Surf-Bundesliga 2008   Region Nord/Ost          1. Liga

 

 

YCBerlin-G. 1                  Fabian Zander GER775, Martin Postleb GER65

                                      Elias Baganz GER 614, Robert Kinzl GER 611

YCBG 2                           EriK Wolter G 72, Max Bredenbeck G 221        Jugend

                                      Niclas Sponholz  G 450, Max Rubbert G 337

YCBG 3                           Kevin Günther G 993, Max Brandtner G 693    Jugend

                                      Luise Albrecht G 932, Sarah Korten G 567

YCBG 4                           Florian Albrecht G 613, Max Horstmann G575 Jugend

                                      Max Klaus, Mick Mönnig G 610

 

WC Hamburg 1                David Luke 333, Rainer Frohböse 239,           Master

                                      Bernd Neumann 967, Rainer Rothhoff 607

WC Hamburg 2                Kevin Bebensee 91, Christian von Graevenitz   Jugend

                                      557

WC Hamburg 3                Manuela Buch 2211, Beate Hoffmann 406       Damen

 

Lübecker YC                    Siegfried Büschler G 392, Sven Lohse G 395

                                      Carsten Bühre G 391, Susanne Striepe-Langer 305

 

Sga Müggelsee 1              Marco Rotter 96, Dieter Leitzsch 810,             Master

                                      Hartmut Puls 1381, Gregor Behrbohm 30

 

DSVE Salzgitter                Andre Hartung GER , Lars Deiterding GER

466, Walter Radeke GER 519, Robert Schulz

GER 236

 

TKJ Sarstedt                    Malte Heuer GER667,Jens Levin Möller GER95 Jugend

                                      Robin Unger GER 98

 

11 Teams, 16.4.2008

 

Surf-Bundesliga 2008            Region West                          1. Liga

 

TV Bruckhausen 1            Thomas Kleine GER 717, Matthias Kleine 787,          

Kevin Kessler GER 187, Holger Klose GER 767

TV Bruckhausen 2            Björn Rheinbach, Matthias Martschin,              Jugend

                                      Timon Stender, Sven Scholten

 

Brühler SC                       Daniela Pilgram G 64, Uta Zimmer G 791       Damen

 

WSC Dreiländersee 1        Fabian Grundmann GER 933, Tobias Kauf-      Jugend

                                      Mann GER 934, Lucas Priebe GER 7779,

                                      Hendrik Hölscher GER 935

 

Hildener WC 1                 Horst Leesmann G182, Peter Gurzinski G88,   Master

                                      Klaus Huth G341, Walter Brandenburg G309

 

SSC Kempen 1                 Volker Müller GER 996, Frank Rothkegel         Master

GER 217, Günter Van Sambeck GER 969

 

RWSG Köln 1                            Alex Maucher G 132, Benedikt Klinkhammer

                                      G 507, Michael Selent G 4711, Mario

                                      Lamberty G 197

 

WC Meerbusch                 Jan Pollack 141, Josef Malik 11,

                                      Julian Fiege, Sebastian Loll

 

Oberhausener SC             Dirk Hoekzema G 911, Dirk Schenk G 238,

                                      Onne Hoekzema G 902, Norbert Plicht G 136

 

Paderborner YC 1            Matthias Freericks, Philipp Oesterle

G 154, Stefan Zimmer

Paderborner YC 2            Christian Kowollik G 475, Carl Klein NED 176  Master

Heiner Homrighausen G 201, Matthias

Reimann G 342

 

SC Warendorf                  Yannick Wild GER 245, Stefan Sieme GER 988,

                                      Alexander Becker GER 542, Malte Kumpf GER 55

                                     

RTG Wesel 1                   Klaus Hochwarter GER 131, Andree Wiegand  Master

231,   Ulrich Krause 286,m Holger Sonnen-

Schein GER 18

RTG Wesel 2                   Jonas Freitag GER 331, Jannik Heise GER 431 Jugend

                                      David Osietzki GER 531

RTG Wesel 3                   Florian Mewes GER 931, Arne Heuser GER 930 Jugend

 

 

15 Teams, 4.4.2008

 

Surf-Bundesliga 2008            Region Süd          1. Liga

 

 

SC Augsburg                   Michael Geiger GER 505, Bernd Klein GER 489,

Harald Hofmann GER 572, Daniel Raum (GER 737)

 

RSC Chiemsee 1              Christoph Liese GER 393, Anton Stadler                   Mixed

GER 404, Regina Stadler GER 515, Moritz

Schoentag GER 686

RSC Chiemsee 2              Alfred Dillmann GER 532, Rolf Huber 121       Master

                                      Frank Spöttel GER 114, Harry Schön-

                                      Müller GER 3

 

WSV Roxheim                  Marcel Schmitt GER 910, Fabian Wäldin GER  

                                      590, Frank Bender GER 79, Christian

                                      Hoffmann 714

 

4 Teams, 4.4.2008

 

Insgesamt 31  Teams 

Übersicht Teammeldungen zur Surf-Bundesliga 2008

 

 

Region   Teamanzahl   Jugend   Master   Mixed    Frauen.

Finaleplätze         Finaleplätze Sonderklassen

 

Nord     11           5       2       -       1

6                    5       1       -       1

 

 

West     15            4       4       -       1

8                    4       2       -       1

 

 

Süd      4           -       1       1       -

6

                      -       1       1       -

 

Teams:   30           9       7       1       2

Finalepl.:            9       4       1       2

 

und 20 Startplätze über die Tabellen.

 

In den Sonderwertungsklassen (Master, Mixed und Damen) gibt es in diesem Jahr mangels ausreichender Beteiligung keine offiziellen DM-Titel.

 

Zur besonderen Förderung der Jugend, sind alle Teams,

die in der Vorrunde mindestens zweimal angetreten sind, beim Finale startberechtigt. Hier wird künftig

eine offizielle Deutsche Jugendmeisterschaft ausge-

tragen.  

 

Alle am Finale teilnehmenden Teams müssen in der

Vorrunde mindestens zweimal angetreten sein !

 

 

Hamburg, den 17.4.2009

 

L i g a p l a n   2 0 0 8

 

 

 

Region Nord-Ost    1. Liga

 

 

10.-11.05.    Berlin/Müggelsee

14.-15.06.    Greifswald

05.-06.07.    Bad Zwischenahn

06.-07.09.    Hamburg

 

 

Region West           1. Liga                           

 

26.-27.04.      Paderborn                             

10.-11.05.      Krefeld

17.-18.05.      Zülpich                                 

16.-17.08.      Wesel                                    

 

Ersatzveranstaltung:                           

30.-31.08.       Hilden                                  

 

 

Region Süd            1. Liga        

 

19.-20.04.      Altmühlsee

26.-27.04.       Chiemsee

03.-04.05.      Augsburg

21.-22.06.       Überlingen

 

Ersatzveranstaltung:

28.-29.06.       Silbersee

 

 

 

Bundesligafinale / DMM:

 

19.-21.09.      Bruckhausen

 

 

Meldeformular zur Surf-Bundesliga 2008

 

Bitte bis zum 15.2. an den DSV schicken (Meldegebühr i.H.v. € 25,- je Team

bitte überweisen an DB, HH, BLZ 20070000, Nr.: 4068649 mit Vermerk des  Teamnamens oder als Scheck mitschicken). Nachmeldungen sind bis zum

15.3. gegen eine Nachmeldegebühr i.H.v. € 15,-/Team möglich.

 

Deutscher Segler-Verband

Surfabteilung

Gründgensstr. 18

 

22309 Hamburg

 

 

 

Hiermit melden wir verbindlich folgende(s) Team(s) für die Surfbundesliga:

 

Vereinsname: ___________________ , Teamcoach: ____________________

 

________________________________________________________________

Anschrift und Tel. (tagsüber erreichbar)

 

Region: ________ ,  1. Liga , ggf. Teamnr.: ___ ( ), 2. Liga , ggf. T.nr. ____ ( ),

 

 

Teamnummer: 1

 

Ggf. Sonderwer-tung:

 

Nachname

Vorname

Geburtsdatum

Segelnummer

1:

 

 

 

2:

 

 

 

3:

 

 

 

4:

 

 

 

 

Teamnummer 2

 

Sonderwertung:

 

1:

 

 

 

2:

 

 

 

3:

 

 

 

4:

 

 

 

 

Teamnummer 3

 

Sonderwertung:

 

1:

 

 

 

2:

 

 

 

3:

 

 

 

4:

 

 

 

 

 

 

Vereinsstempel                                                Ort und Datum

und Unterschrift

 

 

Meistertitel Surf-Bundesliga  seit Gründung 1990

 

Platz Verein                 Titel           offizielle

                                      Gesamt     Sonderwertungen      Inoffiz.      Ges

                                                        Jug.,Masters,Mix.       Titel

 1.     SC Kiel                    5                                                                     5

 

 2.     WS Nordschwarz. 3            5                                     3               11

 

 3.     Paderborner YC             2             5                                     2              9

 

 4.     WSN Kirchent.       2                                                                     2

 

 5.     WCW Lippstadt     1             1                                                      2

 

 6.     YC Berlin Grünau                 5                                     3              8

 

 7.     WS Kaarst                             4                                     1              5

 

 8.     WC Hamburg                        2                                     3              5

 

 9.     WSC Dreiländers.                2                                     2              4

         USV TU Dresden                  2                                     2                4

 

11.    DSVE Salzgitter                    1                                     1               2

         WSV Bobenh.-R.                  1                                     1               2

 

13.    SKB Uerdingen                     1                                                      1

         Zwischenahner SK               1                                                      1

 

15.    SSC Pulheim                                                                 1 GT         1

         Rostocker SC                                                               1             1

         WSC `80 Wörthsee                                                    1           1

 

18.    Rheinische WSG                                                          2 SW        2

         SF Peiting-Lechsee                                                     2             2

 

20.    WGC Krefeld                                                                1             1

         SSC Kempen                                                                1             1

         SC Husum                                                                     1             1

         WSC Emsland                                                               1             1

         WSC Lübeck                                                                 1             1

VDS / Damen                                                               1             1

 

Insgesamt haben sich somit 25 Vereine in die Siegerliste eingetragen. 2002 ist das Ligafinale mangels Wind ausgefallen, 2005 konnten nicht genügend Wettfahrten durchgeführt werden.                         

 

Abkürzungen:          GT = Gesamttitel                 SW = Sonderwertung

Stand: 1.10.2007

 

 

 

Deutscher Segler-Verband

 

 

ORDNUNGSVORSCHRIFTEN

SPEZIELLE SEGELDISZIPLINEN

 

 

SURFWETTSEGELORDNUNG (SWO)

SURFRANGLISTENORDNUNG (SRO)

SURFMEISTERSCHAFTSORDNUNG (SMO)

WINDSURFMEISTERSCHAFTSORDNUNG

OLYMPISCHES FORMAT (WSMO-F)

SURFBUNDESLIGAORDNUNG (SBO) mit

Durchführungsvorschrift und

SURFBUNDESLIGAGEBÜHRENORDNUNG

ANERKENNUNGSORDNUNG FÜR SURFKLASSEN UND KLASSENVEREINIGUNGEN

 

 

ORDNUNGSVORSCHRIFT MODELLSEGELN (OMS)

 

 

DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFT FÜR DOPINGKONTROLLEN

bei Deutschen Meisterschaften und hochrangigen Regatten

 

 

 

Gültig ab: 1.1.2008

 

 

- Amtliche Mitteilungen -

__________________________________________________

 

 

_____________________________________________________________________________

 

SCHRIFTENREIHE DES DSV


 

 

 

Herausgeber: Deutscher Segler-Verband e. V

Gründgensstraße 18  22309 Hamburg 

Telefon (040) 6 32 00 90

 

Alle Rechte vorbehalten.

Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung

des Deutschen Segler Verbandes e. V.

