deren
Anforderungen sie erfüllt, zurückgestuft oder der Status
einer anerkannten Klasse kann ganz
gelöscht werden. Dies gilt regelmäßig dann, wenn die außerordentliche
Mitgliedschaft der jeweiligen KV im DSV erloschen ist.
4.2. Eine Rückstufung
kann vor allem dann erfolgen, wenn die Zahl der bei der Klasse
registrierten
Surfer, über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren weniger als 80
Prozent
der für die Erlangung des Klassenstatus notwendigen Zahl beträgt.
4.3. Über
die Rückstufung einer Klasse entscheidet der Seglerrat auf Antrag des
Präsidiums.
Vor
einer solchen Entscheidung ist der KV die Möglichkeit zu einer Stellungnahme
einzuräumen.
ORDNUNGSVORSCHRIFT MODELLSEGELN (OMS)
1.
Allgemeines
1.1. Für das Modellsegeln
ist der Ausschuss Modellsegeln zuständig, vertreten durch den Obmann des
Ausschusses. Der Obmann vertritt das Modellsegeln im
Arbeitskreis IV (Spezielle Segeldisziplinen).
1.2. Der Arbeitskreis IV erlässt Durchführungsbestimmungen
für den Bereich Modellsegeln. Die Veröffentlichung von
Durchführungsbestimmungen erfolgt mindestens auf der Website des DSV im Bereich
Modellsegeln.
1.3. Für das Modellsegeln gelten die
Wettfahrtregeln der ISAF mit dem speziellen Anhang dieser Wettfahrtregeln für
das Modellsegeln (RC-Yacht Sailing
/ RC = Radio Controlled) in der jeweils gültigen
Fassung.
1.4. Bezüglich im Bereich des Modellsegelns
genutzten Regattasystemen gelten die Systeme der ISAF-RSD (Radio Sailing Devision). Diese können
durch DSV-eigene Systeme ergänzt werden.
2. Geltungsbereich,
Teilnahmeberechtigung an Modellyachtregatten
2.1. Die vorliegende OMS gilt für
alle Modellsegelregatten, die im Zuständigkeitsbereich des Deutschen
Segler-Verbandes
mit ferngesteuerten Yachten durchgeführt werden.
2.2. Die von Vereinen des Deutschen
Segler-Verbandes ausgeschriebenen nationalen Regatten stehen allen Mitgliedern
von Vereinen offen, die ihrerseits Mitglied des DSV sind. An international
ausgeschriebenen Regatten können zusätzlich auch solche Mitglieder
ausländischer Vereine teilnehmen, die ihrerseits unmittelbar oder über ihren
Landesverband Mitglied der ISAF sind. Andere Modellsegler können vom Obmann für
Modellsegeln des DSV zugelassen werden.
3. Begriffsbestimmungen
In der
vorliegenden Ordnung werden die nachstehend aufgeführten Begriffe wie folgt
verwendet:
4.
Regattaorganisation
4.1. Details der
Regattaorganisation für das Modellsegeln regelt die durch den Ausschuss für Modellsegeln erlassene Durchführungsbestimmung mit dem Titel
„Austragungsordnung für Modellyachtregatten (AFM)“
in der jeweils gültigen Fassung. Grundsätzliche Vorgaben für die AFM sind :
4.2. Ausschreibung
·
Die Ausschreibung für eine Modellsegelregatta
darf nicht später als 4 Wochen vor dem Regattatermin erfolgen.
·
Eine Ausschreibung kann erfolgen durch
unmittelbares Anschreiben der modellseglerinteressierten Vereine und
obligatorisch durch Veröffentlichung auf der Website des Modellsegelns im DSV.
·
International ausgeschriebene Wettfahrten müssen
vom Vorsitzenden des Ausschuss für Modellsegeln des
DSV genehmigt werden.
4.3. Modellyacht-Klassen
Im Bereich des
DSV werden Modellsegelwettfahrten in den folgenden Klassen gesegelt:
·
Marblehead Klasse (M)
·
10-Rater-Klasse (10 R)
·
International One Meter (IOM)
·
Mini 40 (40) , Mehrrumpfyachten
·
Basic (B), nationale Einsteigerklasse
Weitere
nationale Klassen können durch den AK IV zugelassen werden, wenn entsprechende
Klassenbestimmungen vorliegen.
