Meldeformular
Meldung
zur:
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internationalen Deutschen Meisterschaft der Raceboard-Klasse 2010 / 11.
- 13. Juni
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German Masters 2010 der Raceboard – Klasse / 11. - 13. Juni
Name des Windsurfers: Segelnummer:
Name
of the Windsurfert:
________________________________________________ Sailnumber:
__________________
Anschrift
(Address):
_________________________________________________________________________________
Straße/Nummer (street/number) Postleitzahl und Ort (postcode and
village)
Telefon/Telefax: Geburtsdatum:
Telephone/Fax:
_________________________/____________________________ Date of Birth: __________________
Telefon Fax
Verein und DSV-Vereinsnr. (Club):
____________________________________________________________
Größe T-Shirt: _______
Haftungsausschluss
– Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Windsurfers, an einer
Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Der
Windsurfer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten sowie
für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Boards verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder
aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in
der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung
abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des
Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für
Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer
während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein
Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder
Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht
Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt
auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der
Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen
einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise
eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der
persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und
Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die
Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei
deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im
Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden
ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF inkl. der Zusätze des DSV, die
Ordnungsvorschriften Spezielle Segeldisziplinen und das Verbandsrecht des DSV,
die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und
Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
________________________________________________________________________________________________Ort / Datum (place / date) /Unterschrift (signature)