 


Inhaltsverzeichnis:

 

 

SURFWETTSEGELORDNUNG (SWO)                                                                 Seite 5

 

1.      Allgemeines

2.      Begriffsbestimmungen

3.      Einstufung der Regatten

4.      Teilnahmevoraussetzungen

5.      Wettfahrtleitung                                                                                                      Seite 6

6.      Schiedsgericht

7.      Berufungen

8.      Protestgebühr                                                                                                         Seite            7

9.      Wertung

10.  Werbung

11.  Abweichungen

 

 

Anlage zur Surfwettsegelordnung

(Jugend- und Jüngstensurfen im DSV)                                                                     Seite 7

 

 

SURFRANGLISTENORDNUNG (SRO)                                                               Seite 8

 

1.      Allgemeines

2.      Zielsetzung

3.      Berechnung der Rangliste

4.      Inhalt der DSV-Rangliste

5.      Ranglistenregatta

6.      Verstöße gegen die Ranglistenordnung                                                                    Seite            9

 

Anlage zur Surfranglistenordnung

(Rechnungssystem)                                                                                                   Seite 9

 

 

SURFMEISTERSCHAFTSORDNUNG (SMO)                                                    Seite 10

 

1.      Allgemeines

2.      Meisterschaftswürdigkeit für Deutsche Meisterschaften

3.      Anträge

4.      Ausschreibung

5.      Meldungen

6.      Termine                                                                                                                  Seite 11

7.      Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Deutschen Meisterschaft

8.      Anzahl der Wettfahrten

9.      Wertung

10.  Schiedsgericht

11.  Preise                                                                                                                     Seite 12

12.  Verbot von Ausnahmen

13.  Meisterschaftsbericht


Anlage 1 zur Surfmeisterschaftsordnung

Deutsche Meisterschaften der Surferinnen                                                             Seite 12

Abweichung zu 7.

Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Deutschen Meisterschaft

 

 

Anlage 2 zur Surfmeisterschaftsordnung                                                                  Seite 12

Deutsche Juniorenmeisterschaften

 

 

Anlage 3 zur Surfmeisterschaftsordnung                                                                  Seite 13

Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften

 

Ergänzung zu 2. - Meisterschaftswürdigkeit

Ergänzung zu 4. - Ausschreibung

Ergänzung zu 5. - Meldungen

Ergänzung zu 6. – Termine                                                                                            Seite            14

Ergänzung zu 7. - Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Deutschen Jugend- und
                               Jüngstenmeisterschaft

Ergänzung zu 11. - Preise

 

 

WINDSURFMEISTERSCHAFTSORDNUNG OLYMP. FORMAT (WSMO-F)      Seite  15

 

 

 

 

SURFBUNDESLIGAORDNUNG (SBO)                                                                Seite 18

 

Durchführungsvorschrift zur Surfbundesligaordnung                                              Seite 19

 

SURFBUNDESLIGAGEBÜHRENORDNUNG                                                     Seite 22

 

 

 

ANERKENNUNGSORDNUNG FÜR SURFKLASSEN UND

KLASSENVEREINIGUNGEN                                                                                Seite     23                        

 

ORDNUNGSVORSCHRIFT MODELLSEGELN (OMS)                                             Seite   25

 

ORDNUNGSVORSCHRIFT EIS-, LAND- UND STRANDSEGELN     (OELS)        Seite   27

 

 

DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFT FÜR DOPINGKONTROLLEN                Seite

bei Deutschen Meisterschaften und hochrangigen Regatten

         
SURFWETTSEGELORDNUNG (SWO)

 

1.       Allgemeines

Federführend in allen das Wind- und Kitesurfen betreffenden Fragen ist der Ausschuss für Wind- und Kitesurfen  im Arbeitskreis IV (Spezielle Segeldisziplinen). Für das Wind- und Kitesurfen gelten die nachstehend aufgeführten Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung, wobei der Begriff der Einfachheit halber nachfolgend Surfen genannt wird:

1.1.       die "Wettfahrtregeln – Segeln - der International Sailing Federation" (WR)  mit den Zusatzbestimmungen des DSV,

1.2.       die Surfwettsegelordnung mit Anlage,

1.3.       die Surfmeisterschaftsordnung mit den Anlagen,

1.4.       die Surfbundesligaordnung und deren Durchführungsvorschrift

1.5.       die Surfranglistenordnung mit Anlage,

1.6.       die von der ISAF bzw. dem DSV anerkannten Klassenregeln.

 

2.       Begriffsbestimmungen

2.1.    Wettfahrt (race)              = Einzelwettfahrt

2.2.    Regatta                           = eine oder mehrere Wettfahrten einer oder mehrerer
                                          Klassen an einem oder mehreren Tagen.

2.3.    Regattaserie                    = mehrere Regatten

 

3.       Einstufung der Regatten

Im Bereich des Deutschen Segler-Verbandes unterscheidet man folgende Regatten:

Meisterschaften

Meisterschaften sind Weltmeisterschaften, Europameisterschaften und Deutsche Meisterschaften. Sie können auch für bestimmte Gruppen, wie z.B. Senioren, Jugendliche, Frauen, offen sein oder sich auf eine bestimmte Art des Surfens (z.B. Slalom) beschränken. Surf-Meisterschaften bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den DSV.

Ranglistenregatten

Ranglistenregatten sind die von einer Klassenvereinigung an den DSV gemeldeten Regatten, deren Ergebnisse in die Berechnung der Rangliste eingehen. Ranglistenregatten müssen den Vorschriften der Surfranglistenordnung (SRO) des DSV entsprechen.

Jugend- und Jüngstenregatten

Jugend- und Jüngstenregatten sind Regatten, für die ein Höchstalter festgelegt ist. Näheres ist in der Anlage zur SWO festgelegt.

Vereinsregatten

Vereinsregatten sind Regatten, die nur für Mitglieder des Vereines ausgeschrieben sind. Diese sollten nach den WR durchgeführt werden.

 

4.      Teilnahmevoraussetzungen

4.1.   In Ergänzung zu den WR -Regel 46- muss bei Regatten jeder Windsurfer den für    

         das Fahrtgebiet vorgeschriebenen Surfschein des DSV besitzen. Von ausländischen  

         Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis

         gefordert. Diese Surfscheinpflicht muss in der Ausschreibung bekannt gegeben werden. 

         Kitesurfer haben vor der ersten Wettbewerbsteilnahme nur den Nachweis an der Teilnahme  

         einer Sicherheitseinweisung zu erbringen.

4.2.   Jeder Surfer muss eine Haftpflichtversicherung mit dem Einschluss des Regattarisikos  

          nachweisen. Der Nachweis ist auf Verlangen dem durchführenden Verein vorzulegen.

4.3.    Sollten Wettfahrtteilnehmer Mitglieder in mehreren Verbandsvereinen des DSV sein und sind auf dem Meldeformular mehrere Vereine angegeben, so gilt nur der erstgeschriebene Verein.

4.4.  Jeder Surfer muss Mitglied eines Vereines des Deutschen Segler-Verbandes sein. Jeder Surfer, der an Deutschen Meisterschaften, Deutschen Mannschaftsmeisterschaften, Deutschen Jugend-, Jüngsten- oder Juniorenmeisterschaften im Wind- oder Kitesurfen teilnimmt, muss sich über die Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes registriert haben. Die Liste wird auf der Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes veröffentlicht. Nur im Fall einer nicht gewünschten Internet-Veröffentlichung erfolgt die Registrierung auf Einzelantrag gegen eine vom Präsidium festzulegende Gebühr (10,00 Euro).

 

5.       Wettfahrtleitung

5.1.    Die Wettfahrtleitung ist für die sachgemäße Abwicklung aller technischen Angelegenheiten einer Regatta verantwortlich.

5.2.    Der Wettfahrtleiter entscheidet,

5.2.1. ob die Wettfahrt gesurft wird oder nicht,

5.2.2. über die Bahnen und deren Länge,

5.2.3. über die Art des Startes, evtl. Wiederholung und die Festlegung der Start- und Ziellinie,

5.2.4. über die nach den Regeln zu setzenden Signale,

5.2.5. über die Sicherheitsmaßnahmen,

5.2.6. über Verschiebung, Abkürzung oder Abbruch einer Wettfahrt.

5.3.    Die Wettfahrtleitung überwacht die Einhaltung der Klassen-, Vermessungs- und Führerscheinbestimmungen. Sie kann einen Vermesser einsetzen. Beanstandungen sind im Protestwege zu klären.

5.4.    Wettfahrtleiter, die bei Deutschen Windsurf-Meisterschaften, Junioren-, Jugend- und Jüngstenmeisterschaften sowie den vom Ausschuss für Wind- und Kitesurfen gemäß Wettfahrtleiter- und Schiedsrichterlizenzordnung festgelegten ‘hochrangigen Regatten’ eingesetzt werden, müssen im Besitz einer gültigen DSV-Wettfahrtleiterlizenz sein.

5.5.    Wettfahrtleiter bei Kitesurfwettbewerben werden vom ausrichtenden DSV-Verein bestimmt.

 

6.       Schiedsgericht

6.1.    Das Schiedsgericht besteht aus mindestens drei Personen und behandelt und entscheidet Proteste, Anträge und Mitteilungen. Ist ein ernannter Schiedsrichter verhindert und sind andere ernannte Schiedsrichter nicht verfügbar, so hat das Schiedsgericht das Recht, sich durch Zuwahl qualifizierter Personen zu ergänzen.

Das Schiedsgericht soll, soweit möglich, aus eigener Anschauung urteilen. Der durchführende Verein sorgt dafür, dass die Schiedsrichter in die Lage versetzt werden, den Ablauf der Wettfahrten zu verfolgen und bei Regelverstößen tätig zu werden. Sind mehrere Schiedsgerichte eingesetzt, so ist ein Obmann für diese zu benennen.

6.2.    Ein Vermessungsprotest über Tatsachen, deren Feststellung bereits an den vorhergehenden Tagen zumutbar gewesen wäre, wird am Tag der letzten Wettfahrt nicht mehr angenommen.

6.3.    Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind durch Aushang bekannt zu geben.

6.4.    Obleute des Schiedsgerichtes, die bei Deutschen Windsurf-Meisterschaften, Junioren-, Jugend- und Jüngstenmeisterschaften sowie den vom Ausschuss für Wind- und Kitesurfen gemäß Wettfahrtleiter- und Schiedsrichterlizenzordnung festgelegten ‘hochrangigen Regatten’ eingesetzt werden, müssen im Besitz einer gültigen DSV-Schiedsrichterlizenz sein.

6.5.    Schiedsrichter bei Kitesurfwettbewerben werden vom ausrichtenden DSV-Verein bestimmt.

6.6.    Wird eine Internationale Jury eingesetzt, bedarf diese der vorherigen Zustimmung des Deutschen Segler-Verbandes.

 

7.       Berufungen

7.1.    Berufungen werden durch den Berufungsausschuss des DSV entschieden. Es wird eine Berufungsgebühr erhoben

7.2.    Nicht berufungsfähig sind:

7.2.1.   Jüngstenregatten, sofern es sich nicht um Ranglistenregatten handelt,

7.2.2. Vereinsregatten.

7.3.    Falls vom Berufungsausschuss zur erneuten Verhandlung zurückgewiesene Fälle nicht innerhalb der gesetzten Frist neu verhandelt und mit ihrem Ergebnis dem Berufungsführer und dem Berufungsausschuss mitgeteilt sind, kann der Schlichtungsausschuss des DSV auf Antrag entsprechende Maßnahmen ergreifen.

7.4.    Die aus einer Entscheidung des Berufungsausschusses entstehenden Folgen trägt der Veranstalter.

7.5.    Die Berufungsgebühr beträgt 75,00 Euro, bei Jugend- und Jüngstenregatten 25,00 Euro. Die Berufungsgebühr muss spätestens einen Monat nach Ende der Berufungsfrist beim DSV eingegangen sein.

 

 

8.       Protestgebühr

Im Bereich des DSV dürfen Protestgebühren nicht erhoben werden.

 

9.       Wertung

Es wird empfohlen, das Low-Point-System anzuwenden.

Im Funboardbereich kann nach dem Punktsystem der International Funboard Class Association gewertet       werden. Für den Kitesurfbereich können die Regeln der zuständigen nationalen und internationalen Organisationen angewandt werden.

