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Meldung zur:

 

[   ]  internationalen Deutschen Meisterschaft der Raceboard-Klasse 2010 / 11. - 13. Juni 

 

[   ]  German Masters 2010 der Raceboard – Klasse / 11. - 13. Juni

 

 

Name des Windsurfers:                                                                                                 Segelnummer:

Name of the Windsurfert:   ________________________________________________ Sailnumber:   __________________

 

               

 

Anschrift (Address):  

_________________________________________________________________________________

                        Straße/Nummer (street/number)                               Postleitzahl und Ort (postcode and village)

 

Telefon/Telefax:                                                                                                                Geburtsdatum:   

Telephone/Fax:    _________________________/____________________________     Date of Birth:  __________________

                                    Telefon                                        Fax

 

Verein und DSV-Vereinsnr. (Club):    ____________________________________________________________

 

 

Größe T-Shirt: _______

 

 

 

 

 

Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel

 

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Windsurfers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Der Windsurfer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Boards verantwortlich.

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.

Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Spezielle Segeldisziplinen und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

 

 

 

________________________________________________________________________________________________Ort / Datum (place / date)                                                                                /Unterschrift (signature)