German Masters 2010 in der Raceboard – Klasse vom 11. bis 13. Juni 2010

 

 

Ausrichter und Veranstalter: TV Bruckhausen

 

Wettfahrtleiter: Peter Kumpf – SCWAF

 

Obmann des Schiedsgerichts: Thomas Michaelis -

 

Ausschreibung

 

1.         Regeln

Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind.

Zudem gelten die „Ordnungsvorschriften Spezielle Segeldisziplinen“ und die Internationalen Raceboard Klassenregeln.

 

2.         Teilnahmeberechtigung und Meldung

Die Regatta ist für Boards der Raceboard - Klasse offen. Der Windsurfer muss einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen gültigen Surfschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.

Jeder Windsurfer  muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Verbandes sein.

Teilnehmer melden, indem sie das beiliegende Formular ausfüllen und es zusammen mit der geforderten Meldegebühr bis zum 1.06.10 an Eveline Kleine, Akazienwinkel 54, 46569 Hünxe , GER-717@t-online.de, senden.

 

 

3.         Meldegebühr

Die Meldegebühr für die GM beträgt 50 € (gilt auch für die IDM, sofern die Startberechtigung für die IDM vorliegt). Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Windsurfers. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Die Gebühren sind zu überweisen auf das Konto W. Saemann, Nr. 670034883, BLZ 35251000, Stichwort IDM/GM

 

 

Zur Meldung ist das in der Anlage befindliche offizielle Meldeformular zu verwenden


4.         Zeitplan

Anmeldung:
Do., 10.06. von 17.00 bis 20.00 Uhr und Fr., 11.06. von 10.00 bis 12.30 Uhr

 

Datum der Wettfahrten:

11.06.10     ab 13.00 Uhr Wettfahrten

12.06.10     ab 09.30 Uhr Wettfahrten                                            
13.06.10     ab 09.30 Uhr Wettfahrten


Anzahl der Wettfahrten: 10

Der geplante Zeitpunkt des Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt am ersten Tag ist:  13.00 Uhr. Der geplante Zeitpunkt des Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt an den weiteren Tagen ist: 09.30 Uhr.

Letzte Startmöglichkeit: So., 13.06.10 - 14.00Uhr.

 

5.         Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind am 10.06.10 ab 17.00 Uhr im Regattabüro erhältlich.

 

6.         Veranstaltungsort

Die Wettfahrten finden auf dem Tenderingssee, Hünxe – Bruckhausen, unmittelbar neben dem Vereinsgelände des TV Bruckhausen statt.

Anfahrt: Kreuz Oberhausen über die A3 Richtung Arnheim, Abfahrt Hünxe, links bis zur Ampel, links in den Sternweg, nach ca. 6km in den Waldweg, ganz am Ende, links, nach ca. 300m rechts Zufahrt zum Clubgelände

Alternativ: B59 Richtung Duisburg bis zum Ende, rechts Richtung Voerde/Wesel, nach ca. 6-7km rechts in den Tenderingsweg, an der Gabelung links, nach ca. 200m links Zufahrt zum Clubgelände.

 

7.         Die Bahnen
Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen.

 

8.         Strafsystem

Für die Raceboard - Klasse ist die Regel 44.1 geändert, so dass die Zwei-Drehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind, wie in Regel 70.5 vorgesehen, endgültig.

 

9.         Wertung

Low-Point-System

 

10.       Preise

Für die erstplatzierten jeder Klasse

 

11.       Haftungsausschluss

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Windsurfers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Der Windsurfer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Boardes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.” Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

12.       Versicherung
Alle teilnehmenden Windsurfer müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,- € pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben.


13.       Weitere Informationen
Für weitere Informationen bitte an Eveline Kleine (0170 5445902) wenden.

 

Alle Teilnehmer müssen beim DSV registriert sein (www.dsv.org).