 

10.     Werbung

Die Nationalen Klassen haben das Recht, die Werbekategorie gemäss ISAF-Advertising Code selbst festzulegen. Die Entscheidung muss der DSV-Geschäftsstelle bis zum 1. Oktober für das folgende Jahr schriftlich gemeldet werden. Wenn keine Meldung erfolgt, gilt Kategorie „C“. Im übrigen gilt der Advertising Code, der Bestandteil der WR ist.

         

11.     Abweichungen

Wettkampfformen, die von den Ordnungsvorschriften abweichen, können auf Antrag zeitlich begrenzt vom Arbeitskreis IV genehmigt werden.

 

Anlage zur  Surfwettsegelordnung:

Jugend- und Jüngstensurfen im Deutschen Segler-Verband

 

1.       Jugend- und Jüngstenregatten

Jugend- und Jüngstenregatten sind Regatten, an denen nur Surfer/innen teilnehmen können, die im Jahr der Regatta höchstens das 19. Lebensjahr (Jugendsurfer/innen)/ das 15. Lebensjahr (Jüngstensurfer/innen) vollenden, bzw. vollendet haben.

 

2.             Werbung

Werbung in direkter oder indirekter Form für Alkohol und Tabakprodukte an Surfausrüstung und Kleidung ist Jugend- und Jüngstensurfern untersagt.

3.             Ranglistenregatten in den Jugend- und Jüngstenmeisterschaftsklassen

Es gilt die Ranglistenordnung mit folgenden Besonderheiten:

3.1.    Die Teilnahme an Ranglistenregatten in den Jugend- und Jüngstenmeisterschaftsklassen muss auch Jugend- und Jüngstensurfern möglich sein, die noch nicht Mitglied der betreffenden Klassenvereinigung sind.

3.2.    Als Ranglistenregatten können sowohl (reine) Jugend- bzw. Jüngstenregatten als auch Regatten, für die eine andere oder keine Altersbeschränkung gilt, benannt werden. I

in die Berechnung der Rangliste geht immer die Gesamtergebnisliste ein.

3.3.    Die Landesjugendobleute können den Klassenvereinigungen der Jugend- und Jüngstenmeisterschaftsklassen bis zum Ende des Vorjahres eine Ranglistenregatta für ihr Bundesland vorgeben."

 

 

SURFRANGLISTENORDNUNG (SRO)

 

1.       Allgemeines

1.1.    Die Klassenvereinigungen erstellen die Ranglisten nach dieser Ordnung.

1.2.    In DSV-Ranglisten dürfen nur Mitglieder von DSV-Verbandsvereinen geführt werden.

 

2.       Zielsetzung

2.1.    Die DSV-Rangliste informiert über den Leistungsstand der Wind- und Kitesurfer dieser Klasse.

2.2.    Die Jahresrangliste ist Grundlage für die Feststellung der Meisterschaftswürdigkeit einer Klasse im Folgejahr.

2.3.    Die Aktuelle Rangliste dient als eine Qualifikationsgrundlage für die Teilnahme an Meisterschaften und anderen Regatten mit Meldebeschränkung.

 

3.       Berechnung der Rangliste

3.1.    Für die Berechnung der DSV-Ranglisten ist das Rechnungssystem des DSV zu verwenden (Anlage zu dieser Ordnungsvorschrift).

3.2.    Berechnungszeitraum für eine Rangliste ist ein Jahr. Regatten, die zum Stichtag begonnen haben, sind in die Wertung einzubeziehen.

3.3.    Für die Erstellung der Jahresrangliste gilt als Stichtag der 30. November.

3.4.    Für die Aktuelle Rangliste gilt als Stichtag 14 Tage vor Meldeschluss. Die Aktuelle Rangliste umfasst, vom Stichtag an gerechnet, den Zeitraum für die zurückliegenden 12 Monate. Sie kann nach Abstimmung mit dem AK IV im Funboard- und Kitesurfbereich um das gesamte Vorjahr erweitert werden.

 

4.       Inhalt der DSV-Rangliste

          Die DSV-Rangliste ist nach dem DSV-Vordruck zu erstellen.

 

5.       Ranglistenregatta

5.1.    Definition

Eine Ranglistenregatta ist für mindestens 5 Wettfahrten/Wertungen an mindestens 2 Tagen auszuschreiben. Zwei-Tages-Regatten dürfen für nicht mehr als acht Wettfahrten/Wertungen ausgeschrieben werden. Über die Wertigkeit der Disziplinen entscheidet der AK IV. Es ist erforderlich, dass mindestens 10 Wind- oder Kitesurfer in einer Wettfahrt gestartet sind, im Jugend- und Frauenbereich jeweils mindestens 5 Wind-oder Kitesurfer/innen.


5.2.    Ranglistenfaktoren

Die Ranglistenfaktoren werden von den Klassenvereinigungen vergeben. Die Faktoren liegen zwischen 1,0 und 1,6.

Die Deutschen Meisterschaften erhalten einen Faktor von mindestens 1,4 (bei Deutschen Jugend- und Jüngstenmeisterschaften kann der Faktor kleiner sein). Mindestens 50 % der Ranglistenregatten erhalten einen Faktor von nicht mehr als 1,2.

 

5.3.    Meldung

5.3.1. Die Klassenvereinigungen melden der DSV-Geschäftsstelle die Ranglistenregatten ihrer Klasse mit den entsprechenden Faktoren und den Revieren bis zum 31. Januar des laufenden Jahres. Nicht gemeldete Ranglistenregatten werden nicht als solche gewertet.

5.3.2. Die gültige Jahresrangliste muss spätestens bis zum 31. Januar des folgenden Jahres erstellt und der DSV-Geschäftsstelle schriftlich vorliegen.

5.3.3. Bei Klassen, die Deutsche Meisterschaften surfen, muss außerdem die Aktuelle Rangliste der DSV-Geschäftsstelle und dem durchführenden Verein bis zum Meldeschluss vorliegen.

 

5.4.    Datenerfassung

Nach Beendigung einer Ranglistenregatta muss das Regattaergebnis auf dem DSV-Formular innerhalb von 14 Tagen vom Veranstalter der Klassenvereinigung zugestellt werden. Es werden auch Ergebnislisten anerkannt, die die geforderten Angaben enthalten. Sollte der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so kann er im folgenden Jahr von der Durchführung einer Ranglistenregatta ausgeschlossen werden.

Die Klassenvereinigungen sind berechtigt, von Nichtmitgliedern für das Führen und Berechnen der Rangliste einen Kostendeckungsbeitrag zu erheben.

 

6.       Verstöße gegen die Ranglistenordnung

          Stellt der Ausschuss für Wind- und Kitesurfen Verstöße gegen die Ranglistenordnung fest,        kann er die ihm notwendig erscheinenden Maßnahmen einleiten.  

 

Anlage zur Surfranglistenordnung:

 

Rechnungssystem:

 

1. Definition der in der Formel verwendeten Abkürzungen

       f:      Durch die Klassenvereinigung festzulegender Faktor 1,0 < f < 1,6.

               Mindestens die Hälfte aller vergebenen Faktoren muss kleiner oder gleich 1,2 sein.

       s:      Zahl der Wind- oder Kitesurfer, die in der Regatta mindestens einmal gezeitet wurden.

x:    Gesamtplatz des entsprechenden Surfers in einer Regatta (Die Klassenvereinigung legt
        einheitlich für ihre Klasse fest, ob für s und x bei Ranglistenregatten mit mehr als 25%
        ausländischer Beteiligung alle Boote oder nur die deutschen Boote zählen)

       m:     Multiplikator; Zahl der Ranglistenwertungen aus einer Regatta

       RA:   Punkte aus Regatta A für die Rangliste (kann bis zu m-mal eingehen)

       R:      Ranglistenpunktzahl = arithmetisches Mittel aus den 11 besten Wertungen RA

         des Berechnungszeitraums

 

2.    Berechnungsformel für RA aus einer Ranglistenregatta:

       RA = f x 100 x ( ( s+1-x):s)

 

3.    Bestimmung des Multiplikators m

       In Abhängigkeit von der Zahl der gesegelten (unabhängig vom Streichresultat)
      Wettfahrten ergibt sich folgender Multiplikator m:

 
      m      bei                                                                Wettfahrten

       m = 1                                                                    1
       m = 2                                                                    2
       m = 3                                                                    3
       m = 4                                                                    4
       m = 5                                                                    5 und mehr Wettfahrten

4.  Mittelwertbildung

Jede Ranglistenregatta kann entsprechend der gesegelten Wettfahrten und dem sich daraus ergebenden Multiplikator m mal in die Wertung genommen werden.

 

5.  Abweichungen

In den Jüngstenmeisterschaftsklassen kann der Faktor f auch teilnehmerabhängig definiert werden. Der Berechnungsmodus für den teilnehmerabhängigen Faktor ist mit der Meldung der Ranglisten-Regatten an den DSV bekannt zu geben. Alle übrigen Bestimmungen der Surfranglistenordnung (SRO) einschließlich Anlage zur Surfranglistenordnung (Rechnungssystem) sind einzuhalten.

Im Funboard- und Kitesurfbereich können andere Berechnungssysteme erfolgen. Diese sind dem Arbeitskreis IV vorab zur Genehmigung vorzulegen.

 

SURFMEISTERSCHAFTSORDNUNG (SMO)

 

1.       Allgemeines

1.1.    Welt-, Europa- und andere internationale Surf-Meisterschaften, die im Bereich des DSV ausgetragen werden, bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den DSV in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ISAF.

1.2.    Vereinen, die im Nahbereich kein meisterschaftswürdiges Revier haben, kann auf Antrag vom Präsidium gestattet werden, mit Zustimmung des betreffenden Nationalen Verbandes, Deutsche Meisterschaften im benachbarten Ausland durchzuführen.

1.3.    Die Bezeichnung Deutsche Meisterschaft kann vom DSV in einzelnen Klassen durch eine Sponsorbezeichnung ersetzt werden, wobei der Hinweis auf die Deutsche Meisterschaft als Untertitel erfolgt (z.B. XY-Cup 2008, Deutsche Meisterschaft in der  XX-Klasse)

 

2.       Meisterschaftswürdigkeit für Deutsche Meisterschaften

2.1.    Der DSV veranstaltet jährlich Deutsche Meisterschaften, Deutsche Juniorenmeisterschaften, Deutsche Jugendmeisterschaften und Deutsche Jüngstenmeisterschaften. Er beauftragt Verbandsvereine, diese Veranstaltungen für ihn durchzuführen.

2.2.    Meisterschaften können nur in vom DSV anerkannten Klassen ausgesegelt werden, für die
          eine Rangliste gemäß Ranglistenordnung geführt wird. Im Funboard- und Kitesurfbereich          können auch Titel in den Einzeldisziplinen vergeben werden.

 

3.       Anträge

3.1.    Verbandsvereine, die zur Durchführung einer Meisterschaft bereit sind, beantragen nach Abstimmung mit der jeweiligen Klassenvereinigung die Übertragung dieser Veranstaltung beim DSV bis zum 30. September des Jahres, das der Meisterschaft vorausgeht.

3.2.    Die Genehmigung zur Durchführung der geplanten Meisterschaft erteilt das DSV-Präsidium.

3.3.    Auflagen und Pflichten aus Fernseh- und Übertragungsrechteverträgen des DSV sind vom durchführenden Verein einzuhalten.

 

4.       Ausschreibung

Der durchführende Verein muss Ausschreibung und Segelanweisung gemäß DSV-Musterausschreibung bzw. Mustersegelanweisung erstellen.

 

5.       Meldungen

5.1.    Meldeberechtigt für Deutsche Meisterschaften sind nur Surfer/innen, die Mitglied eines DSV-Vereins sind:

5.1.1. Surfer/innen, die in der Aktuellen Rangliste ihrer Klasse mit mindestens 5 Ranglistenwertungen geführt werden.

5.1.2. Surfer/innen, die Deutsche Meister/Meisterin und/oder Deutsche Junioren-, und/oder Jugendmeister des Vorjahres sind.