4.4. Meldung
·
Jeder Regattateilnehmer ist dafür verantwortlich,
dass seine Modellsegelyacht in dem Zustand gemeldet wird und an der
Modellsegelregatta teilnimmt, in dem sie vermessen worden ist.
·
Den Umfang der für eine Meldung notwendigen
Angaben regelt die AFM.
·
Die Höhe der Meldegelder wird vom Regatta
durchführenden Verein festgelegt. Er ist berechtigt, bei zu geringer
Beteiligung die Regatta abzusetzen.
·
Bei nationalen Regatten müssen mindestens sechs
Yachten gemeldet sein, wobei die Meldenden aus zwei verschiedenen Vereinen
stammen müssen.
·
Ein Teilnehmer darf für eine Wettfahrt einer
Klasse höchstens eine Yacht melden.
·
Die Meldegelder gemeldeter, aber nicht
gestarteter Yachten verfallen.
4.5. Segelanweisungen
Für
Ranglistenregatten wird eine verbindliche Standardsegelanweisung durch die AFM
vorgegeben.
5.
Veranstaltung von Wettfahrten
Der
veranstaltende Verein bestimmt den Wettfahrtausschuss. Der Wettfahrtausschuss
besteht aus
6.
Berufungen
Berufungen
werden durch den Berufungsausschuss des DSV entschieden. Es wird eine
Berufungsgebühr erhoben.
7.
Rangliste des DSV
7.1. Für den Bereich des Modellsegelns wird
eine Rangliste bei mindestens 20 registrierten Yachten einer Klasse geführt.
7.2. In der Rangliste erscheinen nur
Modellsegler, die in einem dem DSV angeschlossenen Verein organisiert sind.
8.
Internationale Meisterschaften
8.1. Der Ausschuss für Modellsegeln
des DSV benennt die Teilnehmer zu Internationalen Meisterschaften nach der
Rangliste.
8.2. Der Obmann des Ausschusses für Modellsegeln kann Ausnahmen zu 1. für die Meldung zu
Internationalen Meisterschaften zulassen.
9.
Deutsche Meisterschaften
9.1. Der AK IV kann
in den im § 4 dieser Ordnung aufgeführten Klassen Deutsche Meisterschaften
aussegeln lassen, wenn mindestens 20
Yachten national registriert sind.
9.2. Die Deutschen Meisterschaften
werden von einem DSV-Verbandsverein durchgeführt.
9.3. Verbandsvereine, die zur Durchführung einer
Meisterschaft bereit sind, beantragen nach Abstimmung mit dem Ausschuss für Modellsegeln die Übertragung dieser Veranstaltung beim DSV
bis zum 31. Dezember des Jahres, das der Meisterschaft vorausgeht.
10.
Ausnahmebestimmungen
Der
Arbeitskreis IV des DSV kann in begründeten Fällen Ausnahmen zu den
vorliegenden Vorschriften zulassen.
ORDNUNGSVORSCHRIFT EIS-, LAND- UND
STRANDSEGELN (OELS)
werden nachgereicht
DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFT FÜR DOPINGKONTROLLEN
bei Deutschen Meisterschaften und hochrangigen
Regatten
1.
Die
Durchführung der Kontrollen erfolgt nach den Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen
Sportbundes zur Bekämpfung des Dopings.
2.
Mit
der Durchführung der Kontrollen kann der Deutsche Segler-Verband ein
anerkanntes Institut beauftragen.
3.
Der
Wettsegelausschuss legt auf Vorschlag des Anti-Dopingbeauftragten des DSV fest,
bei welchen Meisterschaften Kontrollen durchgeführt werden.
4.
Der
Anti-Dopingbeauftragte legt zwei Tage vor der ersten Wettfahrt der betreffenden
Meisterschaft den Umfang der Kontrollen sowie die Auswahl der zu
kontrollierenden Surfer/innen fest.
5.
Die
Kosten des Kontrollsystems werden für das jeweilige Jahr im voraus
geschätzt und in einer anteiligen Pauschale allen Vereinen berechnet, die
Deutsche Meisterschaften, Junioren-, Jugend- und Jüngstenmeisterschaften
durchführen. Die Pauschale wird nicht berechnet, wenn nur eine gesonderte
Meisterschaftswertung für Junioren im Rahmen einer anderen Regatta durchgeführt
wird.