1.Internationale Deutsche Meisterschaft
2010 in der Raceboard - Klasse
vom 11. bis 13. Juni 2010
Veranstalter:
Deutscher Segler-Verband
Durchführender Verein: TV Bruckhausen
Wettfahrtleiter: Peter Kumpf – SCWAF
Obmann des Schiedsgerichts: Thomas Michaelis - RTGW
Ausschreibung
1. Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie
in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind.
Zudem gelten die „Ordnungsvorschriften
Spezielle Segeldisziplinen“ und die Internationalen
Raceboard Klassenregeln.
Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt
der englische Text, für die Ordnungsvorschriften der deutsche Text.
Windsurfer können verpflichtet werden, vom
Veranstalter gewählte und gestellte Werbung anzubringen.
3. Teilnahmeberechtigung
und Meldung
Die Regatta ist für Boards der Raceboard -
Klasse offen, die gemäß SMO 8 qualifiziert sind.
Der Windsurfer muss einen für das
Fahrtgebiet vorgeschriebenen gültigen Surfschein besitzen. Bei Mitgliedern
anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres
Landes.
Jeder Windsurfer muss Mitglied eines Vereins seines nationalen
Verbandes sein. Jeder, einem deutschen Verein angehörende Teilnehmer, muss sich
über die Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes registriert haben.
Teilnahmeberechtigte Windsurfer melden,
indem sie das beiliegende Formular ausfüllen und es zusammen mit der
geforderten Meldegebühr bis zum 1.06.10 an Eveline Kleine, Akazienwinkel 54,
46569 Hünxe, GER-717@t-online.de senden.
4. Einstufung
Nicht anwendbar
5. Meldegebühr
Die Meldegebühr
beträgt für die IDM Raceboard Meldegebühr 50 €. Die Zahlung des Meldegeldes
muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes
entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des
Windsurfers. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet.
Die Gebühren sind zu überweisen auf das Konto W. Saemann Nr. 670034883, BLZ 35251000, Stichwort IDM/GM
Zur Meldung ist das in der Anlage
befindliche offizielle Meldeformular zu verwenden
6. Zeitplan
Anmeldung:
Do., 10.06. von 17.00 bis 20.00 Uhr und Fr.
11.06. von 10.00 bis 12.30 Uhr
Vermessung und Kontrolle:
11.06.10 von 12.00 bis 12.30 Uhr
Datum der
Wettfahrten:
11.06.10 ab 13.00 Uhr
12.06.10
ab 09.30 Uhr
13.06.10
ab 09.30 Uhr
Anzahl der Wettfahrten:
10
Der geplante
Zeitpunkt des Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt am 11.06.10 ist 13.00
Uhr. Der geplante
Zeitpunkt des Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt am 12. und 13.06.
ist: 9.30 Uhr.
Letzte Startmöglichkeit: So., 12.06.10, 14.00Uhr.
7. Vermessung
Es
werden Kontrollvermessungen, aber keine Erstvermessungen durchgeführt.
8. Segelanweisungen
Die
Segelanweisungen sind am 10.06.10 ab 17.00 Uhr
im Regattabüro erhältlich.
9. Veranstaltungsort
Die Wettfahrten finden auf dem Tenderingssee, Hünxe – Bruckhausen,
unmittelbar neben dem Vereinsgelände des TV Bruckhausen
statt.
Anfahrt: Kreuz Oberhausen über die A3
Richtung Arnheim, Abfahrt Hünxe, links bis zur Ampel,
links in den Sternweg, nach ca. 6km in den Waldweg, ganz am Ende, links, nach
ca. 300m rechts Zufahrt zum Clubgelände
Alternativ: B59 Richtung Duisburg bis zum
Ende, rechts Richtung Voerde/Wesel, nach ca. 6-7km
rechts in den Tenderingsweg, an der Gabelung links,
nach ca. 200m links Zufahrt zum Clubgelände.
10. Die Bahnen
Die
Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen.
11. Strafsystem
Für die Raceboard - Klasse ist die Regel
44.1 geändert, so dass die Zwei-Drehungen-Strafe
durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist. Die
Entscheidungen des Schiedsgerichts sind, wie in Regel 70.5 vorgesehen,
endgültig.
12. Wertung
entsprechend SMO 10 und 11
13. Preise
Die vom DSV vergebenen Preise und Titel
richten sich nach SMO 14.
14. Haftungsausschluss
Die Verantwortung für die Entscheidung
eines Windsurfers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt
allein bei ihm. Der Windsurfer ist für die Eignung und das richtige
seemännische Verhalten sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand
des gemeldeten Boardes verantwortlich. Der
Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund
behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der
Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In
diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters
gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem
Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem
Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung
durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen
oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht
Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf
Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der
Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen
einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise
eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der
persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und
Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-,
Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren
Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im
Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden
ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die
Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden
ausdrücklich anerkannt.” Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Versicherung
Alle
teilnehmenden Windsurfer müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 1.000.000,- € pro Veranstaltung oder dem
Äquivalent davon haben.
16. Weitere Informationen
Für
weitere Informationen bitte an Eveline Kleine (0170 5445902) wenden.
Alle Teilnehmer müssen beim DSV registriert
sein (www.dsv.org).