5.1.3. bei international ausgeschriebenen Deutschen Meisterschaften ausländische Surfer/innen entsprechend einer zwischen der Klassenvereinigung und dem durchführenden Verein abzusprechenden Anzahl.              Im Sinne dieser Bestimmung gelten auch Deutsche als ausländische Surfer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und Mitglied eines Vereins dieses Landes sind (ISAF Regulation 19).

5.1.4. Die betreffende Klassenvereinigung darf bis zu drei "Wildcards" vergeben, die zur Teilnahme an der Meisterschaft berechtigen. Der Antrag für eine Wildcard muss schriftlich bis zum Meldeschluss der Klassenvereinigung vorliegen.

5.1.5. Die drei Erstplatzierten und die beste Surferin der jeweiligen Landesmeisterschaften.

 

5.2.    Eine Meldung wird erst durch Zahlung des Meldegeldes gültig. Die schriftliche Meldung verpflichtet zur Zahlung des Meldegeldes. Nur bei Ablehnung der Meldung ist das Meldegeld zurückzuzahlen.

5.3.    Der DSV ist berechtigt, nach Meldeschluss die eingegangenen Meldungen beim durchführenden Verein zu überprüfen.

 

 

 

6.       Termine

6.1.    Die Ausschreibungen sind mindestens einen Monat vor Meldeschluss zu veröffentlichen.

6.2.    Der Meldeschluss liegt mindestens 14 Tage vor Beginn der Meisterschaft (1. Wettfahrt). Es gilt das Datum des Eingangs der Meldung bei der Meldestelle. Nachmeldungen können angenommen werden, wenn zum Meldeschluss die Teilnehmermindestzahl noch nicht erreicht ist. Für Nachmeldungen ist ein erhöhtes Meldegeld zu zahlen.

6.3.    Die betreffende Klassenvereinigung muss die Aktuelle Rangliste der DSV-Geschäftsstelle oder dem durchführenden Verein spätestens bis zum Meldeschluss vorlegen.

 

7.       Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Deutschen Meisterschaft

7.1.    Eine Deutsche Meisterschaft kann nur gesurft werden, wenn bis zum Beginn  mindestens 20 gültige Meldungen abgegeben sind und die Gesamtzahl der in der Wettfahrtserie gestarteten Surfer mindestens 18 beträgt.

7.2.    Beabsichtigt der durchführende Verein, die Meisterschaftsregatta abzusagen, so muss er spätestens sieben Tage nach Meldeschluss (Datum des Eingangs) die gemeldeten Teilnehmer und die DSV-Geschäftsstelle schriftlich unterrichten.

 

8.       Anzahl der Wettfahrten

8.1.       Jede Deutsche Windsurf-Meisterschaft muss mindestens sechs Wettfahrten, jede Deutsche Kitesurf-Meisterschaft mindestens sechs Wertungen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Wettfahrttagen vorsehen.

8.2.       Es sind maximal 4 Wettfahrten/Wertungen an einem Tag zulässig. Fallen Regattatage aus, so kann eine weitere Wettfahrt/Wertung durchgeführt werden.

8.3.    Die Ausschreibung kann in Absprache mit der Klassenvereinigung vorsehen, dass

          Finalwettfahrten gesurft werden. Zur Qualifikation zu den Finalwettfahrten müssen

          mindestens die zur Gültigkeit einer Meisterschaft vorgesehenen Wettfahrten gemäß

          SMO 9.1 gesurft werden. Für die nicht für das Finale Qualifizierten sollten ebenfalls

          Wettfahrten vorgesehen werden.

 

9.       Wertung

9.1.    Zur Gültigkeit einer Meisterschaft müssen mindestens 4 Wettfahrten oder Wertungen gesurft   

          werden. Bei  weniger Wettfahrten zählt die Regatta nur als Ranglistenregatta.

9.2.    Werden 6, 7 oder 8 Wettfahrten  gesurft, so wird das schlechteste Ergebnis jedes Teilnehmers nicht gewertet, werden mehr als 8 Wettfahrten gesurft, so werden die zwei schlechtesten Ergebnisse nicht gewertet.

9.3.    Sind Finalwettfahrten vorgesehen, so gilt für die Qualifikation SMO 9.1 und 9.2 mit dem Zusatz, dass  bereits ab 4 Wettfahrten das schlechteste Ergebnis nicht gewertet wird. 

9.4.  Das Endergebnis der Qualifikation geht wie eine Wettfahrt in das Finalergebnis ein. Es    müssen zusätzlich zur Qualifikation mindestens 2 Finalwettfahrten gesurft werden, sonst           zählt das Ergebnis der Qualifikation als Meisterschaftsergebnis. Ab 3 zusätzlich gesurften       Finalwettfahrten kann das schlechteste Ergebnis oder die Qualifikation gestrichen werden.

9.5.    Beim Speedsurfen sind für eine Meisterschaft mindestens zwei Regattatage mit           Geschwindigkeitsmessungen erforderlich.

9.6.    Beim Kitesurfen werden alle Ergebnisse gewertet.

9.7.    Im Funboardbereich kann die DM auch als Gesamtwertung einer Veranstaltungsserie erfolgen

 

 

10.     Schiedsgericht

Das Schiedsgericht muss aus mindestens drei qualifizierten Schiedsrichtern bestehen, die aus mindestens zwei Landesverbänden kommen und von denen höchstens einer dem durchführenden Verein angehören darf.

Die Einsetzung des Schiedsgerichtes unter namentlicher Benennung des Obmannes bedarf der Zustimmung des DSV.

             Beim Kitesurfen werden die Schiedsrichter vom ausrichtenden DSV-Verein bestimmt.   Eine Zustimmung des DSV ist nicht erforderlich

 

11.     Preise

11.1. Preise für Meisterschaftsregatten gibt der DSV für den ersten, zweiten und dritten Platz.

11.2. Ehrenurkunden werden vom DSV für die Plätze eins bis sechs vergeben.

11.3. Die siegreiche Mannschaft bzw. die Siegerin bzw. der Sieger  trägt den Titel:

          "Deutscher Meister bzw. Deutsche Meisterin der             ............-.Klasse ....(Jahr)"

 

12.     Verbot von Ausnahmen

Ausnahmen zur Surfmeisterschaftsordnung, soweit diese Vorschrift und die Anlagen solche Ausnahmen nicht ausdrücklich zulassen, können nicht genehmigt werden, ausgenommen sind Genehmigungen nach WSO 11.

 

13.     Meisterschaftsbericht

Der durchführende Verbandsverein bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung der Meisterschaft auf dem Vordruck des DSV. Dieser Vordruck ist innerhalb von sieben Tagen nach Schluss der Meisterschaft der DSV-Geschäftsstelle vorzulegen.

 

Anlage 1 zur Surfmeisterschaftsordnung -

Deutsche Meisterschaften der Surferinnen

 

Die Deutschen Meisterschaften der Wind- oder Kitesurferinnen werden im Rahmen der Deutschen Meisterschaften der jeweiligen Klassen nach der Surfmeisterschaftsordnung durchgeführt. Für die Durchführung gelten nachstehende Änderungen:

 

Abweichend von 7.1. gilt für die Deutschen Meisterschaften der Wind- oder Kitesurferinnen:

7.1.    Es sind mindestens 12 gültige Meldungen erforderlich und es müssen mindestens 10 Surferinnen während der Meisterschaft gestartet sein.

7.2.    Bei weniger als 12 Meldungen erfolgt eine gemeinsame Meisterschaft der Surfer und Surferinnen.

7.3.    Sollten die Bedingungen, wie in 7.1. dieser Anlage festgelegt, nicht erfüllt sein, so trägt die beste Seglerin bzw. Mannschaft den Titel

" Beste Deutsche Wind-/Kitesurferin  in der Deutschen Meisterschaft der ..Klasse (Jahr) .."

 

Anlage 2 zur Surfmeisterschaftsordnung

-Deutsche Juniorenmeisterschaften -

 

Anstelle von 2.2. bis 2.4 SMO - Meisterschaftswürdigkeit –

gilt für Deutsche Juniorenmeisterschaften:

2.2.      Deutsche Juniorenmeisterschaften können nur in olympischen Windsurfklassen gesurft werden. Die jeweiligen Klassen werden vom LSA festgelegt.

2.3.      Die Juniorenmeisterschaften sollen auf einem offenen Seerevier im Rahmen einer hochrangigen Regatta stattfinden. (2.4. entällt)

 

Anstelle von 5. SMO – Meldungen -

gilt  für Deutsche Juniorenmeisterschaften:

5.1.      An Deutschen Juniorenmeisterschaften können nur Windsurfer/innen teilnehmen, die bezogen auf das Jahr, in dem die Meisterschaft durchgeführt wird, höchstens das 21. Lebensjahr vollenden bzw. vollendet haben (U22).

5.1.1.   Windsurfer/innen, die in einer Vorjahresrangliste einer Klasse geführt werden oder deren Teilnahme von dem für ihren Verein zuständigen Landesseglerverband befürwortet wird.

 

Anstelle von 7. SMO -Voraussetzung für die Gültigkeit -

gilt für Deutsche Juniorenmeisterschaften:

7.         Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Deutschen Juniorenmeisterschaft

7.1.      Eine Deutsche Juniorenmeisterschaft kann nur gesurft werden, wenn bis zum Meldeschluss mindestens 15 gültige Meldungen abgegeben sind.

7.2.      Beabsichtigt der durchführende Verein, die Meisterschaftsregatta abzusagen, so muss er spätestens 7 Tage nach Meldeschluss (Datum des Eingangs) die gemeldeten Teilnehmer und die DSV -Geschäftsstelle schriftlich unterrichten.

7.4.      Die Gesamtzahl der in der Serie gestarteten Windsurfer/innen muss mindestens 13 betragen.

 

Anstelle von 11.3. SMO - Preise –

gilt für Deutsche Juniorenmeisterschaften:

14.3.    Der/Die siegreiche Windsurfer/in:        

            "Deutscher Juniorenmeister bzw. Deutsche Juniorenmeisterin U 22 in

der      ....-Klasse (Jahr).."

 

Darüber hinaus wird folgender Titel vergeben:

Windsurfer/in, die im Jahr der Meisterschaft höchstens das 18. Lebensjahr vollenden bzw. vollendet haben:

"Deutscher Juniorenmeister bzw. Deutsche Juniorenmeisterin U 19 in der

 ....-Klasse (Jahr).."

 

Anlage 3 zur Surfmeisterschaftsordnung -

Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften

 

Anstelle von  2.2. – Meisterschaftswürdigkeit -

gilt für Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften:

2.2.    Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften können nur in vom DSV anerkannten Klassen ausgesurft werden.

2.3.    Deutsche Jugendmeisterschaften  können in zwei Surfbrettklassen, Deutsche Jüngstenmeisterschaften in einer Surfbrettklasse   veranstaltet werden.

2.4.    Die beiden Jugendsurfmeisterschaftsklassen sowie die Jüngstensurfmeisterschaftsklasse werden alle 4 Jahre auf einem Jugendseglertreffen festgelegt, wobei keine Klasse gleichzeitig als Jugend- und Jüngstenmeisterschaftsklasse gewählt werden darf. Die Wahl gilt für die darauf folgenden 4 Jahre.

 

Ergänzung zu 4. - Ausschreibung

gilt für Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften:

Die Durchsicht der Ausschreibung und Segelanweisung erfolgt in Abstimmung mit dem Jugendobmann.

 

Anstelle von  5.1. - Meldungen

gilt für Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften:

An Deutschen Jugendmeisterschaften können nur Jugendsurfer, an Deutschen Jüngstenmeisterschaften nur Jüngstensurfer teilnehmen, die Mitglied eines DSV-Vereines sind. Ausländische Staatsangehörige, die seit mindestens 12 Monaten ihren ständigen             Wohnsitz  in Deutschland haben und Mitglied in einem DSV-Verbandsverein sind, sind         hinsichtlich der Qualifikation und Startberechtigung bei national und international ausgeschriebenen Deutschen Jugend- und Jüngstenmeisterschaften deutschen           Staatsangehörigen gleichgestellt.

