German Masters 2010 in der Raceboard –
Klasse vom 11. bis 13. Juni 2010
Ausrichter und Veranstalter: TV Bruckhausen
Wettfahrtleiter: Peter Kumpf – SCWAF
Obmann des Schiedsgerichts: Thomas Michaelis -
Ausschreibung
1. Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie
in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind.
Zudem gelten die „Ordnungsvorschriften
Spezielle Segeldisziplinen“ und die Internationalen
Raceboard Klassenregeln.
2. Teilnahmeberechtigung und Meldung
Die Regatta ist für Boards der Raceboard -
Klasse offen. Der Windsurfer muss einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen
gültigen Surfschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt
ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.
Jeder Windsurfer muss Mitglied eines Vereins seines nationalen
Verbandes sein.
Teilnehmer melden, indem sie das
beiliegende Formular ausfüllen und es zusammen mit der geforderten Meldegebühr
bis zum 1.06.10 an Eveline Kleine, Akazienwinkel 54, 46569 Hünxe
, GER-717@t-online.de, senden.
3. Meldegebühr
Die Meldegebühr für
die GM beträgt 50 € (gilt auch für die IDM, sofern die Startberechtigung für
die IDM vorliegt). Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen.
Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der
Meldung oder durch Fernbleiben des Windsurfers. Das Meldegeld wird nur bei
Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Die Gebühren sind zu überweisen auf das
Konto W. Saemann, Nr. 670034883, BLZ 35251000,
Stichwort IDM/GM
Zur Meldung ist das in der Anlage
befindliche offizielle Meldeformular zu verwenden
4. Zeitplan
Anmeldung:
Do., 10.06. von 17.00 bis 20.00 Uhr und Fr.,
11.06. von 10.00 bis 12.30 Uhr
Datum der
Wettfahrten:
11.06.10
ab 13.00 Uhr Wettfahrten
12.06.10 ab 09.30 Uhr Wettfahrten
13.06.10 ab 09.30 Uhr Wettfahrten
Anzahl der
Wettfahrten: 10
Der geplante
Zeitpunkt des Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt am ersten Tag
ist: 13.00
Uhr. Der geplante Zeitpunkt des Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt an
den weiteren Tagen ist: 09.30 Uhr.
Letzte Startmöglichkeit: So., 13.06.10 - 14.00Uhr.
5. Segelanweisungen
Die
Segelanweisungen sind am 10.06.10 ab 17.00 Uhr im Regattabüro erhältlich.
6. Veranstaltungsort
Die Wettfahrten finden auf dem Tenderingssee, Hünxe – Bruckhausen,
unmittelbar neben dem Vereinsgelände des TV Bruckhausen
statt.
Anfahrt: Kreuz Oberhausen über die A3
Richtung Arnheim, Abfahrt Hünxe, links bis zur Ampel,
links in den Sternweg, nach ca. 6km in den Waldweg, ganz am Ende, links, nach
ca. 300m rechts Zufahrt zum Clubgelände
Alternativ: B59 Richtung Duisburg bis zum
Ende, rechts Richtung Voerde/Wesel, nach ca. 6-7km
rechts in den Tenderingsweg, an der Gabelung links,
nach ca. 200m links Zufahrt zum Clubgelände.
7. Die Bahnen
Die
Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen.
8. Strafsystem
Für die Raceboard - Klasse ist die Regel
44.1 geändert, so dass die Zwei-Drehungen-Strafe
durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist. Die
Entscheidungen des Schiedsgerichts sind, wie in Regel 70.5 vorgesehen,
endgültig.
9. Wertung
Low-Point-System
10. Preise
Für die erstplatzierten jeder Klasse
11. Haftungsausschluss
Die Verantwortung für die Entscheidung
eines Windsurfers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt
allein bei ihm. Der Windsurfer ist für die Eignung und das richtige
seemännische Verhalten sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand
des gemeldeten Boardes verantwortlich. Der
Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund
behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der
Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In
diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters
gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem
Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem
Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung
durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen
oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht
Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt
auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der
Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen
einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise
eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der
persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und
Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die
Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei
deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im
Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden
ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die
Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden
ausdrücklich anerkannt.” Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Versicherung
Alle
teilnehmenden Windsurfer müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 1.000.000,- € pro Veranstaltung oder dem
Äquivalent davon haben.
13. Weitere Informationen
Für
weitere Informationen bitte an Eveline Kleine (0170 5445902) wenden.
Alle Teilnehmer müssen beim DSV registriert
sein (www.dsv.org).