Meldung
zum Dreiländersee-Cup 2008 in der BIC-Klasse
Name des
Surfers _____________________________________
Geburtsdatum: __________ Segelnummer:
______________
Anschrift:
(Straße) (Postleitzahl/Ort) (Telefon)
DSV-Verein:
(Name) Abkürzung
(DSV-Reg.-Nr.) Emailadresse
Bestätigung
über Mitgliedschaft in einem DSV-Verbandsverein:
Der/Die _______________________________________________________________________________________
(Verbandsverein)
bestätigt, dass o.a. Surfer/In Vereinsmitglied(er) in
o.a. Verein(en) ist bzw. sind.
(Ort und
Datum) (Name
des Unterzeichners) (Unterschrift
und Vereinstempel)
Erklärung
„Haftungsausschluss –
Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die
Entscheidung eines Surfers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie
fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Der Surfer ist für die Eignung und das
richtige seemännische Verhalten sowie für die Eignung und den verkehrssicheren
Zustand des gemeldeten Boardes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt,
in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus
Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung
vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine
Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung
des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und
Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im
Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des
Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten
entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw.
vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden,
die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von
Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende
Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen
Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter -
Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-,
Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren
Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im
Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden
ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln
der ISAF inkl. Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Spezielle Segeldisziplinenn und das Verbandsrecht des DSV, die
Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung
sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.“
Meldeberechtigt sind: Jugendliche
gem. Anlage zur Surfwettsegelordnung für
Jugend-
und Jüngstensurfen im Deutschen Segler-Verband
Unterschriften:
(Ort und Datum) (Erziehungsberechtigter
bei Minderjährigen) (Surfer/Surferin)