5.1.      Meldeberechtigt sind:

5.1.1. Windsurfer/innen, die in der Aktuellen Rangliste ihrer Klasse mit mindestens 5 Ranglistenwertungen geführt werden (Wenn in einer Klasse keine Gesamtrangliste geführt wird, sondern ausschließlich getrennte Ranglisten für Windsurferinnen und Windsurfer für verschiedene anerkannte Klassen, werden beide Ranglisten als Qualifikationsgrundlage berücksichtigt.)

5.1.2.               Windsurfer/innen, die Deutsche Jugend- bzw. Jüngstenmeister des Vorjahres sind

            (Gesamtwertung).

5.1.3.   Bei international ausgeschriebenen Deutschen Jugend- und Jüngstenmeisterschaften ausländische Windsurfer/innen entsprechend einer zwischen Klassenvereinigung und dem

            durchführenden Verein abzusprechenden Anzahl.

            Der durchführende Verein hat bis zu 70 % der unter 5.1.1. Meldeberechtigten vorrangig bei der Zulassung zu berücksichtigen. Die verbleibenden 30 % können bis zur Höchstmeldezahl mit den unter 5.1.2. und 5.1.3. Meldeberechtigten aufgefüllt werden.

5.1.4.               Soweit im Bereich eines Landesseglerverbandes keine Windsurfer/innen die in der Ausschreibung geforderte Mindestranglistenwertungen nachweisen können, kann der Landesjugendobmann eine Windsurferin bzw. einen Windsurfer seiner Region ohne die geforderte Punktzahl, jedoch mit mindestens 3 Ranglistenwertungen zur Teilnahme an der Meisterschaft benennen..

 

Anstelle von  6.2. - Termine

gilt für Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften:

6.2.      Der Meldeschluss liegt 2 Wochen vor Beginn der Meisterschaft (1. Wettfahrt). Es gilt das Datum des Einganges bei der Meldestelle. Nachmeldungen können angenommen werden, wenn zum Meldeschluss die Teilnehmermindestzahl noch nicht erreicht ist. Für Nachmeldungen ist ein erhöhtes Meldegeld zu zahlen.

 

Anstelle von 7. - Voraussetzungen für die Gültigkeit

gilt für Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften:

7.1.       Es sind mindestens 15 gültige Meldungen erforderlich und es müssen mindestens             

             12Windsurfer/innen während der Meisterschaft gestartet sein.

7.2.       Die Meldungen müssen aus mindestens drei Landesseglerverbänden stammen.

7.3.      Sollten die Anforderungen für eine Deutsche Jugend- bzw. Jüngstenmeisterschaft nicht erfüllt sein, kann die Regatta als Ranglistenregatta durchgeführt werden.

7.4.      Beabsichtigt der durchführende Verein, die Meisterschaftsregatta abzusagen, so muss er spätestens sieben Tage nach Meldeschluss (Datum des Eingangs) die gemeldeten Teilnehmer und die DSV-Geschäftsstelle schriftlich unterrichten.

 

Anstelle von 11. - Preise

gilt für Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften:

11.1.    Der DSV gibt Preise (Plaketten) für die ersten drei Plätze und Ehrenurkunden für die ersten sechs Plätze, jeweils in der Gesamtwertung und in der U-Wertung.

11.2.    In die Gesamtwertung gehen alle Meisterschaftsteilnehmer ein; die U-Wertung ist Auszug aus der Gesamtwertung und beinhaltet nur die Windsurfer/innen, die im Jahr der Meisterschaft höchstens das 16.Lebensjahr (U17) bei Jugendmeisterschaften) vollenden.

11.3.    Folgende Titel jeweils mit dem Zusatz "in der .....-Klasse .... (Jahr)" werden an die siegreichen Mannschaften bzw. Steuerleute vergeben:

            Deutsche(r) Jugendmeister(in)

            Deutsche(r) Jugendmeister(in) U 17

            Deutsche(r) Jüngstenmeister(in)

11.4.    Sollten U-Windsurfer/innen in der Gesamtwertung Plätze unter den vorderen sechs belegen, so erhalten diese die entsprechenden Plaketten und/oder Urkunden für beide Wertungen.

11.5.    Ist bei international ausgeschriebenen Meisterschaften der/die punktbeste Windsurfer/in in der Gesamt- oder U-Wertung ein Ausländer im Sinne von 5., wird der jeweilige Titel mit dem Zusatz „Internationale/r“ versehen und zusätzlich vergeben.

            In diesem Fall geht der entsprechende in 11.3. genannte Titel an den /die punktbeste/n deutsche/n Windsurfer/in.

            Die übrigen Urkunden für die Plätze 2 bis 6 und alle Plaketten werden bei international ausgeschriebenen Meisterschaften unabhängig von der Nationalität entsprechend der jeweiligen Platzierung vergeben.


WINDSURFMEISTERSCHAFTSORDNUNG OLYMPISCHES FORMAT (WSMO-F)

 

Diese Meisterschaftsordnung tritt zum 01.01.2008 in Kraft und gilt für alle olympischen Disziplinen sowie die Juniorenmeisterschaften. Ausrichter anderer Deutschen Meisterschaften, die ihre Meisterschaft nach dieser WSMO-olympisches Format ausrichten wollen, müssen dieses beim DSV bis zum 30.4. beantragen.

 

1.       Allgemeines

1.1.    Welt-, Europa- und andere internationale Surf-Meisterschaften, die im Bereich des DSV ausgetragen werden, bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den DSV in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ISAF.

1.2.    Vereinen, die im Nahbereich kein meisterschaftswürdiges Revier haben, kann auf Antrag vom Präsidium gestattet werden, mit Zustimmung des betreffenden Nationalen Verbandes, Deutsche Meisterschaften im benachbarten Ausland durchzuführen.

1.3.    Die Bezeichnung Deutsche Meisterschaft kann vom DSV in einzelnen Klassen

durch eine Sponsorbezeichnung ersetzt werden, wobei der Hinweis auf die Deutsche Meisterschaft als Untertitel erfolgt (z.B. XY-Cup 2008, Deutsche Meisterschaft in der  XX-Klasse)

 

2.       Meisterschaftswürdigkeit für Deutsche Meisterschaften

2.1.    Der DSV veranstaltet jährlich Deutsche Meisterschaften, Deutsche Juniorenmeisterschaften, Deutsche Jugendmeisterschaften und Deutsche Jüngstenmeisterschaften. Er beauftragt Verbandsvereine, diese Veranstaltungen für ihn durchzuführen.

2.2.    Meisterschaften können nur in vom DSV anerkannten Klassen ausgesegelt werden, für die
          eine Rangliste gemäß Ranglistenordnung geführt wird.

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3.       Anträge

3.1.    Verbandsvereine, die zur Durchführung einer Meisterschaft bereit sind, beantragen nach Abstimmung mit der jeweiligen Klassenvereinigung die Übertragung dieser Veranstaltung beim DSV bis zum 30. September des Jahres, das der Meisterschaft vorausgeht.

3.2.    Die Genehmigung zur Durchführung der geplanten Meisterschaft erteilt das DSV-Präsidium.

3.3.    Auflagen und Pflichten aus Fernseh- und Übertragungsrechteverträgen des DSV sind vom durchführenden Verein einzuhalten.

 

4.       Ausschreibung

Der durchführende Verein muss Ausschreibung und Segelanweisung gemäß DSV-Musterausschreibung bzw. Mustersegelanweisung erstellen.

 

5.       Meldungen

5.1.    Meldeberechtigt für Deutsche Meisterschaften sind:

5.1.1. Surfer/innen, die Mitglied eines DSV-Vereins sind,

5.1.2. Surfer, die in der Aktuellen Rangliste ihrer Klasse mit mindestens 5 Ranglistenwertungen    

          geführt werden,

5.1.3. Surferinnen, die in der Aktuellen Rangliste einer anerkannten Surfklasse geführt werden,

5.1.4. Surfer/innen, die Deutsche Meister/Meisterin und/oder Deutsche Junioren-, und/oder Jugendmeister des Vorjahres sind,

5.1.5. bei international ausgeschriebenen Deutschen Meisterschaften ausländische Surfer/innen entsprechend einer zwischen der Klassenvereinigung und dem durchführenden Verein abzusprechenden Anzahl.              Im Sinne dieser Bestimmung gelten auch Deutsche als ausländische Surfer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und Mitglied eines Vereins dieses Landes sind (ISAF Regulation 19).

5.1.6. Die drei Erstplatzierten und die beste Dame der jeweiligen Landesmeisterschaften.

5.2.    Die betreffende Klassenvereinigung darf bis zu drei "Wildcards" vergeben, die zur Teilnahme an der Meisterschaft berechtigen. Der Antrag für eine Wildcard muss schriftlich bis zum Meldeschluss der Klassenvereinigung vorliegen.

5.3.    Eine Meldung wird erst durch Zahlung des Meldegeldes gültig. Die schriftliche Meldung verpflichtet zur Zahlung des Meldegeldes. Nur bei Ablehnung der Meldung ist das Meldegeld zurückzuzahlen.

5.4.    Der DSV ist berechtigt, nach Meldeschluss die eingegangenen Meldungen beim durchführenden Verein zu überprüfen.

 

6.       Termine

6.1.    Die Ausschreibungen sind mindestens einen Monat vor Meldeschluss zu veröffentlichen.

6.2.    Der Meldeschluss liegt mindestens 14 Tage vor Beginn der Meisterschaft (1. Wettfahrt). Es gilt das Datum des Eingangs der Meldung bei der Meldestelle. Nachmeldungen können angenommen werden, wenn zum Meldeschluss die Teilnehmermindestzahl noch nicht erreicht ist. Für Nachmeldungen ist ein erhöhtes Meldegeld zu zahlen.

6.3.    Die betreffende Klassenvereinigung muss die Aktuelle Rangliste der DSV-Geschäftsstelle oder dem durchführenden Verein spätestens bis zum Meldeschluss vorlegen.

 

7.       Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Deutschen Meisterschaft

7.1.    Eine Deutsche Meisterschaft kann nur gesurft werden, wenn bis zum Beginn  mindestens 20 gültige Meldungen abgegeben sind und die Gesamtzahl der in der Wettfahrtserie gestarteten Surfer mindestens 18 beträgt.

7.2.    Beabsichtigt der durchführende Verein, die Meisterschaftsregatta abzusagen, so muss er spätestens sieben Tage nach Meldeschluss (Datum des Eingangs) die gemeldeten Teilnehmer und die DSV-Geschäftsstelle schriftlich unterrichten.

 

8.       Anzahl und Format der Wettfahrten

8.1.   Jede Deutsche Meisterschaft muss mindestens sechs Wettfahrten an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen vorsehen, wobei die letzte Wettfahrt als Finalwettfahrt aus einem Finale der ersten 10 und einem Flottenfinale zu planen ist.

8.2.   In der Ausschreibung ist ein Zeitpunkt anzugeben, bis zu dem die Finalteilnehmer festzulegen sind.

8.3.   Die Finalwettfahrt wird gesurft, wenn bis zum Zeitpunkt für die Feststellung der Finalteilnehmer mindestens 4 Wettfahrten gesurftt wurden und beim Windsurfen in Gruppen sichergestellt ist, dass jeder Teilnehmer gegen alle anderen Teilnehmer mindestens einmal zum Windsurfen eingeteilt war.

8.4.   Wurden bis zum Zeitpunkt für die Feststellung der Finalteilnehmer weniger als 4 Wettfahrten gesurft bzw. die beim Windsurfen in Gruppen notwendige Anzahl von Qualifikationswettfahrten (siehe SMO 8.3), dann werden keine Finalwettfahrten gesurft, es können aber weitere Wettfahrten gesurft werden, um die Meisterschaft gültig zu machen.

8.5.   Es wird ein Finale zwischen den 10 punktbesten Windsurfern zum Zeitpunkt der Feststellung der Finalteilnehmer nach gesondertem Format und ein Flottenfinale für die restlichen Teilnehmer gesurft.

8.6.   Die Qualifikation für die Finalwettfahrt kann in Absprache mit der Klassenvereinigung Gruppensurfen vorsehen. Beim Modus für das Gruppensurfen ist sicherzustellen, dass jeder Teilnehmer gegen alle anderen Teilnehmer angetreten ist und dass nach Abschluss der Qualifikation ein Ergebnis vorliegt, das die Einteilung für die Finalwettfahrt gemäß SMO 8.5 und 8.7 ermöglicht.

8.7.   Flotten-Finale

         Die Teilnehmer 11-n aus der Qualifikation gemäß SMO 8.1 bzw. 8.6, surfen getrennt von der Finalwettfahrt eine Wettfahrt (Flotten-Finale).

         Es wird der gleiche Kurs und Gruppenmodus wie bei den Wettfahrten der Qualifikation gesurft. Auf Antrag des durchführenden Vereins in Abstimmung mit der Klassenvereinigung kann auf das Flottenfinale verzichtet werden. Dieses ist in der Ausschreibung zu vermerken.

 

9.            Bahnlängen

9.1.      Außer für das Finale der 10 punktbesten Windsurfer gilt die Bestimmung 6. der Surfranglistenordnung.

9.2.      Für das Finale der 10 punktbesten Windsurfer wird ein Up- and Down-Kurs gesurft, für den

das erste Windsurfbrett zwischen 15 und 30 Minuten (Startsignal bis Zieldurchgang

führendes   Windsurfbrett) benötigen         sollte.   

 

10.        Wertung

10.1.  Zur Gültigkeit einer Meisterschaft müssen mindestens 4 Wettfahrten gesurft  werden. Bei

          weniger Wettfahrten zählt die Regatta nur als Ranglistenregatta.

10.2.  Werden 5 oder mehr Wettfahrten gesurft, wird die schlechteste Wertung jedes Teilnehmers

         gestrichen, nicht jedoch das Ergebnis der Finalwettfahrt.

10.3.  Die Punktewertung des Finales der 10 punktbesten Boote wird verdoppelt und kann  nicht

         gestrichen werden.

10.4.  Die Punktewertung des Flottenfinales wird verdoppelt und es werden jeweils 20 Punkte

         addiert. Sie kann nicht gestrichen werden.

10.5. Sollte das Flottenfinale keine gültige Wertung haben, jedoch aber das Finale, so ergibt sich das Gesamtergebnis indem jedem Teilnehmer des Flottenfinales 20 Punkte zu seinen Wertungspunkten aus der Qualifikation addiert werden.

10.6. Sollte bei gültiger Wertung des Flottenfinales keine gültige Finalwertung zu Stande kommen, geht die Wertung des Flottenfinales nicht in das Gesamtergebnis ein.

 

11.     Schiedsgericht und Wasserschiedsrichter

11.1. Das Schiedsgericht muss aus mindestens drei qualifizierten Schiedsrichtern aus mindestens zwei Landesverbänden bestehen und von denen höchstens einer dem durchführenden Verein angehören darf.

11.2.  Die Einsetzung des Schiedsgerichtes, unter namentlicher Benennung des Obmannes sowie der Wasserschiedsrichter, bedarf der Zustimmung des DSV.

11.3.  Im Finale der 10 punktbesten Windsurfer wird Addendum Q angewandt; dieses ist in die Ausschreibung aufzunehmen. Für das Finale sind mindestens 2 Schiedsrichter mit der Befähigung als Wasserschiedsrichter des DSV einzusetzen.

 

12.     Preise

12.1. Preise für Meisterschaftsregatten gibt der DSV für den ersten, zweiten und dritten Platz.

12.2. Ehrenurkunden werden vom DSV für die Plätze eins bis sechs vergeben.

12.3. Die siegreiche Mannschaft bzw. die Siegerin bzw. der Sieger  trägt den Titel:

          "Deutscher Meister bzw. Deutsche Meisterin der             ............-.Klasse ....(Jahr)"

 

13.     Verbot von Ausnahmen

Ausnahmen zur Meisterschaftsordnung, soweit diese Vorschrift und die Anlagen solche Ausnahmen nicht ausdrücklich zulassen, können nicht genehmigt werden, außer Genehmigungen nach SWO 11.

 

14.     Meisterschaftsbericht

Der durchführende Verbandsverein bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung der Meisterschaft auf dem Vordruck des DSV. Dieser Vordruck ist innerhalb von sieben Tagen nach Schluss der Meisterschaft der DSV-Geschäftsstelle vorzulegen.

 

SURFBUNDESLIGAORDNUNG (SBO)



1.                Geltungsbereich
Die Ligaveranstaltungen sind Vereins-Team-Wettbewerbe mit Fun-/Raceboards, die bei ausgewählten deutschen Ranglisten-Regatten durchgeführt werden. Dabei können die Vorrundenveranstaltungen in mehreren Klassen ausgetragen werden.

2.                Zuständigkeit
Der DSV erlässt und ändert diese Surfbundesligaordnung und die Durchführungsvorschrift. Zuständig für alle Belange des Surf-Ligabetriebes ist der AK IV (Spezielle Segeldisziplinen) des DSV.

3.                Veranstalter

3.1.            Veranstalter des Surfbundesligafinales ist der DSV. Er beauftragt einen DSV-Verein mit der Durchführung dieser Veranstaltung. Veranstalter der anderen Liga-Regatten sind DSV-Vereine.

3.2.            Verbandsvereine, die eine Liga-Regatta durchführen wollen, stellen einen Antrag beim DSV. Über die Auswahl der Ranglisten-Regatten entscheidet der DSV.

4.                Regeln

4.1.            Die Liga-Regatten werden nach den ,,Wettfahrtregeln- Segeln der International Sailing Federation" (WR), den Ordnungsvorschriften Regattasurfen des DSV einschließlich dieser Ordnung und deren Durchführungsbestimmungen, den jeweiligen Klassenregeln, den Ausschreibungen und den Segelanweisungen der durchführenden Verbandsvereine ausgesurft.

4.2.            Ausschreibung und Segelanweisungen sind der DSV-Geschäftsstelle auf Verlangen vom durchführenden Verein spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung vorzulegen.

5.                Ligen-Einteilung
Der DSV richtet in jeder Region eine oder mehrere Ligen (1. Bundesliga sowie bei Bedarf 2. Bundesliga, Regional- und Oberligen) ein. Er gibt die Ligeneinteilung der aktuellen Saison jeweils bekannt.

6.                Teamname
Als Teamname kann nur der offizielle Vereinsname gewählt werden.

7.                Team-Bildung

7.1.            Teams können in den Kategorien Herren, Frauen, Mixed, Masters und Jugend gebildet werden.

7.2.            Alle Team-Mitglieder müssen demselben Verbandsverein angehören. Gemeinschaftsteams mehrerer Vereine sind unzulässig.

7.3.            Für die Teambildung gelten die Beschränkungen der Durchführungsvorschrift.

7.4.            Die Teams dürfen bei Liga-Regatten nur in der registrierten Zusammensetzung, mit den lt. Durchführungsvorschrift zulässigen Abweichungen starten.

8.                Registrierung

8.1.            Die Liga-Teams werden auf Antrag des Vereins, dem sie angehören, beim DSV registriert.

8.2.            Veranstalter und Teams erhalten nach dem Nachmeldeschluss eine offizielle Teamliste.

9.                Liga-Wertung

9.1.            Der DSV führt Liga-Vorrundentabellen.

9.2.            Der Team-Rang wird aus den Ergebnissen der Liga-Regatten berechnet.

9.3.            Die besten Teams nach den Vorrunden-Tabellen nehmen am Bundesligafinale teil.

10.            Erweiterter Protest

10.1.        Protest kann gemäß WR wegen Verletzung der Surfbundesligaordnung und deren Durchführungsvorschrift eingelegt werden.

10.2.        Protest kann auch von und gegen Teams eingereicht werden.

10.3.        Als Strafen können zusätzlich zu den Möglichkeiten, die in den WR vorgesehen sind, ausgesprochen werden:

10.3.1.       Nichtwertung eines Teammitgliedes,

10.3.2.       Nichtwertung des Teamergebnisses für die Ligatabelle,

10.3.3.       Prozentstrafe für die Wertung in der Ligatabelle (z.B.: das Ergebnis des Teams geht in die Ligatabelle zu 70 % ein).

11.            Berufungen
Berufungen werden durch den Berufungsausschuss des DSV entschieden. Es wird eine

Berufungsgebühr erhoben.

 

12.            Verantwortlichkeit

            Die teilnehmenden Teams sind für die Einhaltung der Regeln selbst verantwortlich.

13.            Gebühren
Für die Teilnahme am Ligabetrieb bzw. Registrierung von Teams kann eine Gebühr erhoben werden. Sie wird vom DSV festgesetzt.

14.            Preise und Titel

14.1.        Die durchführenden Vereine vergeben Preise an die besten Teams der von ihnen durchgeführten Liga-Regatten.

14.2.        Der DSV vergibt Preise an die besten Teams im Bundesliga-Finale.

14.3.        Die regionalen Vorrunden der 1. Bundesligen werden zugleich als Team-Regionalmeisterschaften gewertet (Nord/Ost-, West- und Süddeutscher Meister). Maßgebend ist hierbei die Abschlußtabelle nach den Vorrundenveranstaltungen.

14.4.        Die Sieger-Teams im Bundesligafinale (Männer, Frauen, Masters, Mixed und Jugend) führen den Titel:

"Deutscher (Frauen-, Master-, Jugend- bzw. Mixed-) Meister Surf-Bundesliga 20.."

Titel in den Sonderwertungsklassen werden nur vergeben, wenn jeweils mindestens 10 Teams gemeldet hatten (bei den Frauen 6 Teams und in der Jugendwertung ohneBeschränkung).

15.            Durchführungsvorschrift
Näheres regelt die Durchführungsvorschrift.


 

 

Durchführungsvorschrift zur Surfbundesligaordnung

Ergänzung zu 3. (Veranstalter)

1.       Termin für die Einreichung von Anträgen zur Durchführung von Liga-Regatten ist der 15.11. des Vorjahres. Der Antrag ist an die DSV-Geschäftsstelle/Surfen zu richten. Er muss enthalten:
Bezeichnung der Regatta, Ort, Termin, Ersatztermin und Veranstalter der Ranglistenregatta, Ansprechpartner, Ranglistenfaktor (soweit bekannt) und ausgeschriebene Klassen.

2.       Der DSV legt die in den einzelnen Ligen zu wertenden Ranglisten-Regatten fest und bestimmt diejenigen Regatten, bei denen sich Jugendliche für das Finale qualifizieren können.

3.       Für die Vorrunde werden in der
- 1. Bundesliga 4,
- 2. Bundesliga 4,
- Regionalliga 3,- Oberliga 1 (und eine Ersatzveranstaltung) sowie
- in der Kategorie Jugend je Liga 2 (Ausnahme Oberliga)
Ranglisten-Regatten ausgewählt.
Bei einer weiteren regionalen Unterteilung einer Region kann von diesen Zahlen abgewichen werden.
Für jede Region wird vom DSV –soweit möglich- eine Ersatzveranstaltung festgelegt, die bei Bedarf noch für die Staffel gewertet wird, wenn bis spätestens eine Woche vor der Ersatzveranstaltung eine reguläre Veranstaltung nur mit weniger als zwei Wettfahrten durchgeführt werden konnte.

Der AK IV teilt dies ggf. den betreffenden Teams rechtzeitig mit. Sollten nicht genügend Veranstalter zur Verfügung stehen, so kann in den drei oberen Ligen je Region jeweils eine Veranstaltung weniger angesetzt werden.


Ergänzung zu 5. (Ligen-Einteiung) 

Regionale Einteilung
Die Teams werden folgenden Regionen zugeordnet:
Nord/Ost:      Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen (ohne Emsland),          Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt
West:            Nordrhein-Westfalen, Hessen, Emsland
Süd:              Bayern, Baden-Würtemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,       Thüringen
Änderungen der Ligen-Einteilung werden in den ,,Amtlichen Mitteilungen” des DSV oder durch Mitteilung an alle Teams und durchführenden Vereine bekanntgegeben.

Ligen
In jeder Region besteht eine 1. Bundesliga.
Dabei wird die genaue Teamanzahl in jeder Region bei mehreren Ligen vom DSV festgelegt.

Aufstieg/Abstieg
Bestehen in einer Region mehrere Ligen, steigen jeweils 3 Teams auf bzw. ab.
Je Verein sind in der 1. Liga einer Region, die mindestens eine Nachfolgeliga hat, maximal vier Teams   -maximal je zwei je Wertungsklasse-   zulässig.
Verzichtet ein Team auf den Aufstieg, rückt das nächstmögliche Team nach. Dies gilt auch für den Fall, daß Teams nicht melden.
Alle Teams müssen deshalb mit dem entsprechenden DSV-Vordruck eine Teilnahmezu- bzw. absage bis spätestens zum 31.12. an den DSV senden.

Verzicht
Beendet ein Team im laufenden Ligabetrieb die Teilnahme an der Liga, so bleibt sein Ligaplatz für den Rest der Saison unbesetzt.

 

Ergänzung zu 7.1. (Team—Kategorien)
Teams können in folgenden Kategorien registriert werden:
Herren:               Team—Mitglieder sind nur Männer;
Frauen:               Team-Mitglieder sind ausschließlich Frauen;

Mixed:                den Teams müssen mindestens jeweils eine Frau und ein Mann angehören;

Masters:             das Mindestalter der Team-Mitglieder beträgt 35 Jahre; Stichtag ist der           1.1. des Jahres;

Jugend:               die Teilnehmer können im betreffenden Jahr maximal das 19. Lebensjahr vollenden bzw. vollendet haben.

 

Ergänzung zu 7.2. und 7.3. (Team—Bildung)

1.       Teams bestehen aus mindestens 2, maximal 4 Surfern.

2.       Innerhalb einer Saison kann nicht in ein anderes Team gewechselt werden.
Teams können nach der letzten Meldefrist ihre Teams für die dann laufende Saison nicht mehr ergänzen bzw. Umstellungen vornehmen.

3.       In der 1. Liga ist je Team ein Ausländer startberechtigt.

Ergänzung zu 7.4. (Team-Zusammensetzung beim Start)

1.       Ein Team wird für die Liga nicht gewertet, wenn nicht mindestens bei einer Wettfahrt 2 der registrierten Surfer tatsächlich gestartet sind.

2.       Bei Mixed-Teams werden bei jeder Wettfahrt die beste Surferin und der beste Surfer eines Teams gewertet. Bei einer Vorrundenveranstaltung können die Mixed- Teams nur mit Herren oder nur mit Frauen antreten.

3.       Beim Bundesligafinale dürfen nur Surfer starten, die bei mindestens einer Vorrundenregatta für das Team an den Start gegangen sind. Diese Bestimmung gilt analog auch für Veranstaltungen, die ausgefallen sind.

4.       Von einem Jahr zum nächsten Jahr muss mindestens ein Surfer im Team verbleiben. Diese Bestimmung gilt nicht für die jeweils unterste Liga einer Region. Hier gibt es keine Wechselbeschränkungen.

5.      Ausnahmen werden auf schriftlichen Antrag vom AK IV entschieden.

Ergänzung zu 8. (Registrierung)

1.       Der Verbandsverein beantragt die Registrierung seines/r Teams mit der genauen Teamaufstellung bis zum 15.2. der betreffenden Saison. Nachmeldungen, u.a. auch für verspätete Ligageldeinzahlungen, personelle Umbesetzungen innerhalb eines Teams (im Rahmen dieser Bestimmungen) sind bis zum 15.3. (Eingang beim DSV) gegen Zahlung einer Nachmeldegebühr möglich. Mehrere Teams sind vom Verein durchgehend nach Leistungsstärke zu nummerieren.

2.       Vor der ersten Wettfahrt ist anzugeben, in welcher Besetzung (Namen der Personen) die Teams starten.

3.       Der durchführende Verein prüft anhand der offiziellen DSV­-Meldeliste,

3.1.        ob die Team-Besetzung zulässig ist und

3.2.        ob evtl. Abweichungen von der registrierten Team-Zusammensetzung nach 7.4. (bzw. Ergänzung zu 7.4.) zulässig sind. Er weist das Team auf evtl. Verstöße gegen die Zulassungsbedingungen hin. Werden diese nicht behoben, lehnt er die Meldung des Teams ab.

Ergänzung zu 9.1. (Liga-Wertung)

1.       Gewertete Regatten
Das Ergebnis einer Liga-Regatta fließt nur dann in die Berechnung der Vorrunden-Tabelle ein, wenn mindestens 2 Wettfahrten zustandegekommen sind.

2.       Bewertung der Ergebnisse der Ranglisten-Regatten
Für die Berechnung der Vorrunden-Tabelle werden die Regattaergebnisse der beiden besten Surfer jedes gestarteten Teams nach jeder Wettfahrt addiert.

3.       Berechnung der Vorrunden-Tabelle

3.1.        Das Team mit der niedrigsten Summe (siehe 2.) erhält die höchste Tabellenpunktzahl, die bei 20 beginnt; das zweitbeste Team erhält 18, das drittbeste 17 und das viertbeste 16 Punkte usw.. Starten mehr als 20 Teams in einer Liga wird das Punktsystem beginnend bei 30 analog angewendet.

3.2.        In die Vorrunden-Tabelle fließen   -addiert-
- in der 1. und 2. Bundesliga die 3 besten Ergebnisse
- in der Regionalliga die 2 besten Ergebnisse
eines jeden Teams ein; fallen Regatten aus, werden alle restlichen Regatten der Liga gewertet. In der Kategorie Jugend werden alle Ergebnisse der festgelegten Jugend-Liga-Regatten für die Qualifikation zum Finale berücksichtigt.

3.3.        Das Team mit der höchsten Tabellenpunktzahl führt die Tabelle an. Bei gleicher Tabellenpunktzahl entscheidet das bessere Streichergebnis, wobei ein Nichtantreten mit 0 Punkten bewertet wird. Herrscht dann noch Punktgleichheit, zählt die bessere Platzierung beim letzten direkten Vergleich.

3.4.        Haben zwei Teams das gleiche Punktergebnis vor Ort, so entscheidet das bessere Ergebnis der letzten Wettfahrt über die Platzierung der betreffenden Teams. Ist dies ebenfalls gleich, so zählt der bessere Surfer der betreffenden Teams in der letzten Wettfahrt.


Ergänzung zu 9.3. (Bundesliga-Finale)

1.              Am Bundesliga-Finale nehmen teil:

1.1.        die besten 50 % der angetretenen Teams in der Region, 

1.2.        die in den Kategorien Mixed, Masters und Jugend besten Teams der Regionen.
Jedes Team kann nur in einer Wertungskategorie berücksichtigt werden. Dies muss bei der Anmeldung vermerkt werden. Teams können nur dann am Finale teilnehmen, wenn Sie bei mindestens 2 Vorrundenveranstaltungen korrekt angetreten sind.
In den Sonderwertungsklassen dürfen aus jeder Region das beste Drittel, aufgerundet auf die nächste volle Zahl, starten. Maßgebend sind dabei die bis zum Nachmeldeschluß am 15. März eingegangenen Teammeldungen.
Je Region kann jeweils ein Team je Sonderwertungsklasse nachrücken, wenn entsprechende Teams auf den Finalestart verzichten.
Für Teams der Sonderwertungsklassen (s. 1.2.), die bereits nach 1.1 startberechtigt sind und beim Finale starten, rücken keine Teams nach. Maßgeblich für die Teilnahme am Finale ist der Rang nach der aktuellen Vorrunden-Tabelle.

2.              Verzichten Teams, die sich nach 1.1 für das Finale qualifiziert haben, auf die Teilnahme, so kann je betroffener Region jeweils ein Team nachrücken.
Im Jugendbereich kann das zweitbeste (bzw. drittbeste) Team der Region teilnehmen, wenn das beste (bzw. zweitbeste) Team nicht antritt und sich nur ein Team für das Finale qualifiziert hat.

3.              Das Schiedsgericht beim Bundesliga-Finale besteht aus drei Personen aus mindestens zwei Landes-

verbänden, von denen maximal ein Mitglied vom durchführenden Verein gestellt werden kann. Entscheidungen dieses Schiedsgerichtes sind nicht berufungsfähig.

 

 

Surfbundesligagebührenordnung

Für die Surf-Ligen gelten folgende Meldegebühren:

1.     Für die Registrierung und Teilnahme am Ligabetrieb
(Ausnahme: Oberligateams)

je Team    € 25,-

Sie ist den Registrierungsantrag als Verrechnungsscheck beizufügen.

 

2.     Die Nachmeldegebühr je Team beträgt € 15,— und ist ebenfalls als Verrechnungsscheck beizufügen.

3.     Auf die Einziehung der Gebühren kann verzichtet werden, soweit das Aufkommen von einem Dritten entrichtet wird bzw. soweit eine Kostendeckung erreicht wird.

 

ANERKENNUNGSORDNUNG FÜR SURFKLASSEN UND KLASSENVEREINIGUNGEN

Vorbemerkung

Als Grundlage für die Anerkennung von Klassenvereinigungen und die Einstufung der

Klassen wird diese Anerkennungsordnung erlassen.

 

1.       Klassenvereinigungen

1.1. Eine Klassenvereinigung ist der Zusammenschluss von Surfern, die den Surfsport in

einer bestimmten Surfklasse ausüben oder fördern wollen. Diese Definition gilt

unabhängig von einer Anerkennung durch den DSV.

1.2. Klassenvereinigungen können unter folgenden Voraussetzungen als außerordent-

liches Mitglied in den DSV aufgenommen und damit anerkannt werden:

- Mindestens 25 Surfer, die Mitglied in einem DSV-Verein sind, müssen bei der

betreffenden Klasse registriert sein.

- Die Klassenvereinigung muss eine Klassenvorschrift und eine Satzung haben, die den Bedingungen des Deutschen Segler-Verbandes entsprechen.

- Die Klassenvereinigung muss ihre Arbeitsfähigkeit nachgewiesen haben. Unter Arbeits-

fähigkeit ist zu verstehen:

-- Die Klassenvereinigung muss einen handlungsfähigen Vorstand haben.

-- Die satzungsmäßige Hauptversammlung muss regelmäßig abgehalten werden.

-- Mindestens zweimal im Jahr muss ein Rundschreiben bzw. Newsletter an die

Mitglieder verschickt werden.

1.3. Aufnahmeverfahren:

Klassenvereinigungen, die vom DSV anerkannt und als außerordentliches Mitglied aufge-

nommen werden wollen, stellen dazu frühestens ein Jahr nach ihrer Gründung einen formlosen Antrag an das Präsidium.

Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

- Klassenvorschriften, bei ausländischen Klassen Original und deutsche Übersetzung

- Satzung der Klassenvereinigung

- Mitgliederverzeichnis

- Mitteilungsblätter

Abweichend von diesen Regeln können die KV von Internationalen Klassen ihre Aufnahme als außerordentliches Mitglied im DSV auch vor Ablauf eines Jahres nach ihrer Gründung

bzw. Anerkennung durch die ISAF beantragen.

1.4. Die als außerordentliches Mitglied im DSV aufgenommenen KV werden mindestens alle

5 Jahre daraufhin geprüft, ob sie die Bedingungen für ihre Mitgliedschaft noch erfüllen. Werden diese Bedingungen über einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren nicht mehr erfüllt, erlischt die Mitgliedschaft im DSV.

 

2.       Anerkennung von Surfklassen 

2.1. Grundsätze:

2.1.1.    Im Bereich des DSV werden Klassen in folgenden Kategorien anerkannt:

            - Internationale Klassen (hierzu gehören alle von der ISAF anerkannte Klassen,

            also „international classes“ und „recognized classes“)

            - Nationale Klassen

            - Anerkannte ausländische Klassen

            - Verbandsklassen

- registrierte Klassen

            Eine ISAF-Anerkennung wird grundsächlich durch den DSV übernommen.

            Über die Anerkennung aller anderen hier aufgeführten Klassen entscheidet der

            DSV nach Maßgabe dieser Anerkennungsordnung.

2.1.2.    Die Einstufung einer Klasse in eine der o.a. Kategorien entscheidet über den

Grad der Selbstverwaltung der Klasse.

2.1.3.    Grundlegende Voraussetzung für die Anerkennung einer Surfklasse und damit

verbunden ihre Einstufung in eine der o.a. Kategorien ist die Aufnahme der KV

als außerordentliches Mitglied in den DSV entsprechend Ziffer 2 dieser

Anerkennungsordnung.

2.1.4.   Für alle vom DSV anerkannten Klassen gilt:

- Die ordnungsgemäße Vermessung/Typenprüfung der Surfboards muss gewähr-

leistet sein.

- Die Vergabe von Segelnummern muss durch den DSV oder nach Beauftragung

durch die KV nach den Richtlinien des DSV erfolgen.

Bei internationalen Klassen gelten die Bestimmungen der ISAF.

2.1.5.    Die Einstufung und damit die Zuerkennung eines bestimmten Status ist dann von

der Zahl der bei der betreffenden Klasse registrierten Surfer, die Mitglied eines

DSV-Vereins sind, abhängig.

2.2.      Registrierte Klassen:

Alle Klassen, die nicht die Voraussetzungen für die Einstufung in eine höhere Kategorie

erfüllen, deren KV aber vom DSV anerkannt ist, gelten als registrierte Klasse. Die

Klassen verwalten sich selbst. Dies schließt auch die Verwaltung der Klassenvor-

schriften ein.

2.3.      Verbandsklassen

Die Verbandsklasse gilt als Vorstufe zur nationalen oder anerkannten ausländischen

Klasse.

2.3.1.        Die Klassenvorschriften werden von der jeweiligen KV verwaltet.

2.3.2.        Für eine Anerkennung müssen mindestens 50 Surfer registriert sein.

2.3.      Nationale Klassen

2.4.1.    Der DSV

- erlässt und verwaltet die Klassenvorschriften und kontrolliert ihre Einhaltung,

- verwaltet und vergibt die Baulizenzen unter Berücksichtigung von Patentrechten.

Lizenzrechte und Lizenzgebühren sind in den Klassenvorschriften festzulegen.

2.4.2.    Für eine Anerkennung als Nationale Klasse müssen mindestens 100 Surfer registriert sein.

2.4.3.    Eine Surfklasse, die als nationale Klasse durch den DSV anerkannt wird, muss sich

mindestens 1 Jahr als Verbandsklasse bewährt haben.

2.5.      Anerkannte ausländische Klasse

2.5.1.    Der Ursprung der Klasse liegt im Ausland. Die Klassenvorschriften müssen sachlich mit

den im Ursprungsland geltenden Vorschriften übereinstimmen und ins Deutsche über-

setzt sein.

2.5.2.    Es gilt 2.4.2.

 

3.       Anerkennungsverfahren für Verbandsklassen, Nationale und anerkannte ausländische

Klassen

3.1.      Anträge auf Anerkennung einer Klasse und deren Einstufung sind von den KV formlos

an des Präsidium des DSV zu richten.

Mit dem Antrag sind einzureichen:

- Klassenvorschriften, bei ausländischen Klassen Original und deutsche Übersetzung,

- Zeichnungen und Unterlagen des Surfboards sowie Materialspezifikationen,

- bei nationalen Klassen zusätzlich: Erklärung des Rechteinhabers, dass er bereit ist,

Lizenzen an andere Hersteller zu vergeben.

3.2.      Über die Anträge auf Anerkennung als Nationale Klasse bzw. anerkannte ausländische

            Klasse entscheidet der Seglerrat auf Vorschlag des Präsidiums. Bei der Verbandsklasse

            entscheidet das Präsidium auf Vorschlag des Arbeitskreises „Spezielle Segeldisziplinen“.

 

4.                  Rückstufung von Surfklassen

4.1.      Erfüllt eine Klasse die Anforderungen dieser Ordnung nicht mehr, so kann sie in die Klassenkategorie, deren Anforderungen sie erfüllt, zurückgestuft oder der Status

            einer anerkannten Klasse kann ganz gelöscht werden. Dies gilt regelmäßig dann, wenn die außerordentliche Mitgliedschaft der jeweiligen KV im DSV erloschen ist.

4.2.      Eine Rückstufung kann vor allem dann erfolgen, wenn die Zahl der bei der Klasse

            registrierten Surfer, über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren weniger als 80

            Prozent der für die Erlangung des Klassenstatus notwendigen Zahl beträgt.

4.3.      Über die Rückstufung einer Klasse entscheidet der Seglerrat auf Antrag des Präsidiums.

            Vor einer solchen Entscheidung ist der KV die Möglichkeit zu einer Stellungnahme einzuräumen.

 

ORDNUNGSVORSCHRIFT MODELLSEGELN (OMS)

 

 

1.         Allgemeines

1.1.      Für das Modellsegeln ist der Ausschuss Modellsegeln zuständig, vertreten durch den Obmann des Ausschusses. Der Obmann vertritt das Modellsegeln im Arbeitskreis IV (Spezielle Segeldisziplinen).

1.2.      Der Arbeitskreis IV erlässt Durchführungsbestimmungen für den Bereich Modellsegeln. Die Veröffentlichung von Durchführungsbestimmungen erfolgt mindestens auf der Website des DSV im Bereich Modellsegeln.

1.3.      Für das Modellsegeln gelten die Wettfahrtregeln der ISAF mit dem speziellen Anhang dieser Wettfahrtregeln für das Modellsegeln (RC-Yacht Sailing / RC = Radio Controlled) in der jeweils gültigen Fassung.

1.4.      Bezüglich im Bereich des Modellsegelns genutzten Regattasystemen gelten die Systeme der ISAF-RSD (Radio Sailing Devision). Diese können durch DSV-eigene Systeme ergänzt werden.

 

2.         Geltungsbereich, Teilnahmeberechtigung an Modellyachtregatten

2.1.                  Die vorliegende OMS gilt für alle Modellsegelregatten, die im Zuständigkeitsbereich des Deutschen

Segler-Verbandes mit ferngesteuerten Yachten durchgeführt werden.

2.2.      Die von Vereinen des Deutschen Segler-Verbandes ausgeschriebenen nationalen Regatten stehen allen Mitgliedern von Vereinen offen, die ihrerseits Mitglied des DSV sind. An international ausgeschriebenen Regatten können zusätzlich auch solche Mitglieder ausländischer Vereine teilnehmen, die ihrerseits unmittelbar oder über ihren Landesverband Mitglied der ISAF sind. Andere Modellsegler können vom Obmann für Modellsegeln des DSV zugelassen werden.

 

3.         Begriffsbestimmungen

In der vorliegenden Ordnung werden die nachstehend aufgeführten Begriffe wie folgt verwendet:

 

4.         Regattaorganisation

4.1.      Details der Regattaorganisation für das Modellsegeln regelt die durch den Ausschuss für Modellsegeln erlassene Durchführungsbestimmung mit dem Titel „Austragungsordnung für Modellyachtregatten (AFM)“ in der jeweils gültigen Fassung. Grundsätzliche Vorgaben für die AFM sind :

4.2.      Ausschreibung

·        Die Ausschreibung für eine Modellsegelregatta darf nicht später als 4 Wochen vor dem Regattatermin erfolgen.

·        Eine Ausschreibung kann erfolgen durch unmittelbares Anschreiben der modellseglerinteressierten Vereine und obligatorisch durch Veröffentlichung auf der Website des Modellsegelns im DSV.

·        International ausgeschriebene Wettfahrten müssen vom Vorsitzenden des Ausschuss für Modellsegeln des DSV genehmigt werden.

4.3.      Modellyacht-Klassen

Im Bereich des DSV werden Modellsegelwettfahrten in den folgenden Klassen gesegelt:

·        Marblehead Klasse (M)

·        10-Rater-Klasse (10 R)

·        International One Meter (IOM)

·        Mini 40 (40) , Mehrrumpfyachten

·        Basic (B), nationale Einsteigerklasse

Weitere nationale Klassen können durch den AK IV zugelassen werden, wenn entsprechende Klassenbestimmungen vorliegen.

 

 

4.4.      Meldung

·        Jeder Regattateilnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Modellsegelyacht in dem Zustand gemeldet wird und an der Modellsegelregatta teilnimmt, in dem sie vermessen worden ist.

·        Den Umfang der für eine Meldung notwendigen Angaben regelt die AFM.

·        Die Höhe der Meldegelder wird vom Regatta durchführenden Verein festgelegt. Er ist berechtigt, bei zu geringer Beteiligung die Regatta abzusetzen.

·        Bei nationalen Regatten müssen mindestens sechs Yachten gemeldet sein, wobei die Meldenden aus zwei verschiedenen Vereinen stammen müssen.

·        Ein Teilnehmer darf für eine Wettfahrt einer Klasse höchstens eine Yacht melden.

·        Die Meldegelder gemeldeter, aber nicht gestarteter Yachten verfallen.

4.5.      Segelanweisungen

Für Ranglistenregatten wird eine verbindliche Standardsegelanweisung durch die AFM vorgegeben.

 

5.         Veranstaltung von Wettfahrten

Der veranstaltende Verein bestimmt den Wettfahrtausschuss. Der Wettfahrtausschuss besteht aus      

 

6.         Berufungen

Berufungen werden durch den Berufungsausschuss des DSV entschieden. Es wird eine Berufungsgebühr erhoben.

 

7.         Rangliste des DSV

7.1.      Für den Bereich des Modellsegelns wird eine Rangliste bei mindestens 20 registrierten Yachten einer Klasse geführt.

7.2.      In der Rangliste erscheinen nur Modellsegler, die in einem dem DSV angeschlossenen Verein organisiert sind.

 

8.         Internationale Meisterschaften

8.1.      Der Ausschuss für Modellsegeln des DSV benennt die Teilnehmer zu Internationalen Meisterschaften nach der Rangliste.

8.2.      Der Obmann des Ausschusses für Modellsegeln kann Ausnahmen zu 1. für die Meldung zu Internationalen Meisterschaften zulassen.

 

9.         Deutsche Meisterschaften

9.1.                  Der AK IV kann in den im § 4 dieser Ordnung aufgeführten Klassen Deutsche Meisterschaften aussegeln       lassen, wenn mindestens 20 Yachten national registriert sind.

9.2.                  Die Deutschen Meisterschaften werden von einem DSV-Verbandsverein durchgeführt.

9.3.      Verbandsvereine, die zur Durchführung einer Meisterschaft bereit sind, beantragen nach Abstimmung mit dem Ausschuss für Modellsegeln die Übertragung dieser Veranstaltung beim DSV bis zum 31. Dezember des Jahres, das der Meisterschaft vorausgeht.

 

10.       Ausnahmebestimmungen

Der Arbeitskreis IV des DSV kann in begründeten Fällen Ausnahmen zu den vorliegenden Vorschriften zulassen.

 

 


ORDNUNGSVORSCHRIFT EIS-, LAND- UND STRANDSEGELN (OELS)

 

 

 

werden nachgereicht
 

DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFT FÜR DOPINGKONTROLLEN

bei Deutschen Meisterschaften und hochrangigen Regatten

 

1.    Die Durchführung der Kontrollen erfolgt nach den Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Bekämpfung des Dopings.

 

2.    Mit der Durchführung der Kontrollen kann der Deutsche Segler-Verband ein anerkanntes Institut beauftragen.

 

3.    Der Wettsegelausschuss legt auf Vorschlag des Anti-Dopingbeauftragten des DSV fest, bei welchen Meisterschaften Kontrollen durchgeführt werden.

 

4.    Der Anti-Dopingbeauftragte legt zwei Tage vor der ersten Wettfahrt der betreffenden Meisterschaft den Umfang der Kontrollen sowie die Auswahl der zu kontrollierenden Surfer/innen fest.

 

5.    Die Kosten des Kontrollsystems werden für das jeweilige Jahr im voraus geschätzt und in einer anteiligen Pauschale allen Vereinen berechnet, die Deutsche Meisterschaften, Junioren-, Jugend- und Jüngstenmeisterschaften durchführen. Die Pauschale wird nicht berechnet, wenn nur eine gesonderte Meisterschaftswertung für Junioren im Rahmen einer anderen Regatta durchgeführt wird.